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Die große Lehre Benedikts XVI. und die lebendige Tradition

13. Mai 2011 in Aktuelles, 13 Lesermeinungen
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‚Universae Ecclesiae’: ein Instruktion im Zeichen des Gleichgewichts, der Versöhnung und der pastoralen Fürsorge des Obersten Hirten für das Wohl der universalen Kirche. Hermeneutik der Reform in Kontinuität. Von Armin Schwibach


Rom (kath. net/as) „Alte Messe“: allein das Aussprechen dieser beiden Worte erregt in vielen extreme Gefühlsregungen, die oft bar jeder Vernunft sind. So hatten sich in den Monaten vor der seit langem erwarteten Veröffentlichung der Instruktion „Universae Ecclesiae“ mit den Ausführungsbestimmungen zum Motu proprio „Summorum Pontificum“ von verschiedenster Seite besorgte Einwände vernehmen lassen. Aus dem Bereich der der „alten“ liturgischen Tradition verbundenen Christen waren Stimmen laut geworden, die eine „Verwässerung“ des Motu proprio befürchteten und es somit nicht scheuten, sich vor einem auch durch Verschwörungstheorien geprägten Hintergrund mit einer Petition direkt an den Papst zu wenden.

Angesichts des langen und oft mühsamen und steinigen Weges, den viele der Tradition verbundenen Personen und Gruppen in den Jahren seit der Liturgiereform Papst Pauls VI. zurücklegen mussten, ist eine derartige Sensibilität und auch teilweise Überreiztheit verständlich. Die Ausgewogenheit des am heutigen Freitag veröffentlichten Textes beweist jetzt, dass die Sorgen zum einen unberechtigt waren. Nunmehr ergeht gerade an die der Tradition verbundenen Gläubigen ein besonderer Auftrag: den wertvollen Schatz der römischen Liturgie nach dem „usus antiquior“ innig zu pflegen, damit er auch anderen angeboten und in seiner theologischen und für die Evangelisierung bestimmenden Dimension begreiflich gemacht werden kann.

Aber auch auf der anderen Seite wurden und werden Sorgen geäußert, die nicht so sehr mit der Verbundenheit mit einem Ritus zu tun haben. Sie stützen sich vielmehr auf eine theologische Reflexion, die als Grundlage der Liturgie Papst Pauls VI. eine „neue Theologie“ erkennt und somit die Frage stellt, „wie zwei unterschiedliche Formen der Gottesdienstfeier für dieselbe Theologie stehen können“, so der Erfurter Liturgiewissenschaftler Benedikt Kranemann gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur KNA. Die Sorge einiger gilt einer nachkonzilaren, in der Liturgie zum Ausdruck kommenden „anderen“ Ekklesiologie, die als Grundpfeiler des Aufbruchs nach dem Konzil angesehen wird, wie auch der Claretaner Matias Augé ausführte, dessen Bedenken zur Liberalisierung des „alten Ritus“ grundsätzlicher Natur sind und der sich in einer nicht zu fernen Vergangenheit hierzu in einem intensiven Briefwechsel mit dem damaligen Kardinal Ratzinger geäußert hatte. Unbedacht bleibt hierbei aus Gründen, die nicht geklärt werden, wie derartige Aussagen mit der bestehenden Ritenvielfalt in der katholischen Kirche vereinbar sein sollen.

Bei der ganzen Debatte wird eines deutlich: Wird sie nicht in den Kontext dessen eingeordnet, was Papst Benedikt XVI. an mehreren Stellen als „Hermeneutik der Reform in Kontinuität“ bezeichnet hat – das ringende Bemühen um diese Hermeneutik steht immer noch aus –, endet die Diskussion nur mit Grabenkämpfen, die von beiden Seiten mit irrationaler und gegen den Glauben der Kirche gerichteter Hartnäckigkeit vorangetrieben werden. Auch in der jetzt veröffentlichten Instruktion kommt die Notwendigkeit der genannten Hermeneutik zum Ausdruck, wenn es heißt: „Die Texte des römischen Messbuchs von Papst Paul VI. und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst Johannes XXIII. erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die ‚ordentliche’ (forma ordinaria) beziehungsweise ‚außerordentliche’ Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben ‚lex orandi’ der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muss die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden“.


Somit ist es nur mit Verwunderung zu verzeichnen, wenn Kranemann davon spricht, das Papier behandle einen „Nebenschauplatz“ und gehe an den Problemen „der Kirche in Deutschland“ vorbei. Zum einen kann es nicht Absicht einer Instruktion „universae Ecclesiae“ sein, die Probleme der Kirche in Deutschland im Einzelnen zu berücksichtigen. Zum anderen lässt die Rede von einem „Nebenschauplatz“ eine bemerkenswerte theologische Verkürzung erkennen. So tut es vielleicht gut, an ein Wort Papst Pauls VI. zu erinnern, der 1972 sagte: „Von der ‚lex credendi’ gehen wir zur ‚lex orandi’ über, und diese führt uns zur ‚lux operandi et vivendi’“. Die liturgische Kompetenz und damit eine Instruktion wie die vorliegende stellen zusammen mit dem Motu proprio „Summorum Pontificum“ „einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung (munus) dar, die heilige Liturgie der Kirche zu regeln und zu ordnen, und (zeigen) seine pastorale Sorge als Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche“ (Universae Ecclesiae, I,8).

Wenn, wie Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Vicesimus quintus annus“ (1988) sagt, die Liturgie das schlagende Herz jeder kirchlichen Tätigkeit ist, ist jeder Akt des universalen Gesetzgebers, der dieses schlagende Herz betrifft, von universaler Bedeutung. Sie darf weder durch einen Provinzialismus noch durch subjektive theologisch orientierte Auslassungen verkürzt werden, sondern muss dankbar in ihrer Tragweite ermessen werden.

Ziel des Papstes ist es, wie „Universae Ecclesiae“ erneut festhält: 1. allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz ist, den es zu bewahren gilt; 2. den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten (dabei ist vorausgesetzt, dass der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muss); und 3. die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern. Die Absicht Benedikts XVI. ist es also, mit seinem ausgewogenen und befreienden Handeln den Frieden in der Kirche zu stärken. Weder „Summorum Pontificum“ noch jetzt „Universae Ecclesiae“ „nehmen etwas zurück“ oder leugnen 40 Jahre Geschichte, sondern sind nicht zuletzt auch Ausdruck einer Theologie der Geschichte.

Beide Dokumente bieten einen größeren Reichtum an, in der Hoffnung, dass sich die Kirche aus diesem Reichtum heraus als „semper reformanda“ erkennt, in Kontinuität mit der Tradition und dem Lehramt, das diese erläutert und erklärt, worin sie besteht. Und so sagte Benedikt XVI. bereits in seinem Begleitschreiben an die Bischöfe zur Veröffentlichung von „Summorum Pontificum“: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein“ (7. Juli 2007). Es ist kein zufälliges Zeichen, dass die Instruktion „Universae Ecclesiae“ am 30. April unterzeichnet wurde, dem Festtag des heilige Papstes Pius V. nach dem neuen liturgischen Kalender.

Das Gleichgewicht und die Ausgewogenheit der nun vorliegenden Dokumente „bestärkt“ die der Tradition verbundenen Gläubigen, da deren volles Wohnrecht in der Kirche bekräftigt, gefördert und geschützt wird. Sie geben aber vor allem der Universalkirche als solcher die Möglichkeit, tiefer in ihr Wesen als mystischer Leib Christi zu blicken. Lex credendi – Lex orandi – Lex celebrandi sind ineinander verschränkt und nicht voneinander zu trennen. Somit besitzt jedes bestimmende Wort zur „lex orandi“ eine für den Glauben im Ganzen konstitutive Bedeutung.

Benedikt XVI. kümmert sich als Vater und Gesetzgeber um die Gläubigen, die zu ihrem geistlichen Wohl den Wunsch haben, der liturgischen Tradition vor der Reform Pauls VI. zu folgen und aus dieser heraus ihr Glaubensleben zu gestalten. Weiter betont der Papst die absolute Legitimität der Feiern entsprechend dem „usus antiquior“, da es sich hierbei um die Feier in der außerordentlichen Form des einen römischen Ritus handelt. Er vertraut dabei auf das seelsorgliche Gespür der Bischöfe und unterstreicht die Bedeutung seiner Entscheidungen im Hinblick auf die Einheit der Kirche, die das Anliegen aller Gläubigen sein muss, damit die Aussöhnung mit allen Gliedern der Kirche möglich und gefördert wird.

Dazu betont Benedikt, dass es nur einen Ritus in zwei Formen gibt. Dies impliziert: „Die Gläubigen, die Gottesdienste in der ‚forma extraordinaria’ erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der ‚forma ordinaria’ bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen“. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Behinderung der Feiern nach der außerordentlichen Form des einen Römischen Ritus ein defizitäres Verständnis von Gemeinschaft und Einheit erkennen lässt, was es zu vermeiden gilt.

Summa summarum: Mit den Ausführungsbestimmungen lässt Benedikt XVI. erneut das umfassende Anliegen erkennen, das bereits im Motu proprio „Summorm Pontificum“ sichtbar war. In einer Zeit der Kirchenkrise, die sich vor allem in einer Krise der Liturgie äußert, nimmt der Papst den Auftrag des II. Vatikanische Konzils ernst, der mit einem progressistischen Archäologismus unvereinbar ist. Die Liturgie ist der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der ihre Kraft strömt, sagt die Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ (Nr.10).

Und am 6. Mai 2011 fügte der Papst diesen fundamentalen Gedanken ausführend hinzu: „So wird die Liturgie mit ihrem Universum der Zelebration zur großen Erzieherin zum Primat des Glaubens und der Gnade. Die Liturgie ist privilegierter Zeuge der lebendigen Tradition der Kirche, getreu ihrer ursprünglichen Aufgabe, im ‚hodie’ der menschlichen Angelegenheiten das ‚opus Redemptionis’ zu offenbaren und gegenwärtig werden zu lassen, und sie lebt von einer korrekten und ständigen Beziehung zwischen ‚sana traditio’ und ‚legitima progressio’. Mit diesen beiden Begriffen wollten die Konzilsväter ihr Reformprogramm vorlegen, im Gleichgewicht der großen liturgischen Tradition der Vergangenheit mit der Zukunft. Nicht selten werden Tradition und Fortschritt auf ungeschickte Weise miteinander in Gegensatz gebracht. In Wirklichkeit ergänzen die beiden Begriffe einander: Die Tradition ist eine lebendige Wirklichkeit und schließt daher in sich das Prinzip der Entwicklung, des Fortschrittes ein. Es ist, als bringe der Fluss der Tradition immer seine Quelle mit sich und strebe zu seiner Mündung.“

„Summorum Pontificum“ und nun „Universae Ecclesiae“ zeigen, wie dieses „ungeschickte miteinander in Gegensatz Bringen“ vermieden werden kann. In diesem Sinn ist es zu verstehen, dass der Papst die Bischöfe ersucht, „dem Klerus die Möglichkeit zu bieten, eine angemessene Hinführung zu den Feiern der ‚forma extraordinaria’ zu erhalten. Dies gilt auch für die Seminare, die für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen müssen und, wenn die pastoralen Erfordernisse dies nahelegen, die Möglichkeit bieten sollen, die ‚forma extraordinaria’ des Ritus zu erlernen“.

Kein Reichtum darf vergeudet werden. Er muss den jungen Generationen weitergegeben werden, damit diesen nichts vorenthalten wird, zum Wohl der ganzen Kirche und zum persönlichen Heil eines jeden Einzelnen. Nicht umsonst erinnert Benedikt XVI. daran, dass die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen müssen, „damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht“. Dabei sollen sie „stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt“.

Darum geht es vor allem: der „mens“ des Papstes zu folgen und die Freiheit und den Reichtum des katholischen Glaubenslebens so zu ermöglichen, wie der Papst dies lehrt und lebt, als Beispiel für die ganze Kirche.



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Lesermeinungen

  14. Mai 2011 
 

Interessant!

Ziffer 27 (\"Im Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.\") scheint mir im Widerspruch zu den Ausführungen von W. (vgl. Link unter \"Weiter\") zu stehen, der meint, bei AO-Messen sei generell weiterhin \"die Disziplin des alten Kirchenrechtes\" anzuwenden und Can 230 § 2 CIC83 sei \"darum auf die außerordentliche Form nicht anwendbar.\" (betrifft diese Vorschrift übrigens überhaupt Messdiener?). Andererseits kann ich nicht einschätzen, inwieweit Ziffer 28 hier greifen könnte. Aber dein Kommentar folgt ja noch ... Die Frage ist vielleicht auch ein wenig zu speziell für diese Kommentarspalte.

Bin nur darauf gekommen, weil ich in irgendeinem Forum las, in England hätte ein Bischof Messdienerinnen zur \"alten\" Messe mitgebracht und daraufhin sei das halbe Publikum inkl. Schola etc. erbost wieder abgereist. Das brachte mich zu dem Gedanken, ob manchmal nicht eher die Besucher als die Zelebrationsform das Problem sind.

www.introibo.net/privatmesse.htm#ministrantinnen


1
 
 alexius 14. Mai 2011 

Habe eine Kommentierung der Instruktion begonnen

Das wird dann auch spannende Fragen enthalten. Gewohnheitsrecht alleine kann sicherlich nicht eine ausreichende Argumentationsbasis sein. Es geht nämlich auch um Grundrechte der Gläubigen.

7ax.de/2g05


1
 
  14. Mai 2011 
 

Man muss sich darauf einlassen

Die Liturgie ist durch die seinerzeitige Reform nicht \"verunstaltet\" worden. Sie hat sich weiterentwickelt, vielleicht ein wenig sprunghaft damals, aber das war wohl notwendig, gerade weil sich davor so lange Zeit kaum etwas getan hatte und vieles nicht mehr zeitgemäß erschien (ja, eine Liturgie darf und muss natürlich \"zeitgemäß\" sein und dem Denken und Fühlen der Menschen entsprechen, das verkürzt nicht ihre ewige und göttliche Dimension). Genausowenig ist aber der kürzlich wieder zugelassene \"alte\" Ritus bzw. Usus falsch oder mit moderner Theologie (für viele hier ein Reizwort, ich weiß, aber es gibt sie und sie ist auch notwendig) absolut nicht vereinbar oder ähnliches. Natürlich gibt es unterschiedliche theologische und sicher auch weltanschauliche und mentalitätsbedingte Ansätze, Zugänge oder Akzente, die sich jeweils in etwas anderen liturgischen \"Gebräuchen\" (Usus) widerspiegeln. Grob gesagt vielleicht (das ist jetzt ein wenig aus dem Stegreif formuliert und beansprucht keine \"Letztverbindlichkeit\") hie etwas mehr Communiogedanke, Wortverkündung, Feiercharakter und Teilhabe und dort etwas mehr Opfertheologie, Anbetung und Mysteriumscharakter. Da stecken natürlich auch theologische Spannungen und gegensätzlich anmutende Gottesdienstbegriffe vorgezeichnet, die fruchtbar ausdiskutiert und gelebt werden können, um unser geistliches Leben zu bereichern. Das möchte der Papst an die Stelle unfruchtbarer Kämpfe und Ausgrenzungen setzen, sehr gottgefällig also. Dass Gott problemlos in beiden \"Formen\" zu uns kommt, will der Papst mit seiner ganzen Aktion ja gerade klar machen. Also nur keine Scheu, weder vor dem einen noch vor dem anderen. Am besten wäre es meiner Ansicht nach, wenn die \"alte\" Messen nicht bloß von Tradis besucht und durch viele \"moderne\" Gedanken und Elemente bereichert würde und in der \"normalen\" Eucharistiefeier altehrwürdige Traditionen bewusst pflegt und vielleicht wieder neu zum Vorschein gebracht würden.

Ein interessantes Beispiel wärte für mich zB die Frage, ob es Messdienerinnen in der \"alten\" Messe geben soll. Laut \"Rechtsauskunft\" des Kirchenrechtlers W. auf einer Schweizer AO-Ritus-Webseite soll das aus \"disziplinarischen\" Gründen offenbar nicht zulässig sein. Die Argumentation stützt sich auf Gewohnheitsrecht und überzeugt mich auf den ersten Blick nicht ganz, die Diskussion müsste man aber mit kanonistischen Fachleuten mal vertiefen. Ich empfände \"Altardienerinnen\" als einen schönen Beweis, dass die \"alten\" Gebräuche auch modernen Gepflogenheiten offenstehen und die gängigen Vorbehalte unbegründet sind. Vielleicht ergibt sich sowas auch von selbst, wenn viele modern denkende Katholiken die \"altförmigen\" Messen besuchen und sie nicht allein den Ultrakonservativen überlassen. Vielleicht ist das auch Wunschdenken und die Traditionalisten bleiben lieber ganz unter sich und wollen von allen anderen in Ruhe gelassen werden, während sie von den \"Normalmessbesuchern\" als \"Spinner\" abgetan werden. Das wäre aber galube ich nicht im Sinne des Erfinders (BXVI).


2
 
 Waldi 14. Mai 2011 
 

@Rhenania,

dass der Papst den richtigen Weg geht, davon bin auch ich überzeugt und ich werde nicht so vermessen sein, seinen Ratgeber zu spielen. Ich kann aber nicht bezweifeln, was einige gut unterrichtete Vatikan-Korrespondenten, mit denen ich per Internet in Verbindung stehe, behaupten, nämlich: \"Neben dem Wind, der dem Papst besonders aus Deutschland scharf entgegenbläst, haben sich seine größten Widersacher ein Stockwerk unter ihm eingenistet, er hat nur wenige, wirklich Getreue an seiner Seite\". Deshalb kommt von dem was in Rom beschlossen wird nördlich der Alpen kaum etwas an. Niemand weiß es besser als Papst Benedikt XVI., durch welche negativen Kräfte nach dem Konzil so vieles aus den Fugen geraten ist - und und immer noch weiter aus den Fugen gerät.. Am deutlichsten spüren es aber diejenigen vor Ort, die durch die verunstaltete Liturgie ihre katholische Kirche nicht wieder erkennen und verzweifelt resignieren. Nirgends auf der Welt ist der Widerstand gegen das Motu proprio so ausgeprägt wie in den Ländern Deutscher Zunge und am hartnäckigsten sind die Deutschen Bischöfe. Es gibt also wenig Hoffnung.


2
 
 Rhenania 13. Mai 2011 
 

@Waldi

Papst Benedikt geht den richtigen Weg. Ich verstehe, wenn viele einfach nicht mehr können, erschöpft und ausgelaugt sind. Aber was soll der Heilige Vater tun? Er geht den richtigen Weg. Vielleicht öffnet sich durch die neue Instruktion auch in Ihrer Pfarrgemeinde oder in der Nähe eine neue Tür. Nicht aufgeben.


