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Ist eine Ohrfeige schon eine Misshandlung?

29. April 2010 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
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Pro & Contra: Ist jede Form körperlicher Züchtigung schon als Misshandlung anzusehen. Zwei gegensätzliche Meinungen von Rolf Trauernicht und Wolfgang Bühne


Augsburg (kath.net/idea)
In der Debatte um den katholischen Augsburger Bischof Walter Mixa, der zugab, als Stadtpfarrer Kindern die eine oder andere „Watsch’n“ verpasst zu haben, stellt sich die Frage, ob jede Form körperlicher Züchtigung schon als Misshandlung anzusehen ist. Mixa hat inzwischen in einem Brief an den Papst seinen Rücktritt angeboten. Der Geschäftsführer des Fachverbandes für Sexualethik und Seelsorge, Rolf Trauernicht (Ahnatal bei Kassel), plädiert für eine Ächtung jeglicher Gewalt in der Erziehung, der Publizist und Evangelist Wolfgang Bühne (Meinerzhagen), Vater von sieben Kindern, will die Möglichkeit einer angemessenen, wohldosierten Form der Züchtigung nicht ausschließen.

Pro: Gewalt löst keine Probleme

Zugegeben, manche Menschen haben eine Ohrfeige oder einen Schlag mit einem Stock gut verkraftet, weil sie eine stabile psychische Struktur hatten oder in einem ansonsten liebevollen Umfeld aufgewachsen sind. In allen Schichten wird diese Erziehungsmethode angewandt und das wird mit Sätzen wie „Das hat noch keinem Kind geschadet“ begründet.

Trotzdem sollten wir uns von Ohrfeigen – und oft folgen daraus andere Formen der Gewalt – aus folgenden Gründen verabschieden: Fast alle Menschen, die geohrfeigt wurden, haben sie als negative Erfahrung gespeichert. Sie dienten nicht dem Aufbau eines gesunden Selbstbewusstseins. Im Gegenteil: Sie wurden oft als Demütigung empfunden, die manchmal das ganze Leben die Beziehung zu den Erziehern beeinträchtigten. Wer mit Ohrfeigen erzogen und von Machtpositionen ausgenutzt wurde, lernte einen Erziehungsstil, den er – wenn er sein Leben nicht reflektiert – unbedacht an seine Kinder weitergibt. Aber Gewalt löst keine Probleme, sondern schafft neue. So kann etwas über Generationen als Erziehungsstil weitergegeben werden. Es gibt Untersuchungen darüber, dass Kinder, die mit Gewalt erzogen wurden, später mehr Gewalt ausgeübt haben. Das sind ungesund verarbeitete Aggressionen.


Ich sehe in dieser Erziehungsmethode ein Defizit in der Erziehungsfähigkeit. Es besteht eine Ohnmacht und es mangelt oft an Ideen, die Kinder altersgemäß und individuell zu erziehen. Ich gehe sogar so weit zu sagen, wer Ohrfeigen ausgeteilt hat, sollte seine Kinder um Verzeihung bitten.

Der Gesetzgeber – der sich sonst aus privaten Dingen doch herauszuhalten pflegt – hat dies als so wichtig erachtet, dass er mit § 1683 Abs. 2 BGB eine klare, sinnvolle Regelung geschaffen hat: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere seelische Verletzung und körperliche Gewalt, sind unzulässig.“ Schon allein aus Gehorsam gegenüber der Obrigkeit halte ich daher eine gewaltvolle Erziehung geistlich nicht für gerechtfertigt. Es gibt andere Möglichkeiten, Konflikte zu klären. Eltern brauchen viel Zeit und Ideen, wie sie ihre Kinder mit Gesprächen, dem Einsetzen von logischen Folgen für ihr Verhalten, durch Zuhören und Wertschätzung erziehen können. Sie sollten mit ihnen spielen, viel unternehmen und sie in ihren Begabungen fördern. Kinder in einer zärtlichen, wertschätzenden Atmosphäre einzubetten, ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe, die mit nichts zu ersetzen ist.

