Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  2. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  3. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  4. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  5. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  6. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  7. Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
  8. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  9. Latein nicht mehr erste Amtssprache im Vatikan
  10. Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
  11. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  12. R.I.P. Martin Lohmann
  13. "Hassprediger und Hofnarr"
  14. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  15. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“

Klarer Sieg für Kardinal Woelki im wichtigsten Verfahren gegen BILD!

13. Juni 2024 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das OLG Köln hat heute zu Gunsten von Herrn Kardinal Woelki im Verfahren gegen die Axel Springer SE wegen unzulässiger Berichterstattung in der BILD entschieden


Köln (kath.net/pm

Das OLG Köln hat heute zu Gunsten von Herrn Kardinal Woelki im Verfahren gegen die Axel Springer SE wegen unzulässiger Berichterstattung in der BILD entschieden. BILD hatte zu Lasten von Kardinal Woelki den Verdacht verbreitet und auch die falsche Tatsachenbehauptung berichtet, er habe bei der sogenannten Beförderung eines Priesters zum Stadtdechanten in Düsseldorf Kenntnis zweier belastender Dokumente aus der Personalakte gehabt. Dies teilte Dr. Carsten Brennecke, der Anwalt von Kardinal Woelki , heute gegenüber kath.net mit.

Das OLG Köln hat mit dem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Berichterstattung der BILD unzulässig ist. BILD wurde verboten, Kardinal Woelki dahingehend zu verdächtigen, er habe bei seiner Beförderungsentscheidung die belastenden Dokumente gekannt. Ebenso wurde verboten, entsprechende Tatsachen zu behaupten. Damit wurde bestätigt, dass Kardinal Woelki bei der Beförderungsentscheidung eines Priesters die kritischen Dokumente aus der Personalakte nicht kannte.


Das OLG Köln hat seine Entscheidung in seiner Pressemitteilung bzw. der Urteilsbegründung wie folgt erläutert: "Die Beweisaufnahme und deren Bewertung zugunsten von Kardinal Woelki durch das erstinstanzliche Landgericht Köln seien nicht zu beanstanden. Insbesondere sei es zutreffend, dass die auf Antrag der BILD vernommenen Zeugen gerade nicht bestätigt haben, dass Kardinal Woelki bei der Beförderung Kenntnis der belastenden Dokumente hatte, Zitat aus dem Urteil: „Die hier allein fragliche und beweiserhebliche positive Kenntnis von den Inhalten der beiden Unterlagen ist mit den protokollierten Zeugenbekundungen jedenfalls unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu belegen. Auch die Würdigung des Landgerichts betreffend der Angaben Kardinal Woelkis aus seiner eidlichen Parteivernehmung sei nicht zu beanstanden, Zitat aus dem Urteil: „Zweifel“ i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind auch mit Blick auf die eidliche Parteivernehmung des Klägers nicht erkennbar.“

Das OLG Köln stellte fest, dass BILD und BIld-Redakteuer Harbusch gegen ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen. BILD war verpflichtet, vor der Berichterstattung eine Stellungnahme einzuholen. Dies ist nicht geschehen. BILD hatte am 03.05.21 einfach ohne vorherige Anhörung von Kardinal Woelki den abträglichen Verdacht in die Welt gesetzt. Da jedes Dementi fehlte ist der einseitige Bericht unzulässig vorverurteilend.

Anwalt Carsten Brennecke erklärte dazu noch: "Das Verbot des OLG  Köln räumt mit der Legende auf, Kardinal Woelki habe bei der Beförderung des Pfarrers D. Protokolle aus der Missbrauchsakte und eine Polizeiwarnung gekannt. Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen und von Herrn Kardinal Woelki persönlich ist auch das OLG Köln zu der Überzeugung gekommen, dass eine solche Kenntnis in keiner Weise nachweisbar ist. Damit wird die stets betonte Aussage Kardinal Woelkis als glaubwürdig bestätigt, dass er entgegen der Berichterstattung in der BILD keine Kenntnis hatte. Für die BILD und deren Redakteur Harbusch ist dies eine weitere Niederlage in der Auseinandersetzung mit Kardinal Woelki. Zum wiederholten Male wurden der BILD und dem für die Berichte verantwortlichen Nikolaus Harbusch persönlich Aussagen wegen Falschberichterstattung verboten.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Martin Lohmann
  2. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  3. Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
  4. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  5. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  6. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  7. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  8. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  9. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  10. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  11. "Hassprediger und Hofnarr"
  12. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  13. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  14. Papst Leo XIV. erholt sich mit Tennis, Schwimmen und Lektüre
  15. "Was kümmert es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz