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| Schweiz: Protest gegen Bericht über Klonen von Menschen9. Juli 2007 in Schweiz, keine Lesermeinung Drei Organisationen kritisieren die "Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin": Sie habe ein "Glaubwürdigkeitsproblem". Alpthal (www.kath.net) In einem Beitrag im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie beschreibt Illmensee das Herstellen eines menschlichen Klons inklusive Implantierung in eine Gebärmutter. Das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie ist das offizielle Publikationsorgan der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM). Im Artikel Mammalian Cloning and its Discussion on Applications in Medicine beschrieb Illmensee die Vorgänge genau. Das sehr zweifelhafte Experiment scheiterte, das auch die Vermischung von Tier und Mensch zur Folge hatte durch den Transfer des menschlichen Erbgutes in entkernte Rindereizellen. Die drei Organisationen schreiben dazu in ihrem Brief: Gemäß unserer Bundesverfassung (BV) sind alle Arten des Klonens verboten (Art.119a). Dieser Tatbestand wird gemäß FMedG Art. 36 Abs. 1 mit Gefängnis bestraft. Die Produktion von Interspezies-Embryonen verstößt wohl zusätzlich gegen BV Art. 119b. Deshalb verlangen die drei Organisationen, gerade auch als Mitherausgeber des Journals, Antworten auf vier Fragen: 1. Wie konnte ein solcher Artikel ins offizielle Organ der SGRM geraten? Die Organisationen weisen auf ein weiteres brisantes Faktum hin: Die von der SGRM eingesetzte FIVNAT-Kommission hat im Auftrag gewisser Kantone zu wesentlichen Teilen die Aufsicht über die Anwendung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Weiters stellt sie jährlich die Zahlen über die Fortpflanzungsmedizin im Auftrag des Bundesrates zusammen und übergibt sie dem Bundesamt für Statistik zur Veröffentlichung. Die SGRM als Kontrollinstanz der Reproduktionsmedizin in der Schweiz hat ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem, resümieren die Organisationen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuKlonen
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