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| ![]() Malaysia: Zwei Jahre Haft für Konversion vom Islam zur Teekannen-Sekte5. März 2008 in Weltkirche, keine Lesermeinung Wer den Islam verlässt, verliert seine Bürgerrechte: Das erlebte die 57-jährige Kamariah Ali. Kuala Lumpur (www.kath.net) Zwei Jahre lang muss eine malaysische Frau ins Gefängnis, weil sie den Islam verlassen und sich einer nicht anerkannten Sekte angeschlossen hat. Das entschied das islamische Oberste Gericht im malaysischen Staat Terengganu, wie AsiaNews berichtete. Die 57-jährige Kamariah Ali gilt für die Richter als vom Glauben Abgefallene. Bereits im Juli 2005 wurde sie gemeinsam mit 58 Personen verhaftet, weil sie einer kleinen Sekte angehörten, die sich Reich Gottes nennt. Verehrt wird eine Teekanne. Die Sekte entstand Mitte der 80er Jahre. 1998 gründeten die Mitglieder eine Art Spielepark à la Disneyland. Im Mittelpunkt standen eine überdimensional große Teekanne sowie eine riesige blaue Vase. Die Teekanne wurde als göttliches Symbol verehrt: Es sollte den Frieden und den Segen des Himmels darstellen. Die Sekte begann in der Bevölkerung zu werben. 2005 zerstörten muslimische Extremisten die ganze Anlage und die Teekanne. In Malaysia ist der Islam Staatsreligion. In der Verfassung ist zwar der Wechsel der Religion erlaubt, in der Praxis gilt jedoch nur ein Muslim als echter malaysischer Staatsbürger. Wer den Islam verlässt, verliert seine Bürgerrechte. Der Glaubensabfall ist eines der schwersten Vergehen im Islam und kann sogar mit dem Tod bestraft werden. Muslime, die sich für eine andere Religion entscheiden, müssen in Umerziehungslager. KATHTUBE: Das Lied von der kleinen Teekanne Foto: (c) AsiaNews Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMalaysia
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