Kontra: Die Empörung über Ohrfeigen ist manchmal heuchlerisch

Für Ohrfeigen bin ich nicht, aber für eine weise körperliche Züchtigung, wie sie die Bibel beschreibt. Denn in den meisten Fällen ist eine „Ohrfeige“ eine spontane, unüberlegte, unbeherrschte und oft aus Aggression veranlasste Reaktion. Sie ist nicht zu rechtfertigen, auch wenn man in gewissen Situationen Verständnis dafür aufbringen mag. Ein Schlag ins Gesicht eines Menschen ist eine beleidigende, entwürdigende Handlung, ein Ausdruck von Verachtung und sicher auch ein Missbrauch von Autorität.
Als Jesus Christus vor dem religiösen Gericht (Joh. 18,22) und auch vor Pilatus (Joh. 19,3) „ins Angesicht“ geschlagen wurde, war das ein Ausdruck größter Beleidigung!

Wenn Eltern oder Erzieher sich durch eine solch unbeherrschte Handlung hinreißen lassen, sollten sie sich dafür aufrichtig entschuldigen, denn eine „Ohrfeige“ kann auch ein seelischer „Schlag ins Gesicht“ sein. Das gilt ebenso für „verbale Ohrfeigen“, die oft noch schmerzlicher und folgenschwerer sein können, auch wenn sie bisher straffrei sind.

Wenn man sich aber über das Austeilen von „Ohrfeigen“ empört und sich nicht ebenso darüber aufregt, dass Vernachlässigung, Gleichgültigkeit, Liebesentzug und Verhätschelung eine mindestens ebenso folgenschwere und oft noch schmerzlichere Misshandlung bedeutet, dann scheint das eine abgebrühte Heuchelei zu sein. Die wird auch darin deutlich, dass z. B. Abtreibung – eine nun wirklich abscheuliche Misshandlung und außerdem Mord – gesetzlich geschützt, eine „Ohrfeige“ aber mit erheblichen rechtlichen Folgen angezeigt und geahndet werden kann. Die Bibel spricht eindeutig von der Notwendigkeit und Nützlichkeit von Zucht. In bestimmten Fällen von bewusst bösartigem Verhalten kann das auch körperliche Zucht beinhalten. Da aber Zucht etwas mit „in die richtige Richtung ziehen“ zu tun hat, sollte sie niemals im Affekt, nie im Zorn, sondern mit Besonnenheit, aus echter Liebe, „wohldosiert“ und angemessen an der Körperstelle vollzogen werden, die der Schöpfer besonders gut gepolstert hat.


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Lesermeinungen

  2. Mai 2010 
 

Das geht ja wohl an der Debatte vorbei

Es geht bei Bischof Mixa erstmal einzig und alleine darum, dass er wider besseren Wissens gelogen hat.
Erst danach kann man fragen, was alles unter Missbrauch verstanden wird. Übrigens ist das Wort Missbrauch in diesem Zusammenhang völlig daneben gegriffen, wenn es nämlich Missbrauch von Menschen gäbe, müsste es auch einen guten Gebrauch von Menschen geben. Da dies aber nicht der Fall ist, sollte man endlich mal von sexueller Gewalt oder sexualisierter Gewalt sprechen, dann wird auch klar, dass eine Ohrfeige nicht dazu gehört, es sei denn die Frau ohrfeigt den Mann, weil er sie unsittlich berührt hat. ;)
Auch Schlagen ist Gewalt und gehört bestraft.


0
 
  29. April 2010 
 

Männerverachtung und Männererniedrigung

Eine Ohrfeige ist dann keine Misshandlung wenn diese von einer Frau an einem Mann ausgeübt wird.

Unabhängig von der \"Stärke\", ist es eine demütigung. Aber wenn Frauen es machen (Film, Bücher) dann ist es \"cool\".

Templer


2
 
 Tina 13 29. April 2010 

Jede Züchtigung ist Schmerz

Hebr 12,11 Jede Züchtigung scheint zwar für den
Augenblick nicht Freude zu bringen, sondern Schmerz;
später aber schenkt sie denen, die durch diese
Schule gegangen sind, als Frucht den Frieden und die
Gerechtigkeit.