2
 
 Waldi 13. Mai 2011 
 

Was soll der ganze hektische Veitstanz...

um den heißen Brei? Die katholische Kirche ist seit 45 Jahren nicht mehr das, was sie vorher über viele Jahrhunderte und für unzählige Generationen als Hort geistiger Heimat war. Warum wollen so viele am traurigen Zustand der leeren Kirchen nicht erkennen und zugeben, dass durch das 2. Vatikanum und die unselige Liturgiereform ein gewaltiger Bruch mit den jahrhundertealten Traditionen über die Köpfe der Gläubigen hinweg erzwungen wurde, als ob alles was vorher gegolten hat, plötzlich ein Werk des Teufels wäre. Wo ist die Jugend in der Kirche? Sogar bei ausgeschriebenen Jugendgottesdiensten lauter Alte in den schwach besetzten Bänken, ohne jeden religiösen Eifer und konsterniert vom überzogenen Aktionismus, der keinem mehr Raum für Stille und Besinnlichkeit gönnt. Leergepumpt und ausgelaugt wie nach einem Dauerlauf verlässt man die Kirche und fragt sich: Was war das jetzt? Eine Messe? Eine Betriebsversammlung mit einen Vortrag über den Tod von Osama Bin Laden, den Krieg in Libyen und das hoch verschuldete Portugal? Nein, nein, das ist keine Polemik! So geschehen am 7. Mai in unserer Pfarrkirche bei der Abendmesse. Aber nichtsdestoweniger hat das Kirchenvolk eifrig geklatscht. Wäre Gott persönlich anwesend gewesen - was ich bezweifle - hätte er mit so einem Beifallssturm wohl nicht rechnen dürfen. Das sind die Stilblüten vom Vatikanum II. Und da wundert man sich, dass die Kirchen immer leerer werden!!!


5
 
  13. Mai 2011 
 

Verständnisprobleme

hat wohl eher der Vorredner. Nichts in der Messe verloren hat (allenfalls) derjenige, der die katholische Communio mit den jeweils \"anderen\" ablehnt und sich nicht auch für die ihm weniger liegende Form von Herzen öffnet.


1
 
 Barbara Wenz 13. Mai 2011 

@WerIstWieJesus

Also entweder habe ich Armins Artikel überhaupt nicht kapiert oder Ihren Kommentar dazu nicht ... *grübel


1
 
  13. Mai 2011 
 

Warum Kardinal Lehmann keine \"alte\" Messe lesen darf

„Die Gläubigen, die Gottesdienste in der ‚forma extraordinaria’ erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der ‚forma ordinaria’ bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen“.


Jetzt weiss ich endlich, warum Kardinal Lehmann keine alten Messen lesen darf.
Er unterstützt Protestanten, Moslems und Juden.

Darf der Papst eine alte Messe lesen? Schliesslich hat er einem Grossrabiner die Hand gegeben und eine besucht?


Ich finde es gut, dass der Papst den Traditionalisten ins Buch geschrieben hat, dass jeglich Toleranz von andersgläubigen Gruppen endlich verboten ist. Endlich hat der Papst seinen Unsinn mit der Religionsfreiheit aufgehoben.
Wer Gruppen unterstützt, die die Sakramente ablehnen oder den Papst, hat in der Messe nichts verloren.

Alle Menschen, die Moslems, Protestanten oder Juden oder Atheisten umarmen haben in der alten Messe nichts zu suchen. Die sollen in die neue gehen.


