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Italien verbietet Leihmutterschaft im Ausland

vor 4 Tagen in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auch für Italiener, die Leihmutterschafts-Dienste in anderen Ländern in Anspruch nehmen


Rom (kath.net/KAP) Ein neues Strafgesetz verbietet es italienischen Paaren, im Ausland eine Leihmutter für das Austragen eines Kindes zu bezahlen. Das Gesetz war am Mittwochabend vom italienischen Senat mit großer Mehrheit beschlossen worden; die Abgeordnetenkammer hatte der Vorlage bereits im Juli 2023 zugestimmt. In Italien ist die kommerzielle Leihmutterschaft seit 2004 gesetzlich verboten. Nach dem neuen Zusatz wird jeder, der den Handel mit Embryonen oder die kommerzielle Leihmutterschaft nutzt oder fördert, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren, zuzüglich einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro belegt. Dies gilt auch für Italiener, die dies im Ausland tun.

Die Reaktionen auf das neue Gesetz fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Die Lebensschutz-Organisation "Pro Vita" erklärte, mit dem Gesetz ende die Komplizenschaft Italiens mit einer Praxis, die den Körper von Frauen als "Brutkasten" ausnütze, um Kinder zu produzieren, die wie eine Ware behandelt würden.

Der Präsident der katholischen Ärzteschaft Italiens, Filippo Maria Boscia, forderte am Donnerstag, dass Leihmutterschaft nicht nur in Italien, sondern weltweit verboten werde, da sie die Würde von Frauen und Kindern verletze und das Muttersein sowie den Prozess der Geburt zu einem "geschäftlichen Vertrag" degradiere. Die psychischen und emotionalen Auswirkungen auf das Kind, das von seiner biologischen Mutter getrennt wird, seien enorm. "Es entsteht ein Trauma, weil das Kind während der Schwangerschaft eine enge Bindung zur biologischen Mutter aufbaut", so Boscia.


Sprecher der linken Oppostionsparteien sprachen hingegen von einem "schwarzen Tag" für gleichgeschlechtliche Paare, die sich Kinder wünschten.

Laut italienischen Medienberichten nehmen derzeit etwa 250 Paare pro Jahr die Dienste von Leihmüttern im Ausland gegen Bezahlung in Anspruch, 90 Prozent von ihnen sind heterosexuelle Paare. Der Preis für das Austragen eines Kindes durch eine Frau im Ausland liegt demnach zwischen 50.000 und 200.000 Euro.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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Lesermeinungen

 Jörgen vor 4 Tagen 
 

@Versusdeum

Richtig.

Das ist so eine Sache mit den Labeln. Hat sich erstmal eines etabliert, stellt sich niemand mehr die Frage, was es bedeutet, ob es berechtigt ist. Es stellen sich keine Sachfragen mehr, man ist moralisch aus jeglichem Diskurs herausgenommen. Sehr praktisch.


0
 
 SalvatoreMio vor 4 Tagen 
 

Vorbild Italien


1
 
 Versusdeum vor 4 Tagen 
 

@Jörgen

Aber die Linkspartei wird nicht als "postkommunistisch" bezeichnet, obwohl sie 1:1 die mehrfach nur sehr dezent umbenannte Stasi- und Mauerpartei der DDR ist. Im Gegenteil, sie dürfen sich sogar noch als Superdemokraten aufführen und die Gesellschaft vor sich hertreiben, indem sie - wie ehedem - andere Meinungen für illegitim erklären lassen und Andersdenkende verfolgen wollen.


1
 
 Jörgen vor 4 Tagen 
 

Vorbild Italien

Trotz des allseits beliebten Labels "postfaschistisch" kommt man nun nicht mehr an der Erkenntnis vorbei: Italien kann es.

Die Reaktion, damit werde bestimmten Gruppen das "Recht auf Kinder" versagt, muss man nicht kommentieren.


2
 

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