1
 
 reconciliatus 29. April 2010 
 

Verlogen

Diese öffentliche Diskussion um Watsche als Mißhandlung oder nicht halte ich für durch und durch verlogen, insbesondere von Seiten der Journaille und der notorischen Aufreger in politischen Parteien. Wer von diesen selbstdarstellerisch so abgeklärten Journalistinnen, Journalisten und Abgeordneten zieht denn selber Kinder groß oder hat überhaupt etwas mit Kindererziehung zu tun? Wer das nicht tut, und das sind die Meisten, sollte sich tunlichst zurück halten mit Urteilen, denn er hat wirklich keine Ahnung, in welche Situationen man als Erziehungsverpflichteter kommen kann - nicht einen Schimmer.

Unsere Damen und Herren Abgeordneten haben es sich einfach gemacht: In Anbiederung an die 68-er mit der allseits propagierten laissez-faire Erziehung, zu Deutsch, macht, was ihr wollt, (und, nebenbei, Propagierung von Sex mit Kindern, Freigabe der Abtreibung, Streichung des §175StGB, Erleichterung der Ehescheidung) haben sie per Gesetz jegliche körperliche Gewalt in der Erziehung verboten, auch die Watsche. Weder Lehrer und erst recht nicht Eltern haben sich in der Praxis daran gehalten. Die Damen und Herren Abgeordneten haben andererseits nichts, was schwarz unter dem Fingernagel ist, dafür getan, daß adäquate alternative Erziehungsmethoden den Erziehungsverpflichteten an die Hand gegeben wurden. Ergebnis: Unter den professionellen Erziehern wurde mindestens bis in die 80-er, mit abnehmender Tendenz, gewatscht. Die pädagogische Ausbildung unserer Real- und besonders Gymnasiallehrer ist bis zum heutigen Tag schlicht als katastrophal zu bezeichnen, eine pädagogische Eignungsauswahl findet überhaupt nicht statt. Gleiches gilt für Geistliche jeder Art. Abgesehen von wenigen Naturtalenten hampelt die bundesdeutsche Lehrerschar zu Hunderttausenden tagtäglich, die Allgemeine Schulordnung unterm Arm und das Straftgesetzbuch als Damoklesschwert über ihnen als primäre pädagogische Handreichung, hilflos vor viel zu großen Klassen herum, nicht einmal die einfachsten Grundregeln des Auftretens vor Gruppen beherrschend. Und Eltern werden völlig allein gelassen. Sollten sie sich entschließen, sich pädagogisch auf Vordermann zu bringen, werden sie von professionellen Erziehern sogar als Problemfamilie mißtrauisch beäugt. Eltern trauen sich nicht einmal, ihrem achtjährigen Sprössling das Rauchen zu verbieten, geschweige denn das Schlagen und Erpressen anderer Kinder (selbst erlebt). Sex mit 12, Komasaufen und Drogen folgen, unter Kindern verbreitet, von Eltern, Lehrerinnen und Gutmenschen verdrängt, Beute des Kommerzes. Auch hier werden die Eltern allein gelassen. Gleichzeitig wurden die Mittel für Jugendarbeit radikal von unseren Damen und Herren Abgeordneten zusammen gestrichen. In Film und Fernsehen aber werden Gewalt, Erpressung, Mord und Totschlag permanent als wirksamste Mittel der menschlichen Auseinandersetzung realisiert. Das nennt man Fortschritt einer aufgeklärten Gesellschaft! Respekt.

Das, liebe kinderlose und eigene Kinder vernachlässigende Journalistinnen, Journalisten, Abgeordnete und alles besser wissende Gutmenschen, ist die bundesdeutsche pädagogische Wirklichkeit (als Konzentrat) hinsichtlich Watsche, von Prügeln rede ich nicht, als Erziehungsmittel. Aber Ihnen sind seelische Krüpel ja lieber als Menschen, denen mit einer Watsche und einem klaren Wort zur rechten Zeit ihre Grenzen gegenüber ihren Mitmenschen aufgezeigt worden sind. Machen Sie mal halblang mit Ihrer verlogen betulichen Selbstgerechtigkeit.


2
 
  29. April 2010 
 

Der Gesetzgeber pflegt sich aus privaten Dingen herauszuhalten????

