Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| 436 Angriffe auf US-Kirchen – Regierung Biden wendet Gesetz zum Schutz von Gotteshäusern nicht anvor 13 Stunden in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Vorsätzliche Beschädigungen und Zerstörungen von Orten der Religionsausübung ist unter dem FACE-Act mit einer Geldstrafe von 10.000 US-Dollar und einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten bei Erstverurteilung zu bestrafen. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Vorsätzliche Beschädigungen und Zerstörungen von Orten der Religionsausübung ist unter dem FACE-Act mit einer Geldstrafe von 10.000 US-Dollar und einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten bei Erstverurteilung zu bestrafen. Bei Wiederholungstätern oder im Fall von Körperverletzung sind noch höhere Strafen vorgesehen. Seit Beginn der Regierung Biden-Harris im Januar 2021 hat das Justizministerium 24 Fälle gegen insgesamt 55 Angeklagte nach dem FACE-Act eingebracht. Nur zwei dieser Fälle betrafen Angriffe auf Lebensschutzzentren, die anderen Proteste von Lebensschützern bei Abtreibungskliniken. Bis heute wurde kein Angriff auf eine Kirche nach dem FACE-Act verfolgt. 50 der 55 Angeklagten waren Lebensschützer, 34 von ihnen sind mittlerweile verurteilt worden. Der Kongressabgeordnete Chip Roy von der Republikanischen Partei wirft der Regierung Biden angesichts dieser Zahlen ein einseitiges Vorgehen gegen Lebensschützer vor. Das Justizministerium verfolge Lebensschützer, sei aber nicht in der Lage, Lebensschutzzentren zu schützen, die zunehmend Angriffen ausgesetzt seien, sagte der Abgeordnete. Von Juni 2022 bis Mai 2023 wurden 67 Angriffe auf Lebensschutzzentren verübt, gab das FRC im Rahmen der Anhörung bekannt.
Foto: Kirche St. Paulinus in Syracuse (Nebraska), die 2023 angegriffen und beschädigt wurde
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
Vandalismus
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |