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Katholischer Bischof: Keine Rechtswirksamkeit für Eheverträge

18. Februar 2014 in Familie, 6 Lesermeinungen
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Großbritannien: Bischof Davies warnt, das Eheversprechen würde ausgehöhlt, wenn die Partner bereits zu Beginn ihres auf Lebenszeit angelegten Bundes eine mögliche Scheidung vertraglich regelten


London (kath.net/KNA) Ein englischer Bischof hat Pläne für eine Rechtswirksamkeit von Eheverträgen abgelehnt. Das Eheversprechen würde ausgehöhlt, wenn die Partner bereits zu Beginn ihres auf Lebenszeit angelegten Bundes eine mögliche Scheidung vertraglich regelten, zitieren britische Zeitungen (Montag) den katholischen Bischof von Shrewsbury, Mark Davies.


Derzeit werden Pläne diskutiert, wonach Eheverträge nach britischem Gesetz künftig Rechtskraft erlangen sollen. Bislang werden sie dort bei Scheidungen nicht berücksichtigt. 2010 allerdings hatte das Oberste Gericht in England einer in Scheidung lebenden Frau auf Grundlage ihres Ehevertrags Vermögen in Höhe von 100 Millionen Pfund (122 Millionen Euro) zugesprochen.

«Sollten wir uns nicht anstrengen, die Institution der Ehe zu schützen und aufzubauen, statt sie ständig zu untergraben?», fragte der Bischof. Gerade angesichts eines historischen Tiefstands von Eheschließungen sei das Rechtsvorhaben für junge Ehewillige das falsche Signal.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Stadler Karl 19. Februar 2014 
 

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Nach schweizerischem Recht regelt ein Ehevertrag in erster Linie die güterrechtliche Auseinandersetzung nach Beendigung der Ehe. Dies keineswegs nur im Hinblick auf eine Scheidung, sondern auch im Falle des Todes eines der Eheleute. So ist es z.B. möglich, durch Ehevertrag den/die überlebende(n) EhegattenIn gegenüber der gesetzlichen Regelung zu begünstigen.
Aber angesichts der heutigen gesellschaftlichen Wirklichkeit muss es nicht unmoralisch sein, wenn gewisse Regelungen auch im Hinblick auf eine allfällige Scheidung getroffen werden. Jedenfalls kann dies würdiger sein, als sich im Scheidungsverfahren gegenseitig zu zermürben.


0
 
  18. Februar 2014 
 

Prinzipiell nein - praktisch ja

Wer heiratet geht von dem lebenslangen Bestand der Ehe aus. Wenn es aber einen gibt, der bei einer einseitigen Beendigung der Ehe massiv in seiner Existenz bedroht ist oder der einseitig von seiner Lebensleistung in der Ehe ausgeschlossen ist, dann sollte ein Vertrag geschlossen werden. Jesus hat uns geraten "klug" wie die Weltmenschen zu handeln, denn die Welt ist gefallen und der Teufel unermüdlich.


0
 
 antony 18. Februar 2014 

"Ehevertrag"=Scheidungsvertrag!

Der Ehevertrag regelt nämlich nicht die Ehe, sondern die Scheidung.

@Florianklaus, eine zwingende Voraussetzung einer kirchlich gültigen Ehe ist, dass beide Partner sie zum Zeitpunkt der Eheschließung als unauflösbar betrachten. Wenn ich vor Eheschließung schon die Scheidung regele, dürfte das wohl klar das Gegenteil belegen, auch wenn ich vernebelnd "Ehevertrag" nenne.


3
 
 Florianklaus 18. Februar 2014 
 

Nach dem geltenden deutschen "Familien"recht hat eine Mutter von älteren Kindern als drei Jahre keinen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt. Wer kann es ihr verübeln, wenn Sie sich für den Fall, daß Ihr Mann sie wegen einer Jüngeren sitzenläßt, absichern will um zu verhindern, ihre Kleinkinder in eine Kita geben zu müssen, um Geld zu verdienen? Im übrigen ist eine Scheidung ohnehin schon geregelt, die Frage ist doch nur, ob man sich mit den gesetzlichen Vorgaben zufrieden gibt oder nicht. Aus einem Ehevertrag auf eine fehlenden Ehewillen zu schließen, finde ich absurd. Oder ist Daseinsvorsorge unchristlich?


5
 
 wandersmann 18. Februar 2014 
 

Ehevertrag nach Hochzeit?

Ich kenne ein Ehepaar, welches einen Ehevertrag ein paar Jahre nach der Hochzeit geschlossen hat, insbesondere um eine Zerschlagung der Firma zu verhindern. Wie sieht es denn damit aus?


1
 
 Schimmelreiter 18. Februar 2014 

Dieser Zusammenhang

liegt so offen auf der Hand, daß man ihn gar nicht sieht, wie der Brief bei E. A. Poe. Wenn man einen Ehevertrag so liest, dürften sich wohl einige Ehenichtigkeitsverfahren recht einfach gestalten, bzw. so mancher Wunsch nach einer sakramentalen Ehe sollte schon beim Vorbereitungsgespräch enden, wenn die Brautleute einen Ehevertrag haben und damit die Scheidung schon einkalkulieren. Ob sich diese Auffassung auch in Deutschland schon rumgesprochen hat? Eigentlich müßte es dann ja einheitlich in der gesamten lateinischen Kirche geregelt sein.


3
 

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