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Kritik oder Beleidigung grüner Politiker? Strafbefehl gegen Unternehmer

13. Februar 2024 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Wegen zweier Banner auf seinem Privatgrundstück ist der Unternehmer in Bayern zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Er hat Einspruch eingelegt.


München (kath.net/jg)
Ein Unternehmer hatte auf seinem Privatgrundstück in Gmund am Tegernsee zwei Planen aufgestellt, auf denen Politiker der Grünen kritisiert werden. Die Polizei entfernte die Banner und stellte sie sicher. Der Unternehmer wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, berichtet das Magazin Cicero.

Die beiden Banner waren nicht von ihm entworfen oder erstellt worden, sondern er hatte sie bestellt. Laut Bericht von Cicero wurden sie auch an anderen Orten in Deutschland aufgehängt, aber nur in Bayern sahen die Behörden darin eine strafbare Handlung.


Ein Banner zeigt Ricarda Lang, die Parteichefin der Grünen, auf einer Dampfwalze, neben ihr sind die Bundesminister Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock abgebildet. In großen Buchstaben steht der Satz „Wir machen alles platt“ darüber. Am unteren Rand ist ein Zitat von Robert Habeck aus dessen Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“ zu lesen: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“

Das andere zeigt nur Wirtschaftsminister Habeck. Er hält drei Finger hoch. Daneben steht ein Satz, den Habeck im September 2022 in der Talkshow von Sandra Maischberger gesagt hat: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“. Darunter ist die Frage zu lesen: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“

Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (Paragraph 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen“, wobei die vier genannten Politiker der Grünen als angeblich Geschädigte genannt werden, berichtet Cicero.

Das Amtsgericht Miesbach ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat den Strafbefehl im November 2023 erlassen. Der Unternehmer hat dagegen Einspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung ist für 21. März angesetzt.

Der Verteidiger des Unternehmers ist der Ansicht, die Inhalte der Banner seien durch die im deutschen Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit gedeckt.

 


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