2
 
 Wildrosenöl 13. Mai 2011 
 

So sehr ich die Beiträge

von Armin Schwibach allgemein schätze, hier muss ich ihm mehrfach widersprechen: Zunächst stehen sich nicht zwei Gruppen gegenüber, die sich gegeneinander in Grabenkämpfe verwickeln - meine Wortwahl.
Eine Gruppe steht nicht selten mit dem Rücken zur Wand, nämlich ausnahmslos diejenigen, die die \"Alte Messe\" lieben. Weil nicht wenige Bischöfe offen gegen das Motu proprio Summorum Pontificum verstoßen, indem sie Messfeiern in der außerordentlichen Form regelrecht verhindern. Dort, wo sie zugelassen wurde, entstand in der lokalen Presse regelrecht ein Kesseltreiben gegen die Besucher der \"Alten Messe\", schlimmer, als gründe sich eine rechtsradikale Partei. Ich spreche hier ausdrückich von der Erzdiözese Freiburg! Diejenigen, die sowieso eine kleine Minderheit bilden, werden von der Mehrheit vorgeführt, dürfen nur am Rande existieren. Den Eindruck zu erwecken, hier ständen sich zwei gleichberechtigte Gruppen gegenüber, die sich in etwas hineinsteigern, finde ich angesichts der Situation in der Erzdiözese Freiburg zynisch. Wir brauchen hier keinerlei Ermahnung, wir bemühen uns hier, dass die Alte Messe wenigstens regelmäßig sonntags gefeiert werden darf, dort, wo ein Priester bereit ist. Was in der Erzdiözese Freiburg verboten ist.

Die Petition an den Papst war keineswegs überreizt. Es gab Versuche, Summorum Pontificum zu verwässern, der Papst hat es nicht zugelassen. Außerdem: Päpste argumentieren gern, dass sie sich den Gläubigen verpflichtet fühlen, die die \"Alte Messe\" lieben. Petitionen sind dem Papst sicher nicht unwillkommen, die dies eindeutig belegen. Ich denke, die meisten Unterzeichner wissen, dass sie unseren Heiligen Vater wirlklich nicht belehren müssen.

Im übrigen hat Papst Benedikt XVI., als er noch Kardinal Ratzinger war, offen beklagt, dass diejenigen, die die \"Alte Messe\" lieben, oft wie Aussätzige behandelt werden. Wir wissen: Unser Papst versteht uns!

Das Problem sind die Bischöfe! Nicht in jeder Diözese, aber in viel zu vielen. Leider!


6
 
 Bärchen 13. Mai 2011 
 

Für mich

zu hoch. Es wird nach meinem Gefühl hin und her organisiert bis nur noch wenige Menschen Vertrauen in die Kirche haben.


3
 
 alexius 13. Mai 2011 

Obiger Kommentar ist sehr gelungen!

Wenn man dann noch das Datum der Instruktion ansieht (das ist jetzt noch kein rechtliches Argument) und bedenkt, daß der 30. April betr. den hl. Pius V. dem Kalendarium für die ordentliche Form entnommen ist, ist schon von daher gut erkennbar, daß die (\"ordentlich\" gefeierte) ordentliche Form (in Volkssprache oder Latein) die Normalität besitzt und einen gewissen Vorrang einnimmt, daß aber von den Rechten der Gläubigen her eine gewisse Gleichberechtigung zwischen den beiden Formen besteht und die außerordentliche Form in den meisten Fällen nicht verweigert werden darf. (Zugespitzt wird diese Ausgewogenheit in der Nummer 31: \"Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.\" Manche haben übersehen, daß ansonsten das Pontificale Romanum auch außerhalb dieser Institute verwendet werden darf, wenn dies Gläubige/Kleriker wünschen: \"Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.\")

www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/rc_com_ecclsdei_doc_20110430_istr-universae-ecclesiae_ge.html


3
 
  13. Mai 2011 
 

Kranemanns verräterische Stellungnahme

Wenn Kranemann fragt, „wie zwei unterschiedliche Formen der Gottesdienstfeier für dieselbe Theologie stehen können“, so behauptet er ja im Umkehrschluß, dass mit dem Konzil und der erneuerten Liturgie auch eine neue Theologie Einzug gehalten habe, die mit der \'alten\' Theologie unvereinbar sei. Das ist Hermeneutik des Bruchs pur! Das ist im Grunde häretisch, denn niemals und an keine Stelle hätten die Konzilsväter eine andere Theologie und damit eine andere Kirche gewollt. Wer wie Kranemann argumentiert, gibt letztlich den Sedisvakantisten und allen, die dem Konzil von Grund auf ablehnend gegenüberstehen recht.


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