
Neuer spanischer Kardinal nennt Homosexualität heilbar22. Jänner 2014 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der designierte spanische Kardinal Sebastian Aguilar bezeichnete es als die Pflicht der Kirche, Homosexuelle auf ihren «Defekt» hinzuweisen. Dies sei kein Angriff, sondern eine Hilfe
Madrid (kath.net/KNA) Der künftige spanische Kardinal Fernando Sebastian Aguilar (Foto) hat Homosexualität einen physischen «Defekt» genannt, der durch Behandlung geheilt werden könne. «Homosexualität ist eine fehlerhafte Art von Sexualität, da diese in ihrer Struktur und im Ziel die Fortpflanzung hat», sagte der 84-jährige emeritierte Erzbischof von Pamplona der Zeitung «Diario Sur» (Montag). Sebastian Aguilar wird Mitte Februar von Papst Franziskus in den Kardinalsstand erhoben. Sebastian Aguilar ist demnach nicht mit den Worten des Papstes einverstanden, der auf dem letzten Weltjugendtag in Brasilien vor Journalisten die Frage gestellt hatte, wer er sei, um Homosexuelle verurteilen zu können. In dem Interview erklärte Sebastian Aguilar, es sei sogar die Pflicht der Kirche, Homosexuelle auf ihren «Defekt» hinzuweisen. Dies sei kein Angriff, sondern eine Hilfe, da viele Fälle von Homosexualität durch eine angemessene Behandlung geheilt werden könnten, so der Erzbischof weiter. «Wenn eine Person einen Defekt hat, sagt ein guter Freund ihm das.» Niemand sei vollkommen. «Ich habe Bluthochdruck. Werde ich etwa böse, wenn mir das jemand sagt?» erklärte Sebastian Aguilar. 
Weiterhin kritisierte der angehende Kardinal, eine zu laxe Haltung der spanischen Gesellschaft in Bezug auf die Abtreibung. Eine Bestrafung der Mutter im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs könne man diskutieren, aber nicht die Tatsache, dass es sich um die Tötung von Leben handele, so der Erzbischof. Aguilar nahm damit Bezug auf die laufende Debatte zur geplanten Verschärfung der spanischen Abtreibungsgesetze durch die konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy. Rajoys Entwurf sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche nur noch in Ausnahmefällen wie nach Vergewaltigungen oder bei gesundheitlichen Problemen der Mutter gesetzlich erlaubt sind. 2010 hatte die sozialistische Vorgängerregierung eine Fristenregelung eingeführt, die Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Woche erlaubt. Bei gesundheitlichen Risiken für die Mutter oder schweren Fehlbildungen des Fötus sind Abtreibungen darüber hinaus bis zur 22. Woche möglich. Mädchen ab dem 16. Lebensjahr können ohne Einwilligung der Eltern abtreiben. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Foto Sebastian Aguilar © www.iglesianavarra.org
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