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| Umstrittene Preisvergabe: Machen Steuergelder das Klonen salonfähig?16. März 2005 in Deutschland, keine Lesermeinung Britischer Klonforscher Ian Wilmut erhielt mit 100.000 Euro dotierten Paul-Ehrlich-Preis - fast die Hälfte davon stammt aus Steuermitteln. Berlin (www.kath.net / idea) Wofür verwendet der britische Klonforscher Ian Wilmut das Preisgeld des Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstädter-Preises? Zur Dotierung von 100.000 Euro steuert das Bundesgesundheitsministerium 42.500 Euro aus Steuermitteln bei, obwohl sich Bundestag, Bundesrat und die UN-Vollversammlung gegen jedes Klonen menschlicher Zellen ausgesprochen hatten. Anlässlich der Preisverleihung am 14. März in Frankfurt am Main warf der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe auch stellvertretender Vorsitzender der Bundestags-Enquete-Kommission Recht und Ethik in der modernen Medizin dem als Schöpfer des Klonschafs Dolly bekanntgewordenen Forscher vor, das Preisgeld für das Klonen verwenden zu wollen. Hingegen erklärte Wilmut gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, er wolle das Geld für Experimente mit Mäusen ausgeben. Soll das Klonen salonfähig werden? Christliche Lebensrechtler warfen der für die Preisvergabe verantwortlichen Paul-Ehrlich-Stiftung vor, sie mache das Klonen salonfähig. Die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Claudia Kaminski, sprach von einem Skandal. Walter Schrader, Geschäftsführer der mitteldeutschen Lebensrechtsorganisation KALEB, erklärte gegenüber idea, man halte die Preisvergabe für einen Affront gegen die UN-Deklaration zur Ächtung menschlichen Klonens. Wegen der Proteste gegen die Preisverleihung hatten Vertreter der Paul-Ehrlich-Stiftung Deutschland als wissenschaftsfeindlich bezeichnet. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuKlonen
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