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Londoner Richter: Aktivisten hätten „Grenze vom engagierten Aktivisten zum Fanatiker überschritten“

19. Juli 2024 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Fünf Klima-Aktivisten von „Just Stop Oil“ erhalten Rekordstrafen: Fünf Jahre Haft für Gründer von Extinction Rebellion, Roger Hallam, vier Jahre Haft für vier weitere Aktivisten – Berlin:Deutsche Aktivistin erhält ein Jahr vier Monate ohne Bewährung


London-Berlin (kath.net) Lange Haftstrafen erhalten fünf Klima-Extremisten wegen einer Verschwörung zur Erregung öffentlichen Ärgernisses vom Southwark Crown Court (London). Die fünf Klima-Extremisten hatten in einem Zoom-Anruf miteinander gesprochen und versucht, potenzielle Freiwillige für die Aktionen zu rekrutieren, bei denen Aktivisten an strategischen Punkten der Londoner Ringautobahn auf Portalkräne kletterten. Geplant war, die Londoner Ringautobahn mittels Verkehrsstau zu blockieren. Das berichtet der britische „Guardian“. Unter den Verurteilten ist der Gründer von Extinction Rebellion, Roger Hallam, der zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. In dem Telefonat hatte Hallam gesagt, die Aktivisten hätten vor, „die größte Störung in der modernen britischen Geschichte“ zu verursachen, um die Regierung zu zwingen, der Kernforderung von Just Stop Oil nachzukommen, nämlich ein Ende der Öl- und Gasexploration in der Nordsee.

Richter Christopher Hehir am Southwark Crown Court die Urteile folgendermaßen: „Das Vergehen eines jeden von Ihnen Fünfen ist in der Tat sehr schwerwiegend und muss mit langen Haftstrafen geahndet werden.“ Zwar erkenne er an, „dass zumindest einige der Bedenken, die Sie motivieren, zumindest bis zu einem gewissen Grad von vielen geteilt werden. Aber die schlichte Tatsache ist, dass jeder von Ihnen vor einiger Zeit die Grenze vom besorgten Aktivisten zum Fanatiker überschritten hat. Sie haben sich selbst zum alleinigen Schiedsrichter darüber ernannt, was gegen den Klimawandel getan werden soll, und sind weder an die Prinzipien der Demokratie noch an die Rechtsstaatlichkeit gebunden. Und Ihr Fanatismus lässt Sie die Rechte Ihrer Mitbürger völlig ignorieren. Sie haben es auf sich genommen, zu entscheiden, dass Ihre Mitbürger Störungen und Schäden erleiden müssen und [zu entscheiden,] wieviele Störungen und Schäden sie erleiden müssen, nur damit Sie Ihre Ansichten zur Schau stellen können.“ Der „Guardian“ räumte dann den Kritikern dieser Gerichtsentscheidung viel Raum für ihre Gegenargumente ein.


Jüngst wurde auch in Deutschland eine Klima-Aktivistin der Gruppe „Letzte Generation“ wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Sie wurde zu einem Jahr vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das berichtete der RBB anhand von Mitteilungen einer Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten am Mittwoch. Die Strafe ist ohne Bewährung verhängt worden, aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage hatte die Beschuldigte gemeinsam mit anderen Aktivisten in fünf Fällen für Straßenblockaden gesorgt. Sie hatte im Winter 2022/23 sich in diesen fünf Fällen auf Fahrbahnen beziehungsweise an sogenannten Verkehrszeichenbrücken festgeklebt, schildert der RBB. Außerdem habe sie gemeinsam mit anderen eine Farbattacke auf die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums verübt – obendrein hatte die Gruppe dafür eigens ein Feuerwehrfahrzeug angemietet. Im April 2023 habe die jetzt 32-Jährige gemeinsam mit weiteren Personen Schaufenster eines Bekleidungsgeschäfts auf dem Berliner Kurfürstendamm mit orangener Farbe besprüht. Von Gerichten in Hamburg und Berlin sei die Aktivistin auch schon wegen anderer Klima-Aktionen zu Geldstrafen verurteilt worden, erläuterte die Sprecherin, was allerdings im aktuellen Prozess nicht in das Strafmaß mit einbezogen worden sei.

 

 


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