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Piusbrüder verurteilen Weihe durch Holocaust-Leugner Williamson

20. März 2015 in Weltkirche, 12 Lesermeinungen
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Das geht auch der Piusbruderschaft zu weit: Ihr Ex-Mitglied, Holocaust-Leugner Richard Williamson, hat illegal einen Bischof geweiht. Nach Kirchenrecht ist das unerlaubt, aber trotzdem gültig.


Menzingen/Rio de Janeiro (kath.net/KNA) Die Priesterbruderschaft Pius X. verurteilt die am Donnerstag erfolgte illegale Bischofsweihe durch den Holocaust-Leugner Richard Williamson (75). In einer am späten Donnerstagabend in Menzingen (Schweiz) veröffentlichten Erklärung betont die Gemeinschaft außerdem, dass sowohl Williamson (seit 2012) als auch der von ihm geweihte Jean-Michel Faure (seit 2014) nicht mehr Mitglieder der Bruderschaft seien - und zwar «wegen ihrer massiven Kritik an jeglicher Beziehung mit den römischen Autoritäten».

Die vom Vatikan nicht anerkannten Piusbrüder bedauern, «dass dieser Geist des Widerstandes schlussendlich zu dieser Bischofsweihe führte». Alle Erklärungen von Williamson und Faure bewiesen «zur Genüge, dass sie, außer auf rein rhetorischer Ebene, die römischen Autoritäten nicht mehr anerkennen».

Williamson hatte nach Angaben von traditionalistischen Internet-Blogs am Donnerstag den Franzosen Jean-Michel Faure (73) zum Bischof geweiht. Die nach katholischem Kirchenrecht unerlaubte, aber trotzdem gültige Weihe fand laut dem Blog «Rorate Caeli» in einem Benediktinerkloster im brasilianischen Bundesstaat Rio de Janeiro statt.


In einem in dem Blog «Non possumus» publizierten Interview kündigte Faure an, sich in Frankreich niederlassen und in der Nähe der traditionalistischen Dominikanergemeinschaft von Avrille ein Priesterseminar eröffnen zu wollen.

Mit einer Bischofsweihe ohne Genehmigung des Papstes zieht sich Williamson nach katholischem Kirchenrecht automatisch die Exkommunikation zu. 1988 hatten sich Lefebvre und die vier von ihm geweihten Bischöfe, darunter Williamson und der derzeitige Generalobere Bernhard Fellay, selbst exkommuniziert. Als Versöhnungsgeste hob Papst Benedikt XVI. (2005-2013) die Tatstrafe 2009 auf, um mit den Piusbrüdern über eine Rückkehr zur Kircheneinheit verhandeln zu können.

Williamson sabotierte die Einigungsbemühungen und veröffentlichte interne Dokumente im Internet, obwohl Vatikan und Piusbruderschaft Stillschweigen über die theologischen Verhandlungen vereinbart hatten. Fellay beklagte damals, er werde von den eigenen Leuten hintergangen. Im Oktober 2012 wurde Williamson wegen Illoyalität aus der Bruderschaft ausgeschlossen.

In einem in Bayern geführten TV-Interview hatte Williamson im November 2008 zum wiederholten Mal den Holocaust geleugnet. Nicht sechs Millionen, sondern lediglich 300.000 Juden seien von den Nazis ermordet worden. Gaskammern habe es nicht gegeben. Dieses Interview wurde im Januar 2009 ausgestrahlt, merkwürdigerweise genau an dem Tag, als Benedikt XVI. die Rücknahme der Exkommunikation für die vier Bischöfe der Bruderschaft verkünden ließ. Internationale Proteste waren die Folge.

Williamson lebt seitdem in England. In Deutschland ist ein Urteil wegen Volksverhetzung gegen ihn rechtskräftig. In Argentinien gilt ein Einreiseverbot für ihn.

Die theologischen Einigungsgespräche zwischen dem Vatikan und der Piusbruderschaft verliefen 2012 ergebnislos. Die 1988 gegen den ausdrücklichen Willen von Papst Johannes Paul II. durchgeführten Bischofsweihen von Fellay, Williamson und zwei weiteren Pius-Bischöfen sind laut Kirchenrecht unrechtmäßig, aber gültig. Allerdings dürfen sie und die von ihnen Geweihten in der katholischen Kirche keine priesterlichen Funktionen ausüben.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen

 SCHLEGL 21. März 2015 
 

@ Christine

Ein interessanter Gedanke ist mir gekommen. Möglicherweise leidet der Häretiker und Schismatiker Williamson an einer Psychose (Paranoia). Dann wäre die Weihehandlung allerdings UNGÜLTIG! So etwas hat es in der katholischen Kirche schon mehrmals gegeben. Papst Urban VI., 1378 nach dem Exil der Päpste in Avignon nach Rom zurückgekehrt, war unter Tumulten gewählt worden. In seiner Amtsführung zeigten sich schwere Mängel seines Urteilsvermögens, absolut nicht nachvollziehbare Aktionen, so dass die Kardinäle und die Mitarbeiter zum Schluss kamen, er sei geisteskrank. Das führte schließlich zu gespaltenen Wahlen, aus denen 2 Päpste hervorgingen, einer Rom, einer in Avignon. Dann kam noch ein 3. Papst hinzu. Erst auf dem Konzil zu Konstanz (1414-18) wurde das ganze Dilemma gelöst. Die Frage, die sich sowohl bei FSSPX, als auch bei den wahnsinnigen Schismatikern der Palmarianischen Kirche u.bei Williamson stellt,lautet einfach: "KANN MAN GEGEN DIE KIRCHE ein Sakrament spenden?"Msgr.F.Schlegl


2
 
 Christine 20. März 2015 

die römischen Autoritäten nicht (mehr) anerkennen

Alle Erklärungen von Williamson und Faure bewiesen «zur Genüge, dass sie, außer auf rein rhetorischer Ebene, die römischen Autoritäten nicht (mehr) anerkennen»
- macht denn die Piusbruderschaft etwas anderes? Sie sprechen sich selbst das Urteil....


1
 
  20. März 2015 
 

Dreck vor der eigenen Haustüre

Die Piusbrüder verurteilen bei Williamson etwas, das sie selber gemacht haben.


1
 
 Rainer Ahrends 20. März 2015 

Affront

Ich sehe in der Bischofsweihe einen Affront gegen unseren lieben Papst Emeritus Benedict XVI.


3
 
 Stanley 20. März 2015 
 

@Antonius Bacci @ Theodor69

Lieber Antonius Bacci,
ich hoffe sehr, dass Sie Recht haben und die Piusbruderschaft die Verurteilung so verstanden haben will, wie Sie es interpretieren.

Allerdings lindert das die Folgen für die Piusbruderschaft leider in keinster Weise.

Wie das Beispiel des Benediktinerklosters zeigt, hat die Priestergemeinschaft von Richard Williamson einen nicht zu unterschätzenden Einfluss.
Meines Wissens sind inzwischen ganze Klostergemeinschaften (Häusern, Karmelitinnen von Brilon Wald etc.) zu Richard Williamson übergelaufen.

Die Situation ist sehr ernst.
Sie würde noch ernster werden, wenn Richard Williamson irgendwann einmal einen Bischof für Deutschland konsekrierte.


3
 
 landpfarrer 20. März 2015 
 

@theodor69

nun, das erwähnte Benediktinerkloster war früher mit der Piusbruderschaft verbundenb, hatte sich aber später vo ihr distanziert weil man den Kurs der Oberen der Bruderschaft (Verhandlungen mit Rom) nicht mehr mittragen wollte.


5
 
 Theodor69 20. März 2015 
 

Benediktinerkloster?

Die Weihe fand in einem Benediktinerkloster statt? Und der dortige Abt hat dies zugelassen? Irgendwie kann ich mir das nicht so recht vorstellen.


2
 
 Antonius Bacci 20. März 2015 
 

@Stanley

Der Terminus "verurteilen" ist natürlich mehrfach konnotiert. In diesem Kontext meint er aber mit Sicherheit keine jurisdiktionelle Verurteilung, sondern eine energische Distanzierung. Die Verwendung liegt auf der Ebene, wenn die Bundesregierung die Terroranschläge in Paris verurteilt. Dabei handelt es sich nicht um eine rechtliche Kategorie, die ja dem französischen Staat zukommt, nicht dem deutschen. Es ist eine scharfe Form der Distanzierung, aber keine rechtliche belastbare Formulierung. Auch eine quasi lehramtliche Verurteilung sähe doch wohl anders aus. Man kann ja auch als Privatmann sagen: "Ich verurteile das Verhalten von xy scharf". Eine rechtliche Kraft hat dies sicher nicht. Ein Synonym für "verurteilen" wäre in diesem Kontext etwa "entschieden zurückweisen". Jenseits aller Fragen sollte man Texte nicht überinterpretieren. Auch wenn es um die Piusbruderschaft geht, sollte man Texte mit nüchterner philologischer Hermeneutik lesen und den Kontext mitbedenken.


