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Das Bistum Regensburg fragt zurück

18. März 2008 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Medial verbreitete falsche Vorwürfe rund um die Causa Peter K. widerlegt Generalvikar Michael Fuchs in einer Stellungnahme.


Regensburg (www.kath.net) Das Bistum Regensburg setzt sich gegen medial verbreitete massive Vorwürfe nach Abschluss des Strafprozesses gegen Peter K. zur Wehr. Der Geistliche war wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft.

Im Juli 2000 hatte das Amtsgericht Viechtach einen Strafbefehl über zwölf Monate Haft gegen ihn erlassen, der ausgesetzt war zu einer dreijährigen Bewährung. Eine wesentliche Rolle spielte Gerichtsgutachter Bernd Ottermann.

Er konstatierte damals bei Peter K. eine „Kernpädophilie und homoerotische Veranlagung“. Nach seiner Verurteilung im Jahr 2000 war der Geistliche etwa vier Jahre lang bei einem Psychoanalytiker in Behandlung. Dessen Diagnose und Therapie kritisierte Ottermann beim jüngsten Strafprozess scharf.

Michael Fuchs, Generalvikar im Bistum Regensburg, kontert in einer am Samstag verbreiteten Stellungnahme: „Warum wurde dem laut Strafbefehl akzeptierten Therapeuten (Strafbefehl Viechtach in 2000) das gerichtliche Gutachten von Dr. Ottermann nicht zugeleitet?“

Und: „Warum wurde kein Bewährungshelfer bestellt, obwohl im Strafbefehl darauf hingewiesen wird?“ Der Generalvikar stellt außerdem die Frage, ob das Amtsgericht Regensburg 2003 bei seinem Entscheid über die Aufhebung aller Beschränkungen des Einsatzes von Peter K. auch das Gutachten von Dr. Ottermann herangezogen habe.

Fuchs nahm auch zum Vorwurf Stellung, Peter K. habe „umfassende Aktivitäten in der Seelsorge“ ausgeübt. Nach Aktenlage sei es hier um „nicht verbotene liturgische Aushilfen“ gegangen, die mit dem Therapeuten abgesprochen waren. Pfarrer Grüneisl sei außerdem bis August 2004 der bestellte Pfarradministrator gewesen.

Bischof Gerhard L. Müller, der am 24. November 2002 sein Amt angetreten hatte, könne nicht „rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden, wenn er erst nach Ablauf der Bewährungszeit im Juli 2003 im Rahmen der allgemeinen Versetzungen mit der Frage der Wiederverwendung von Peter K. befasst wurde“.

Im übrigen werde „in fast allen Medienberichten die öffentliche Aussage des zuständigen Gerichtsgutachters Dr. Ottermann beim Prozess am 14. März 2008 totgeschwiegen, dass die Diözese und insbesondere den Bischof in dem ganzen tragischen Ablauf keine juristische oder gar moralische Schuld oder Mitschuld treffe“.

„Wie kann von einem 'milden Umgang mit Kinderschändern im Bistum Regensburg' unter Leitung von Bischof Gerhard L. Müller die Rede sein, wenn Straftaten von einzelnen Geistlichen lange vor dessen Amtsantritt begangen wurden, jedoch nach Bekanntwerden konsequent und in jeder Hinsicht korrekt verfolgt worden sind?“, zeigt sich Fuchs empört.

Und schließlich. „Wie kann von einem 'Vertuschen' die Rede sein, wenn die Geschädigten selbst eine interne Behandlung wollten, aber in keinem einzigen Fall ein Straftäter ohne die gerechte weltliche und kirchliche Strafe davongekommen ist?“



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