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Erzieherin erhält Kündigung, nachdem sie aus der katholischen Kirche austrat und altkatholisch wurde28. August 2020 in Aktuelles, 23 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Freiburger Erzbischof Stephan Burger stellt sich hinter die Kündigung.
Freiburg i.Br. (kath.net) Eine Kindergarten-Erzieherin im katholischen Kindergarten von Oberschopfheim bei Friesenheim erhielt ihre Kündigung, nachdem sie aus der katholischen Kirche ausgetreten und in die altkatholische Gemeinschaft eingetreten war. Das berichten der SWR und weitere Medien. Das Erzbistum Freiburg und Erzbischof Stephan Burger tragen die Kündigung inhaltlich mit. Nach Darstellung des SWR hatte der Sprecher des Erzbischofs von Freiburg erläutert, dass sich die Erzieherin bewusst von der Kirche abgewandt und für eine andere Glaubensrichtung entschieden habe. Ihr sei zuvor bekannt gewesen, dass ein Übertritt die Kündigung zur Folge haben würde. Burger erläuterte: „Gefragt werden könnte auch, warum eine Person, die es aus innerer Überzeugung vor sich selbst nicht mehr vertreten kann, Teil unserer Kirche zu sein, gleichzeitig kein Problem darin sieht, sich mit den Werten und Zielen einer katholischen Einrichtung zu identifizieren.“
Die Darstellung im SWR sowie in einigen weiteren Medienberichten lag auf dem Verständnis der Medien für den Protest einiger betroffener Eltern aus dem Kindergarten gegen die kirchliche Entscheidung. Elternbeirat Marc Gißler sieht im Übertritt in die altkatholische Kirche keine Abkehr vom christlichen Glauben, erläuterte der SWR und schildert wörtlich weiter: „Marc Gißler ist schon lange kritisch gegenüber der Kirche eingestellt, wollte sich jedoch nicht abwenden. Die Entscheidung der Kirche brachte für ihn das Fass zum Überlaufen: Vor zwei Wochen ist er aus der katholischen Kirche ausgetreten.“
Hintergrund: Die „Altkatholischen Kirchen“ in Deutschland, Österreich und Schweiz bildeten sich 1870 im Widerspruch zur Dogmatisierung der Päpstlichen Unfehlbarkeit. Heutige Altkatholiken lehnen den Zölibat, die Transsubstantiationslehre, die Unbefleckte Empfängnis Mariens und die Leibliche Aufnahme Marien in den Himmel ab, sie praktizieren die Frauenpriesterweihe.
Das Erzbistum Freiburg schrieb dazu in einer Pressemeldung:
Das Erzbischöfliche Ordinariat kann die Empörung, Unverständnis und auch Enttäuschung einiger Menschen über die Kündigung einer Kita-Erzieherin in Friesenheim nachvollziehen, insofern sich die Erzieherin über viele Jahre durch eine engagierte und gute Arbeit ausgezeichnet hat. Umso mehr haben es auch Stiftungsrat und Pfarrer bedauert, dass sie sich zu einem Austritt aus der Katholischen Kirche entschlossen hat. Denn sie wusste sehr genau, was dieser Austritt für ihre Anstellung in einer katholischen Kita bedeutet. Arbeitsrechtlich ist der bewusste Austritt gleichbedeutend mit der Abkehr von der Katholischen Kirche als Institution, ihrer Lehre und ihren Werten zu sehen, die Grundlage der täglichen Arbeit und Mentalität in der Kita darstellen. Wenn eine Person es nicht mehr vertreten kann, Teil unserer Kirche zu sein, kann sie auch nicht in einer katholischen Einrichtung arbeiten. Es gab daher auch keinen Ermessenspielraum für den Stiftungsrat und das Erzbischöfliche Ordinariat. Es ist schon viele Jahre üblich, dass in diversen Einrichtungen der Katholischen Kirche auch Mitarbeitende anderer christlicher Konfessionen arbeiten. Der bewusste Austritt aus der Katholischen Kirche jedoch, wie ihn die Erzieherin vollzogen hat, ist ein aktiver Entschluss zur Abkehr von dieser Kirche. Eine Mindestidentifikation mit den institutionellen Werten und der Lehre der Kirche sollte vorliegen, um in einer katholischen Einrichtung arbeiten zu können.
Anders gesprochen: Mitarbeitende in katholischen Einrichtungen sollten die Überzeugungen und Werte der Katholischen Kirche als Institution zumindest nicht aktiv ablehnen, wenn sie für eine katholische Einrichtung arbeiten wollen. Eine vergleichbare Mindestidentifikation kennen auch andere, nicht-kirchliche Unternehmen, Vereine, Parteien und auch Medieneinrichtungen. Die Forderung nach dieser Mindestidentifikation kann manchmal hart oder schwer nachvollziehbar wirken. Keine Ordnung kann jede Lebensrealität erfassen und berücksichtigen. Deshalb sieht die kirchliche Grundordnung Ausnahmen in bestimmten persönlichen Härtefällen vor. Ein solcher Härtefall (z.B. drohende Arbeitslosigkeit) lag hier aber nicht vor. Dass der Kirchenaustritt der Erzieherin und die daraus folgende Kündigung zu einer angespannten Situation vor Ort geführt hat, bedauern alle Beteiligten, zumal gute Erzieherinnen und Erzieher gesucht sind. Vielleicht ist nachvollziehbar, dass mit einem Kirchenaustritt die erwartbare Mindestidentifikation für die Arbeit in einer katholischen Einrichtung nicht mehr gegeben ist.
Foto: Symbolbild
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Lesermeinungen | Lilia 31. August 2020 | | | Solange der Erzbischof von Freiburg nach einem Abkommen mit dem evang. badischen Landesbischofs, protest. Religionslehrern ganz offiziell die Genehmigung erteilt, im sog. kooperativen RU, die katholischen Schüler im Fach Religion zu unterrichten, wo es wirklich ans Eingemachte gehen sollte, handelt es sich in diesem Kita-Fall m. E. um reine Peanuts.
Hier trifft das Jesuszitat "blinde Führer seid ihr, ihr siebt Mücken aus und verschluckt Kamele....Ihr Pharisäer ihr Heuchler..." (Mt 23,23) wieder mal den Nagel auf den Kopf. | 4
| | | Reisender3 30. August 2020 | | | War es der richtige Weg? Wie @Herbstlicht erwähnte war sie ja recht engagiert und durch ihren Übertritt zeigt sie ja auch, dass ihr ihr Glaube wichtig ist. Sie setzt sich damit auseinander. Ich hatte einmal eine Religionslehrerin als Nachbarin, die nach ihrer Scheidung von ihrem fremdgegangenen Mann nicht mehr in die Kirche ging, aber offiziell katholisch blieb. Wäre es nicht besser offen zu sprechen und zu diskutieren. Ich glaube einfach, dass in diesem Fall mehr dahinter steht, als ein einfacher Übertritt. | 3
| | | phillip 30. August 2020 | | | Herbstlicht, Ich zweifle auch nicht daran, dass Apostaten, Häretiker, Schismatiker, Atheisten, Antitheisten, Sozialisten jedweder Abstufung keinen Glauben hätten, nur in der römisch, katholischen, apostolischen Kirche oder in irgendeiner kirchlichen seelsorglichen Funktion haben sie nichts zu suchen. Den ersten tauglichen Reformschritt sehe ich, und gerade bei jenen, die einmal katholisch waren, daher darin, sie aus allen Ämtern und Funktionen zu entfernen; mögen sie in Frieden dorthin gehen, wo sie ihren (Un)Glauben leben können und möchten! | 4
| | | Diadochus 29. August 2020 | | | Maria Vulva Im Mai 2019 gab es in Freiburg einen riesigen Skandal. Studenten der Fachschaft Theologie hängten tagelang ein großes Banner mit der Maria Vulva vor der katholischen Universitätskirche auf. Hier zeigte sich Erzbischof Burger sogar kompromiss- und gesprächsbereit. Warum passierte da nichts? Ach so, die Studenten haben sich mit der Aktion nur mit der katholischen Einrichtung "identifiziert" gehabt. Ergo, wer katholisch sein will, der muss Kirchensteuer zahlen. Das ist katholische Identifikation nach der Lesart des Freiburger Erzbischofs. Alles andere ist Nebensache. | 3
| | | phillip 29. August 2020 | | | Werter Hadrianus Antonius, so wie "Zeitzeuge" möchte auch ich meine Freude darüber ausdrücken, wieder von Ihnen lesen zu dürfen; ehrlich, ich habe Ihre Beiträge ebenso sehr vermisst wie jene des posters "Bernhard Joseph"! Weiß einer hier im Forum Gründe, weswegen wir nichts mehr von ihm lesen können? | 9
| | | Herbstlicht 29. August 2020 | | | mir bekannt Dass besagte Kindergärtnerin gläubig ist, kann ich bezeugen, ebenso ihr Mann.
Beide waren vor Jahren in der katholischen Kirche sehr engagiert, ebenso auch ihre Kinder, die Ministranten waren.
An ihrem Glauben zweifle ich keinen Moment, aber was sich mit den Jahren abzeichnete, war die wachsende Distanz zur traditionellen Lehre der katholischen Kirche.
Daher ist für sie persönlich ihre Hinwendung und letztlich der Übertritt zu den Altkatholiken nur logisch, zumal sie sich stets für eine progressive Fortentwicklung der katholischen Kirche ausgesprochen haben.
Die Familie ist mir bekannt, wir wohnen am gleichen Ort und deshalb möchte ich mich jetzt auch nicht mehr weiter zu diesem Fall äussern. | 5
| | | SCHLEGL 29. August 2020 | | | @siebenschlaefer "Wie der Schelm denkt, so ist er!" Dieses Sprichwort kennen Sie sicher.
Die Kindergartenpädagogin ist aus der römisch-katholischen Kirche öffentlich ausgetreten, um in die altkatholische Gemeinschaft einzutreten (wahrscheinlich in einer Eheangelegenheit, aber das weiß ich nicht). Das geht aus meinem Posting, wenn man es genau liest, deutlich hervor. Mit einem Austritt wegen der Kirchensteuer hat das nichts zu tun. Wer hier wohl provonziert...................? | 9
| | | Zeitzeuge 29. August 2020 | | | Werter Hadrianus Antonius, ich freue mich, wieder einmal etwas von Ihnen zu
lesen, danke!
Unser aller Motto hier sollte stets dem Tagesgebet der heutigen hl. Messe zum
Gedenktag der Enthauptung des hl. Johannes
des Täufers entsprechen:
Allmächtiger GOTT, DU hast den heiligen Johannes
den Täufer berufen, DEINEM SOHN im Leben und im
Tod voranzugehen und für Recht und Wahrheit Zeugnis zu geben.
Gib auch uns die Kraft, für den Anspruch DEINER
Lehre unerschrocken einzutreten.
Darum bitten wir durch JESUS CHRISTUS unseren
HERRN und GOTT, Amen!
Laudetur Jesus Christus! | 7
| | | Hadrianus Antonius 28. August 2020 | | | Inkonsequent und billig Diese Kindergartenerzieherin hat die Loyalitätserklären zum Dienstherrn und dem katholischen Glauben abgelegt.
Wenn sie zum altkatholischen Glauben übertritt, sollte sie in einem altkatholischen Kindergarten arbeiten.
Ein gewisser Jesus Christus hat dazu von "Ja-ja und Nein-nein" gesprochen.
aber natürlich steht hier der Bimbes alias Moneten, Gehalt und Abfindungen (sagen wir: die "Silberlinge") im Vordergrund.
Es wundert mir nur, wie wild und verächtlich mit überzeugten Römisch-Katholiken der FSSPX umgesprungen wird, und zugleicherzeit Zeter und Mordio geschrieen wird wenn ein(e) öffentliche(r) Apostat(in) auf konsequentes Handeln angesprochen wird :-) | 12
| | | siebenschlaefer 28. August 2020 | | | @Schlegl Ich denke, dass Sie genau wissen, mit Ihrem Sager zu "Kirchenaustritt"(in D !) und "Exkommunikation" dem gültigen Lehramt von Papst Benedikt zu widersprechen und nur provozieren wollen. Diese Diskussion hatten wir hier schon tausendmal, deswegen steige ich da nicht mehr ein.
Hier ist der Fall aber offenbar anders gelagert, denn die Dame hat ja ihren Abfall von der hl. Glaubensgemeinschaft quasi demonstriert und für alle offenbar gemacht. Insofern wäre die Entscheidung nachvollziehbar, wenn immer so konsequent im Falle der Apostasie gehandelt würde, wird es aber nicht. Deshalb meine Zustimmung zu @hape: "lächerlich"! | 6
| | | Winrod 28. August 2020 | | | @Schlegl "Ein jüdischer Kindergarten wird wohl keine Muslima anstellen." DA bin ich mir sicher.
