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| ![]() Payrich tritt in direkten Gegensatz zum Lehramt der Kirche23. Oktober 2006 in Österreich, keine Lesermeinung Moraltheologe Josef Spindelböck übt Kritik an den Thesen des Familienseelsorgers der Diözese St. Pölten über die Unauflösbarkeit der Ehe: Das Bemühen von "Familienbischof" Klaus Küng konterkariert. St. Pölten (www.kath.net/news.stjosef.at) Josef Spindelböck meint in einer Aussendung zu den Thesen von Payrich: Mit diesem Beitrag tritt Payrich in direkten Gegensatz zum Lehramt der Kirche, wie es zuletzt durch Johannes Paul II. (Familiaris consortio) und Benedikt XVI. in der Frage der Nicht-Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion festgehalten wurde. Außerdem konterkariert er das Bemühen von Familienbischof DDr. Klaus Küng, die kirchliche Lehre den betroffenen Menschen glaubwürdig und verständnisvoll zu vermitteln. Jesus Christus hat klar und entschieden an der Unauflöslichkeit der Ehe festgehalten (vgl. Mt 19,3-12); der tiefste theologische Grund dafür liegt in der unbedingten Treue Gottes zu den Menschen: Gott verlässt sein Volk auch dann nicht, wenn es ihm durch Unglauben und Sünde untreu wird. Die Partner einer sakramentalen Ehe geben füreinander das Zeugnis dieser unverbrüchlichen Treue Gottes, denn was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen (Mt 19,6). Kommt es dennoch zu einer Trennung, so bleibt das sakramentale Eheband jedenfalls aufrecht. Als Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe sind auch schuldlos Getrennte angehalten, sich nicht wieder zu verheiraten, solange der rechtmäßige Ehepartner lebt. Sehen sie sich dazu nicht in der Lage und wollen sie mit dem neuen Zivilpartner auch nicht in sexueller Enthaltsamkeit leben, so können sie die Sakramente der Buße und der Eucharistie so lange nicht empfangen, als dieser Zustand andauert. Aus der Kirche sind sie dennoch nicht ausgeschlossen, und sie können sich auf vielfache Weise am kirchlichen Leben beteiligen (Gebet, karitative Werke etc.). Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFamilie
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