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| ![]() Abtreibungslobbys nehmen nominierte Höchstrichterin Miers ins Visier24. Oktober 2005 in Aktuelles, keine Lesermeinung Die von US-Präsident George W. Bush nominierte Höchstrichterin könnte das Kräfteverhältnis im Supreme Court zugunsten des Lebensschutzes verschieben. Washington, DC (www.kath.net / LifeNews.com) Abtreibungslobbys haben nun die von US-Präsident nominierte Höchstrichterin Harriet Miers ins Visier genommen. Sie haben sie mit einer Aussage aus dem Jahr 1989 konfrontiert, wonach Miers Abtreibungen unter den meisten Umständen verboten sehen wollte. Die weltweit größte Abtreibungsorganisation Planned Parenthood erklärte in einer Stellungnahme, diese Aussage wecke ernsthafte Zweifel an Miers Verpflichtung, die bestehende Abtreibungsgesetzgebung zu unterstützen. Sie müsse eingehend zu dieser Aussage befragt werden, welche den grundlegenden amerikanischen Freiheiten deutlich widerspricht. Miers selbst will der Aussage aus dem Jahr 1989 nicht zuviel Bedeutung zugemessen haben. Sie sagte dem US-Senator Herb Kohl, einem Demokraten aus Wisconsin, diese Aussage sei nicht als absolut zu betrachten. Es spiegle nicht unbedingt wider, wie sie zu einer möglichen Revision des Urteils Roe vs. Wade stehe, mit dem die Abtreibung in den USA vor 32 Jahren legalisiert wurde. Miers wurde von George Bush als Nachfolgerin für die Höchstrichtern Sandra Day OConnor nominiert. Ihre Position zur Abtreibung ist entscheidend: OConnor war eine Abtreibungsbefürworterin. Sollten Miers und der neue Vorsitzende des Höchstgerichts, John Roberts, für eine Revision des Gerichtsurteils Roe vs. Wade stimmen, so verschiebt sich das Kräfteverhältnis unter den neun Höchstrichtern zugunsten des Lebensschutzes. Derzeit sind sechs Höchstrichter für die Abtreibung, drei dagegen; dann wären es nur mehr fünf zu vier. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
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