Und ein katholischer Kindergarten? Da bin ich mir nicht mehr so sicher. | 11
| | | J. Rückert 28. August 2020 | | | Realitätsferne So lange die Schönstatt-Schwester den Kindergarten leitete, war er katholisch. Danach so wie andere auch.
An nicht wenigen Orten in meiner Heimat haben die katholischen Kindergärten ein Monopol. Wo sollten muslimische Kinder hin? Aber die Frage stellt sich nicht, denn auch streng muslimische Eltern haben keinen Grund zur Klage. Das verdeutlicht, wie dünn "katholisch" hier wurde.
Der Name auf dem Umschlag ist noch da. Ich denke, dass der Erzbischof dieses Problem sehr wohl kennt. | 2
| | | SCHLEGL 28. August 2020 | | | @Oelberg Das glaube ich nicht! Sie haben nämlich in gewisser Weise Äpfel mit Birnen verglichen!
Ein Chefarzt eines katholischen Spitals übt eine medizinische Tätigkeit aus, ist aber nicht in der Verkündigung des Glaubens tätig. Seine Qualifikation liegt im medizinischen und nicht im theologischen Bereich!
Eine Kindergartenpädagogin/Lehrer/Lehrerin in einem katholischen Kindergarten/an einer katholischen Schule, hat aber auch Aufgaben der Glaubenspraxis und der Verkündigung, die mit ihrer pädagogischen Tätigkeit verbunden ist. Soweit mir bekannt ist, hat in diesem Fall die katholische Kirche (so wie jede andere anerkannte Konfession) das Recht den INNEREN Bereich ihrer Mitarbeiter selbst zu bestimmen! Ein jüdischer Kindergarten wird wohl kaum eine Muslima anstellen,oder? | 13
| | | Herbstlicht 28. August 2020 | | | "alt"-katholisch - was bedeutet das? Wenn man den Begriff Altkatholiken hört, könnte man denken, diese seien besonders dem katholischen Glauben verbunden. Das "Alt" bezieht sich aber nur auf die Ablehnung der neuen Glaubenssätze (Dogmen) von der Unfehlbarkeit des Papstes und seinem Jurisdiktionsprimat durch das Erste Vatikanische Konzil.
Ansonsten gehen sie aber ganz neue Wege und passen sich damit vollkommen der Welt von heute an.
https://www.alt-katholisch.de/
Hier noch ein Link zum aktuellen Fall:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entscheidung-des-freiburger-erzbischofs-auf-den-kirchenaustritt-folgt-die-kuendigung.d79ea262-1382-49f5-9d36-b3a3bfa2a4ac.html | 10
| | | Herbstlicht 28. August 2020 | | | Wenn ich nicht mehr röm.-kath. sein möchte, muss ich dann nicht auch willens sein, die Konsequenzen Hier kann ich die Entscheidung des Freiburger Bischofs gut nachvollziehen.
Bewirbt sich jemand, der z.B. evangelisch ist, weiß die Kirchenleitung von vornherein um die Religionszugehörigkeit der betreffenden Person und kann sich pro oder kontra entscheiden.
Wechselt ein Angestellter oder eine Angestellte hingegen -im vollen Wissen um die Konsequenz- im Laufe der Jahre seine Konfession ist das m.E. etwas anderes.
Bei den Eltern ist die betreffende Angestellte beliebt, ebenso wohl auch bei den Kindern.
Doch ich denke, die wenigsten Eltern wissen sich heutzutage religiös noch so gebunden, so dass es den meisten wohl schnuppe sein dürfte, ob das Personal katholisch ist oder nicht.
Aus obiger Nachricht:
Heutige Altkatholiken lehnen den Zölibat, die Transsubstantiationslehre, die Unbefleckte Empfängnis Mariens und die Leibliche Aufnahme
Mariens in den Himmel ab, sie praktizieren die Frauenpriesterweihe.
Darf man fragen, wieviel dann noch vom wirklichen Katholischsein übrig bleibt? | 11
| | | Oelberg 28. August 2020 | | | @SCHLEGL Da wird dann allerdings spätestens der eu-GH anderer Meinung sein.