8
 
 Stanley 20. März 2015 
 

@Antonius Bacci

Leider muss ich Ihnen widersprechen; das heute veröffentlichte Kommuniqué der Piusbruderschaft sagt ausdrücklich: "Die Priesterbruderschaft St. Pius X. verurteilt die heutige Bischofsweihe in Santa Cruz (...)."
Mit diesem Satz maßt sich die Piusbruderschaft eine Jurisdiktion an, die sie objektiv nicht besitzt.
Erst im weiteren Textverlauf distantiert sie sich von dem Akt der Bischofsweihe.
Die Verurteilung ist also nicht im Sinne einer bloßen Distanzierung zu verstehen, sondern in ihrer Doppeldeutigkeit eher im Sinne einer (pseudo-)lehramtlichen Verurteilung.

Übrigens haben kürzlich mindestens 2 italienische Diözesen über alle Mitglieder der Piusbruderschaft die Exkommunikation verhängt.
Darüber beschwert sie sich natürlich nicht.
Motto: Strafen, die über sie verhängt werden, sind niemals gültig.,
Strafen, die über Konkurrenz-Gemeinschaften verhängt werden, sind stets absolut gültig.

Unglaubwürdiger kann sich die Piusbruderschaft kaum noch machen.


2
 
 Little John 20. März 2015 
 

@Stanley; @Schlegl

Die FSSPX verurteilt die Bischofsweihe durch Williams nicht im Sinne einer Rechtsprechung, sondern im Sinne einer Distanzierung. Im Übrigen wird der Vatikan das nicht ernst nehmen, ein normaler Mensch kann Williams nicht ernst nehmen.
Nun ist das geschehen, wo ich der Meinung war, das sei nun vorbei: Die sogenannten Sedisvakantisten seine bereits verschwunden, vor allem die sich auf die sog. "Tuc-Linie". Tuc war ein vietamesischer Bischof, der aus dem Bauch heraus Vakantenbischöfe geweiht hat. Nun gibt es wohl eine neue "Sedi-Linie" namens Williams. Leider!!!


2
 
 SCHLEGL 20. März 2015 
 

Schismateker

Vielleicht kommen jetzt doch eine Reihe traditionell gesinnter Katholiken, die begreiflicherweise an den Zuständen in manchen Pfarreien zu leiden haben, drauf, dass der Weg des schismatischen Erzbischofs Marcel Lefebvre von Anfang an in die Richtung eines SCHISMAS gegangen ist. Marcel Lefebvre ist OHNE Aussöhnung mit der katholischen Kirche Roms im Schisma gestorben! Die 4 schismatische Bischöfe wurden durch die BARMHERZIGKEIT von Papst Benedikt XVI aus der Exkommunikation gelöst, sie und die FSSPX Priester dürfen das Amt erlaubterweise NICHT ausüben. Jetzt haben wir das NÄCHSTE Schisma, wobei mir allerdings der Geisteszustand Wiliamson bedenklich zu sein scheint, was Konsequenzen für die Gültigkeit der Weihe hätte. Das sollte untersucht werden. Die kath. Ostkirchen haben vor diesen Gruppierungen und ihren Folgen immer gewarnt, für die Treue zum Papst sind viele von ihnen in den Tod gegangen! Msgr.Erzpr. Franz Schlegl


7
 
 Stanley 20. März 2015 
 

Zu Verurteilungen hat die Piusbruderschaft keinerlei Recht!

Kein Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius X. besitzt eine Jurisdiktion (Rechtsprechungsgewalt) über irgendjemanden.
Diese Jurisdiktion gebührt in höchstem Maße dem römischen Papst sowie den mit dem Papst in voller Gemeinschaft stehenden Amtsinhabern der röm.-kath. Kirche.
Nur der Papst kann in dieser konkreten Angelegenheit eine automatisch eingetretene Exkommunikation feststellen - und zwar in schriftlicher Form kraft seines apostolischen Amtes.
So hat es auch Papst Johannes Paul II. 1988 getan.
Zudem existiert seit dem 19.03.2015 die Priesterbruderschaft St. Pius X. objektiv nicht mehr in der bisherigen Form.
Richard Williamson hat durch die Bischofsweihe eine feste Parallel-Struktur zur Piusbruderschaft begründet.
Damit ist die Piusbruderschaft definitiv nur noch eine (unbedeutende?) Splittergruppe der von Erzbischof Marcel Lefebvre 1970 gegründeten ursprünglichen Priesterbruderschaft.

Meiner Meinung nach liegt die Schuld an dieser Spaltung auf beiden Seiten.


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