Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  3. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  4. Die Krise des Bischofsamtes
  5. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  6. Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
  7. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  8. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  9. Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
  10. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  11. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  12. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  13. R.I.P. Dolly Parton
  14. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  15. Erzdiözese Mexiko will angemessenes Begräbnis für abgetriebene und nach der Geburt gestorbene Babys

Klarer Sieg für Kardinal Woelki im wichtigsten Verfahren gegen BILD!

13. Juni 2024 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das OLG Köln hat heute zu Gunsten von Herrn Kardinal Woelki im Verfahren gegen die Axel Springer SE wegen unzulässiger Berichterstattung in der BILD entschieden


Köln (kath.net/pm

Das OLG Köln hat heute zu Gunsten von Herrn Kardinal Woelki im Verfahren gegen die Axel Springer SE wegen unzulässiger Berichterstattung in der BILD entschieden. BILD hatte zu Lasten von Kardinal Woelki den Verdacht verbreitet und auch die falsche Tatsachenbehauptung berichtet, er habe bei der sogenannten Beförderung eines Priesters zum Stadtdechanten in Düsseldorf Kenntnis zweier belastender Dokumente aus der Personalakte gehabt. Dies teilte Dr. Carsten Brennecke, der Anwalt von Kardinal Woelki , heute gegenüber kath.net mit.

Das OLG Köln hat mit dem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Berichterstattung der BILD unzulässig ist. BILD wurde verboten, Kardinal Woelki dahingehend zu verdächtigen, er habe bei seiner Beförderungsentscheidung die belastenden Dokumente gekannt. Ebenso wurde verboten, entsprechende Tatsachen zu behaupten. Damit wurde bestätigt, dass Kardinal Woelki bei der Beförderungsentscheidung eines Priesters die kritischen Dokumente aus der Personalakte nicht kannte.


Das OLG Köln hat seine Entscheidung in seiner Pressemitteilung bzw. der Urteilsbegründung wie folgt erläutert: "Die Beweisaufnahme und deren Bewertung zugunsten von Kardinal Woelki durch das erstinstanzliche Landgericht Köln seien nicht zu beanstanden. Insbesondere sei es zutreffend, dass die auf Antrag der BILD vernommenen Zeugen gerade nicht bestätigt haben, dass Kardinal Woelki bei der Beförderung Kenntnis der belastenden Dokumente hatte, Zitat aus dem Urteil: „Die hier allein fragliche und beweiserhebliche positive Kenntnis von den Inhalten der beiden Unterlagen ist mit den protokollierten Zeugenbekundungen jedenfalls unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu belegen. Auch die Würdigung des Landgerichts betreffend der Angaben Kardinal Woelkis aus seiner eidlichen Parteivernehmung sei nicht zu beanstanden, Zitat aus dem Urteil: „Zweifel“ i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind auch mit Blick auf die eidliche Parteivernehmung des Klägers nicht erkennbar.“

Das OLG Köln stellte fest, dass BILD und BIld-Redakteuer Harbusch gegen ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen. BILD war verpflichtet, vor der Berichterstattung eine Stellungnahme einzuholen. Dies ist nicht geschehen. BILD hatte am 03.05.21 einfach ohne vorherige Anhörung von Kardinal Woelki den abträglichen Verdacht in die Welt gesetzt. Da jedes Dementi fehlte ist der einseitige Bericht unzulässig vorverurteilend.

Anwalt Carsten Brennecke erklärte dazu noch: "Das Verbot des OLG  Köln räumt mit der Legende auf, Kardinal Woelki habe bei der Beförderung des Pfarrers D. Protokolle aus der Missbrauchsakte und eine Polizeiwarnung gekannt. Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen und von Herrn Kardinal Woelki persönlich ist auch das OLG Köln zu der Überzeugung gekommen, dass eine solche Kenntnis in keiner Weise nachweisbar ist. Damit wird die stets betonte Aussage Kardinal Woelkis als glaubwürdig bestätigt, dass er entgegen der Berichterstattung in der BILD keine Kenntnis hatte. Für die BILD und deren Redakteur Harbusch ist dies eine weitere Niederlage in der Auseinandersetzung mit Kardinal Woelki. Zum wiederholten Male wurden der BILD und dem für die Berichte verantwortlichen Nikolaus Harbusch persönlich Aussagen wegen Falschberichterstattung verboten.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  3. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  4. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  5. Erfrischung für Rom: Als ein Papst die Piazza Navona unter Wasser setzte
  6. Polnische Salvatorianer boten Workshop für Ministrantendienst im klassischen Ritus an
  7. Irland: 30 Prozent Rückgang bei katholischen Taufen in zehn Jahren
  8. Ein Wunder der Vorsehung
  9. Die Krise des Bischofsamtes
  10. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  11. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  12. Slowakei und Polen planen gemeinsamen Johannes-Paul-II.-Pilgerweg
  13. „Wenn ich mich nicht täusche, gibt es in der Geschichte keine vergleichbare Institution“
  14. USA: Priester-Boom und Neueröffnung eines Philipp-Neri-Seminars in Kansas
  15. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz