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Britische Behörden gehen rigoros gegen ‚Hassverbrechen’ in sozialen Medien vor

19. August 2024 in Chronik, 8 Lesermeinungen
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Kritiker merken an, dass die Grenze zum Verbotenen für die Bürger schwer zu erkennen ist, weil niemand den Begriff ‚Hass’ eindeutig definiert.


London (kath.net/jg)
Die britischen Behörden gehen angesichts der Unruhen nach der Ermordung von drei Mädchen in Southport scharf gegen islamkritische Wortmeldungen in den sozialen Medien vor, berichtet die Plattform NiUS.de.

Die Counter Disinformation Unit aus den Corona-Jahren ist auf National Security Online Information Team (NSOIT) umbenannt worden und durchsucht laut einem Bericht des britischen Telegraph die sozialen Medien. Die Einheit kann sogar direkt auf die Löschung bestimmter Einträge hinwirken.

Etliche Nutzer sind bereits wegen der Veröffentlichung „hasserfüllter Inhalte“ und angeblicher Beleidigungen festgenommen worden. Stephen Parkinson, der Direktor der englischen und walisischen Staatsanwaltschaft, hat davor gewarnt, dass die Behörden sogar das Retweeten „rassistischer oder hasserfüllter Inhalte“ als strafbare erneute Veröffentlichung ansehen.


NiUS.de führt dann einige Beispiele an. In Chester wurde eine 55-jährige Frau wegen eines Beitrages auf Facebook verhaftet, der wegen „Schüren von Rassenhass“ und „falschen Mitteilungen“ strafbar sein soll. Sie hatte angeblich Falschinformationen über die Herkunft des Mädchen-Mörders von Southport verbreitet.

In Northampton wurde eine 41-jährige Frau wegen des Verdachts auf „Anstiftung zum Rassenhass“ festgenommen. Sie hatte auf X spontan Massenabschiebungen gefordert und geschrieben, man könne ruhig die Hotels abfackeln, in denen Asylbewerber leben, nachdem sie von den Mädchen-Morden in Southport erfahren hatte. Kurz darauf löschte sie den Eintrag wieder.

Laut einem Bericht der BBC sind in Carlisle drei Männer festgenommen worden, die Inhalte veröffentlicht haben sollen, die „religiösen Hass und Gewalt“ fördern.

Ein 49-jähriger Mann wurde in Birmingham festgenommen. Er wird verdächtigt, zum „Rassenhass angestiftet“ und über soziale Medien zur Gewalt aufgerufen zu haben.

Wörtlich sagte Parkinson: „Der Straftatbestand der Aufstachelung zum Rassenhass beinhaltet die Veröffentlichung oder Verbreitung von beleidigendem oder missbräuchlichem Material, das zum Rassenhass aufstacheln soll oder kann.“ Nach seiner Auffassung könnte sogar das Teilen von Fotos und Videos von Unruhen eine Straftat sein. Eine Einheit „engagierter Polizeibeamter“ werde Inhalte dieser Art aufspüren und gegen die Urheber vorgehen, warnte er.

Kritiker merken an, dass die Bürger schwer einschätzen könnten, ob ein bestimmter Eintrag in den sozialen Medien polizeiliche Ermittlungen oder gar eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann, wenn es niemand gibt, der den Begriff „Hass“ eindeutig definiert.

Elon Musk (X, Tesla, SpaceX) hat Parkinsons Wortmeldung auf X mit dem Satz kommentiert: „Die woke Stasi“.

2025 soll der Online Safety Act in Kraft treten, der Social-Media-Plattformen dazu verpflichten soll, bestimmte Inhalte zu löschen und Nutzer zu sperren. Das Gesetz besteht aus 241 Abschnitten und hat 286 Seiten. Kritiker bezeichnen es als zu umfangreich und nebulös.

In dem Gesetz werden neue Straftatbestände im Bereich der Kommunikation geschaffen, die der Polizei direkte Befugnisse geben, gegen Äußerungen im Internet vorzugehen.

 


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