Siehe den Link in meinem ersten Post! | 5
| | | Chris2 28. August 2020 | | | Ich denke, wenn keine weiteren Zweifel an der Eignung bestanden hätten, hätte man vielleicht auch nicht so konsequent gehandelt. Das primäre Problem ist sicherlich nicht dieser Fall, sondern jahrzehntelanges Wegsehen und Laufenlassen im Erzbistum Freiburg in der Vergangenheit, selbst bei Dozenten und Religionslehrern (wie etwa meinem)... | 7
| | | Rolando 28. August 2020 | | | Das heutige Problem Die Kirche fordert zu Recht die Vertretung und Annahme ihrer Ansichten und ihrer Lehre. Leider unterschreiben manche, obwohl sie nicht mit der Kirche übereinstimmen und gestalten schleichend das Innere der Kirche um. Sei es Caritas, Frauenbund, katholische Jugend, usw., wer steht den noch klar und entschieden zur Kirche, zu ihrer unveränderlichen Lehre? Diese Kündigung war rechtens. | 15
| | | Federico R. 28. August 2020 | | | Völlig richtig, die konsequente Entscheidung von Erzbischof Burger! Aber wird er auch ebenso entscheiden, wenn es um die Konversion eines katholischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin zu irgendeiner evangelischen Kirchengemeinschaft geht? Gibt es dazu schon Präzedenzfälle? | 7
| | | SCHLEGL 28. August 2020 | | | Regelung für Kirchenangestellte Aus meiner Tätigkeit im Erzbischöflichen Amt für Unterricht und Erziehung zwischen 2000-2015 ist mir noch gut bekannt, dass Erziehungspersonal in katholischen Einrichtungen (Kindergartenpädagoginnen, Lehrer und Lehrerinnen an katholischen Schulen) vor der Anstellung unterschreiben mussten, dass ihnen klar ist, dass sie den Arbeitsplatz verlieren, wenn sie die Kirche verlassen, oder eine Lebensstand wählen, der mit der Lehre der katholischen Kirche unvereinbar ist.
Der Kirchenaustritt hat die von selbst eintretende Exkommunikation zur Folge.
Konversionen zur altkatholischen Kirche geschehen meistens von Leuten, die nach einer Scheidung ein zweites Mal irgendwie kirchlich heiraten wollen. Im geschilderten Fall ist jedenfalls nach österreichischer Praxis das Recht auf der Seite des Bischofs und der Diözese. | 14
| | | Oelberg 28. August 2020 | | | @ Walafrid Strabo Da sollte man mit einer vorschnellen Beurteilung vorsichtig sein.
Vor Gericht könnte diese Kündigung nochc zurückgepfiffen werden.
Siehe auch:
https://www.zeit.de/arbeit/2019-02/bundesarbeitsgericht-kuendigung-von-katholischem-chefarzt-unwirksam www.zeit.de/arbeit/2019-02/bundesarbeitsgericht-kuendigung-von-katholischem-chefarzt-unwirksam | 6
| | | Sachsen 28. August 2020 | | | Rechtmäßige Kündigung @ Walahfrid Strabo
Die Bezeichnung als "rechtmäßige Kündigung" ist etwas vorschnell. Falls die gekündigte Kindergärtnerin klagt und der Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt wird, sind immer Überraschungen möglich. Zwar dürfen nach der bisherigen Rechtsprechung katholische Einrichtungen in ihrem Kernbereich eine Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche fordern, aber der EuGH entwickelt oft seine Rechtsprechung weiter - und meist nicht zum Guten. | 2
| | | Walahfrid Strabo 28. August 2020 | | | Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing Das ist überall so. Zudem gibt es die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die man vor der Einstellung bekommt und zu lesen (!) und zu unterschreiben hat. Wenn man das nicht (mehr) mittragen kann, ist das die Sache jedes Einzelnen. Aber dann muß man auch die Konsequenzen tragen, in dem Fall die rechtmäßige Kündigung. Es wird schließlich niemand gezwungen, für die Kirche zu arbeiten.
Und der "kritische" Elternbeirat kann ja auch gleich zu den Altkatholen wechseln. Wir haben so noch mehr als genug "kritische" (= eh nicht römisch-katholisch sein wollenende) Kirchenmitglieder. [Ich frage mich da auch immer, ob bei aller Kritik da auch immer noch etwas Platz für Selbstkritik vorhanden ist....?] | 15
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