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| ![]() Sich von Selbstgerechtigkeit eines Amtsträgers verabschieden4. Jänner 2012 in Interview, 13 Lesermeinungen Prälat Wilhelm Imkamp zu Politiker-Entschuldigungen - Von Christoph Renzikowski (KNA) Bonn (kath.net/KNA) KNA: Prälat Imkamp, wie viele Fehler darf sich ein verantwortlicher Politiker leisten? Imkamp: Das kommt auf die Art der Fehler an. Wer täglich eine Vielzahl von Entscheidungen treffen muss, hat natürlich eine höhere Fehlerquote als einer, der nichts tut. Man sollte aber zwischen politischem und moralischem Versagen sehr wohl unterscheiden. Ein Politiker kann eine politische Fehlentscheidung treffen, für die er auch die Verantwortung zu tragen hat. Eine andere Sache ist, wenn er in seinem Privatleben Entscheidungen trifft, die er in der Öffentlichkeit nicht mehr vertreten kann. KNA: Was sollte er in so einem Fall tun? Imkamp: Er sollte sich zuerst einmal von der Selbstgerechtigkeit eines Amtsträgers verabschieden und in sich gehen. KNA: Gilt für einen Amtsträger eine andere, höhere Moral als für Otto Normalsünder? Imkamp: Ja und nein. Von einem Amtsträger wird gerade in einer demokratischen Öffentlichkeit eine Integrität erwartet, die so vom Normalbürger nicht erwartet wird. Je höher ein Amt, desto höher die Ansprüche. Wobei die Sehnsucht des Normalbürgers nach der höheren Moralität des Amtsträgers sich auch aus dem eigenen Unvermögen speist. KNA: Bei welchen Fehltritten ist es mit einer Entschuldigung nicht mehr getan? Imkamp: Ich würde die Frage anders stellen. Welche Funktion hat eine Entschuldigung und bei wem entschuldige ich mich? Eine Entschuldigung ist nur dann sinnvoll, wenn ihr eine ehrliche Selbsteinsicht zugrunde liegt. Leider wird eine Entschuldigung häufig nur als literarische Untergattung eines Dementis abgegeben. KNA: Manche Eingeständnisse persönlichen Versagens wirken halbherzig: Wie gehen Buße, Reue und Wiedergutmachung richtig? Imkamp: Das lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Eine echte Voraussetzung ist die Ehrlichkeit des Betroffenen. Er muss ehrlich einsehen, einen Fehler gemacht zu haben. Und er muss glaubwürdig versichern können, so etwas aus dieser Einsicht heraus nie wieder zu tun und nicht deshalb, weil er erwischt wurde. Dazu kommt: Sünde und Schuld müssen vergeben werden. Man kann sie nicht wegdiskutieren. KNA: Wie sollte die Gesellschaft mit öffentlichen Sündern umgehen? Imkamp: Dieser Terminus kommt aus dem Kirchenrecht, den ich in diesem Bereich nur ungern verwende. Die Öffentlichkeit hat berechtigte Ansprüche an die moralische Integrität eines Politikers oder anderer Verantwortungsträger. Ein Gewerkschafter, der Insidergeschäfte betreibt, wie es auch schon vorgekommen ist, ist noch einmal etwas anderes als ein Giermanager, der sowieso tut, was alle ihm zutrauen und von ihm erwarten.
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