Ich darf in aller Höflichkeit dem Verfasser des ersten Teiles des Artikels einen schönen guten Morgen in der Realität wünschen.
Der Gesetzgeber beschäftigt sich seit Jahren mit der Frage, wie er vor allem in die Familien \"hineinregieren\" kann: Die Jugendwohlfahrt ist die einzige Behörde, bei der keine Akteneinsicht besteht (dies gibt es nicht einmal bei der Staatspolizei!). Die Jugendwohlfahrt kann ohne Wissen der Eltern die Lehrer (welche verpflichtet sind, nichts an die Schüler oder Eltern weiterzuleiten!) über intime private Dinge befragen, ebenso allfällige Psychologen. Diese Behörde braucht nur zu behaupten (nicht zu beweisen!), es bestünde Verdacht auf Kindesgefährdung und bekommt sogar Einsicht in Krankenakte etc. Mit dieser Methode wird die Schweigepflicht der Ärzte (und der Psychologen, zu denen Kinder allenfalls gehen), ad absurdum geführt und das intime (vor allem auch religiöse!) Leben der Familie durchleuchtet, ohne dass ein konkreter Vorfall bewiesen werden muss. Wohlgemerkt: Es geht hier nicht darum, die Kinder vor brutalen Eltern zu schützen! Es geht darum, dass Kinder hinter dem Rücken der Eltern durch geheime Sitzungen mit sg Sozialarbeitern gegen die Eltern aufgehetzt werden. Beispiel: Abtreibung mit Hilfe der Jugendwohlfahrt, ohne die Eltern zu informieren. Das ist der Grund, warum nach gesetzlicher Vorschrift die Krankenkassen bei den Abrechungen verheimlichen (müssen), dass Kinder zu Psychologen gehen, die ihnen womöglich den christlichen Glauben ausreden (siehe die Ideologie mancher Psychologen und Psychiater). In Österreich kann niemand wissen, ob die Jugendwohlfahrt bereits recherchiert. Solche Methoden darf kein Gericht der Welt anwenden! Insgesamt sind das Methoden aus totalitären Systemen, die darauf abzielen, die Gesinnung der Eltern zu erfahren.
Was meint Ihr denn, was die Antidiskriminierungsgesetze für einen Zweck verfolgen? Gewisse Gruppen (Homosexuelle, etc) vor Kritik zu schützen, dh. wer kritisiert, geht ins Gefängnis. Dies sind Gesinnungsparagrafen.
Das Steuerrecht ist darauf ausgerichtet, dass es unverheirateten Paaren besser geht, als verheirateten. Auch dies sind Gesinnungsparagrafen!
Die Krippenplätze werden gefördert, obwohl sie einen organisierten Kindesmissbrauch darstellen (mit Ausnahmen freilich) - lies nach bei Christa Meves.
In Amerika wird Deutschen Asyl gewährt, weil sie die Kinder zu Hause erziehen - lies nach bei kath.net.
Die Ministerin will per Weisung den Religionslehrern untersagen, die Moral der Kirche zu lehren (weil sie der ihren widerspricht). Lehrer sind Beamte und daher vom Ministerium abhängig und weisungsgebunden.
Dies geschieht alles ganz offen vor unseren Augen.
Liebe Brüder und Schwestern im Glauben!
Wacht doch endlich auf und schaut euch an, was in unserer Gesellschaft wirklich passiert! Fallt doch nicht auf jeden Schmäh herein!
Seid solidarisch mit den vom Gesinnungsterror verfolgten Mitmenschen!


3
 
 Karlmaria 29. April 2010 

Gehorsam gegenüber der Obrigkeit?

Eine weltliche Obrigkeit die Homoz, Abtreibung, Verhütung und Ausschweifung unterstützt? Bischöfe die die Lehre von der Gewissensfreiheit des 2. Vatikanischen Konzils so gedeutet haben, dass der Spruch unseres persönlichen Gewissens wichtiger ist als die Lehre der Kirche? Zum Beispiel bei der Verhütung. Seine Heiligkeit Papst Paul 6 verbietet die künstliche Empfängnisverhütung und unsere Bischöfe erlauben sie mit diesem Trick wieder! Sollen wir solch einer Obrigkeit gehorsam sein?

