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| Wirbel um Medizinpreis für Schöpfer des Klonschafs Dolly13. Februar 2005 in Aktuelles, keine Lesermeinung Preisgeld auch aus Steuermitteln Gesetz verbietet Klonen von Menschen Berlin - Köln (www.kath.net / idea) Darf der britische Klonforscher Ian Wilmut einen Preis erhalten, der teilweise aus deutschen Steuergeldern finanziert ist? Wilmut, Schöpfer des Klonschafs Dolly, forsche auch an menschlichen Embryonen, was in Deutschland verboten ist, kritisierte die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL). Für die Medizinerin Claudia Kaminski (Köln) ist es ein Skandal, daß Wilmut den mit 100.000 Euro dotierten Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstaedter-Preis am 14. März in Frankfurt am Main erhalten soll. Das Preisgeld dieser wichtigsten deutschen Medizinauszeichnung kommt zur Hälfte aus dem Bundesgesundheitsministerium. Nach Ansicht der BVL-Vorsitzenden macht sich Deutschland unglaubwürdig, wenn es sich einerseits gegen das Klonen ausspricht, andererseits aber diesen Preis einem Klonforscher verleiht. Der BVL fordert Bundespräsident Horst Köhler Ehrenpräsident der Paul-Ehrlich-Stiftung - auf, seinen Einfluß geltend zu machen, und den drohenden Schaden abzuwenden. UN-Klonkonvention noch nicht vom Tisch Immer noch dürfen Lebensrechtler auf eine weltweite Ächtung des Klonens hoffen. Pläne für eine rechtlich bindende UN-Konvention seien noch nicht vom Tisch, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Grübel nach einem Gespräch mit Costa Ricas Staatspräsident Abel Pacheco de la Espriella. Das mittelamerikanische Land hatte sich auf der UN-Vollversammlung im Oktober für ein weltweites Klonverbot eingesetzt. Die Verhandlungen scheiterten jedoch. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuKlonen
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