Die Jüngeren Beispiele unserer Bischöfe und Kardinäle bei den Abtreibungsberatungsscheinen und sogar diese weichgespülte nirgends anecken wollende Aussage von Erzbischof Zolitsch über das Leiden unseres Herrn sind wohl noch jedem in Erinnerung. Das Kreuz ist den Ungläubigen ein Ärgernis oder eine Torheit und kann nicht weichgespült werden! Sollen wir solch einer Obrigkeit gehorsam sein?
Es gibt noch Autoritäten,denen ich lieber traue. Zum Beispiel der Heilige Benedikt. Ordensgründer und Verfasser der Benediktusregel. In der Benediktusregel wird an vielen Stellen körperliche Züchtigung vorgeschrieben. Und auch mit Bibelstellen belegt.


2
 
  29. April 2010 
 

Die häufigste Form der Misshandlung

Wird aber leider niemals erwähnt, nähmlich die Seelische. Für ein Kind ist es schlimmer wenn es der elterlichen Liebe entzogen wird, als wenn es eine Watschn, \"das Kind bettelt nach einer Watschn\", lautet ein alter Spruch. Allerdings ist es in unserer heutigen Zeit schwer, die immer mehr von Gott dem Herrn abfällt zu Unterscheiden was ist die sogenannte gsunde Watschn, den in vielen Familien besonders den sogannten Patchworkfamilen werden Kinder teilweise aufs schwerste MISSHANDELT.


3
 
 Tilly 29. April 2010 
 

Keine Gewalt

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass zu Zeiten, wo die gewalttätigsten Ausschreitungen aller Zeiten zum 1. Mai in Berlin und Hamburg erwartet werden, wo im Internet zu Mord gegen Polizisten aufgerufen wird, wo straffrei abgetrieben wird, bei Behinderung bis zur Geburt, man sich über Ohrfeigen so aufregt, dass ein Bischof, der sie nicht einmal zugegeben hat, sondern sie nur nicht \"ausschließen\" kann, zurücktreten muss.
In meiner Schulzeit waren Klapse, \"Watsch\'n\" (keine Prügel!) noch durchaus üblich. Ich habe sicher auch welche erhalten, auch zuhause. Waren sie verdient, hat man sie gleich wieder vergessen. Ich kann mich nur an einen Vorfall mit meiner Mutter erinnern, weil ich meiner Meinung nach ungerecht den \"Hintern\" versohlt bekam. Ich kann mich aber an jede verbale Demütigung oder sarkastische Bemerkung in meiner Schulzeit erinnern, die mehr schmerzten und zum Teil heute noch als jede Ohrfeige. Denn die Ohrfeige habe ich als Erziehungsmaßnahme verstanden, und nicht als Liebesentzug, verbale Verletzungen dagegen gehen in die Tiefe, weil man sich als Person verächtlich gemacht und ungeliebt fühlt. Das sind meine persönlichen Erfahrungen, ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass manche das anders erleben.


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 Calimero 29. April 2010 
 

Schlagen und Zurückschlagen

Ohrfeigen sind Schläge ins Gesicht und damit ohne Ausnahme kategorisch abzulehnen. Für Popohaue (Klapps) gelten unter Umständen weniger strenge Maßstäbe . Die Ohrfeige als unbedachter Reflex wirft ein schlechtes Licht auf den Schlagenden, ist aber noch keine Misshandlung.
Wer Ohrfeigen als \"planmäßige\" Erziehungsmethode akzeptiert, darf sich nicht wundern wenn eines Tages zurückgeschlagen wird.


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  29. April 2010 
 

Abtreibung

Das ist klar, dass eine Misshandlungsrechtfertigung nicht ohne den Verweis auf Abtreibung auskommt: \"Die Watschn ist schlecht, aber seht her, ich kann alles relativieren. So sieht es nur noch halb so schlimm aus.\" Armselig.


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  29. April 2010 
 

Erziehungsmethoden

Schlagen ist nur den Eltern erlaubt, keinem staatlichen oder geistlichen Erzieher.


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