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Holocaust-Leugner Williamson scheitert in Straßburg

1. Februar 2019 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Menschenrechtsgerichtshof lehnt Beschwerde des von deutschen Gerichten wegen Volksverhetzung verurteilten, illegal geweihten Lefebvrianerbischofs ab


Straßburg (kath.net/KAP) Der britische Holocaust-Leugner und illegal geweihte Lefebvrianerbischof Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag seine Klage gegen Deutschland ab. Williamson sah sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt, weil ihn deutsche Gerichte wegen Volksverhetzung verurteilt hatten, nachdem er in einem Fernsehinterview Ende 2008 den Holocaust verharmlost und die Existenz von Gaskammern in NS-Vernichtungslagern geleugnet hatte.

Zudem argumentierte der 78-Jährige, das in Deutschland geführte Interview mit einem schwedischen Sender sei nie für ein deutsches Publikum gedacht gewesen. Und anders als in Deutschland sei eine Relativierung des Holocaust in Schweden nicht strafbar.


Die Straßburger Richter wiesen diese Sichtweise zurück. Dem damaligen Mitglied der Piusbruderschaft sei bewusst gewesen, dass seine Aussagen in Deutschland strafbar sind. Beim Interview habe er sich zudem nicht gegen eine Veröffentlichung in Deutschland gewandt.

Schließlich betonte der EGMR, der frühere Bischof der von Rom getrennten Priesterbruderschaft St. Pius X. habe sich nie von seinen Aussagen distanziert, die die Würde der Holocaust-Opfer verletzten. Insofern sei die von deutschen Gerichten verhängte Geldstrafe wegen Volksverhetzung zulässig und "in einer demokratischen Gesellschaft" nötig, so der Straßburger Gerichtshof.

Das Interview war Ende 2008 in einem Priesterseminar in Bayern geführt worden. Gesendet wurde es dann in Schweden im Jänner 2009.

Ein Gericht in Regensburg verurteilte Williamson 2010 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe. Weil er sich immer mehr gegen den Kurs und die Leitung der Piusbruderschaft auflehnte, wurde er 2012 wegen Ungehorsams ausgeschlossen.

Der in England lebende Williamson gründete eine neue "Priestergemeinschaft Marcel Lefebvre", auch "SSPX Resistance" genannt, mit Dissidenten der Piusbrüder. Im März 2015 weihte er unerlaubt zwei Bischöfe. Damit zog er sich erneut die Tatstrafe der Exkommunikation zu.

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Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Adamo 1. Februar 2019 
 

Der illegal geweihte Bischof Richard Williamson ist wohl geistig total verwirrt.

Er sollte sich einmal die Holocaust-Gedenkstätten in Deutschland ansehen oder nach Israel reisen und die Gedenkstätte Jad Waschem besuchen. Dann kann er die schrecklichen Gräuel der Nazis nicht mehr leugnen, die dort dokumentiert und sichtbar sind.


6
 
 Karlmaria 1. Februar 2019 

Die Zeit wo jeder die Wahrheit erkennt werden die meisten von uns noch erleben

Allerdings ist das Vergeben auch ein zentraler Bestandteil die christlichen Tuns. Insofern wird es da wahrscheinlich keine Strafen für die Abtreiber geben. Außer dann natürlich wenn Jesus Christus die Schafe von den Böcken scheidet. Da wiegt die Abtreibung ziemlich schwer. Man darf allerdings auch nicht vergessen dass einige Sünden die vielleicht manche für nicht so schwer halten bei Gott auch ziemlich schwer wiegen. Schlecht über seinen Nächsten zu denken zum Beispiel. Wir sündigen in Gedanken Worten und Werken. Man kann es immer drehen und wenden wie man will es bleibt dabei dass das Hauptgebot der Christen ist Gott über alles zu lieben und den Nächsten wie sich selbst!


2
 
 Chris2 1. Februar 2019 
 

Ob später auch diejenigen verurteilt werden,

die die Tötung ungeborener Kinder und die Verbrechen an v.a. jungen Frauen durch eigene Entscheidungen (Regierung) oder Vertuschung (Medien) ermöglicht haben und immer noch ermöglichen?


5
 
  1. Februar 2019 
 

Gottseidank, dass diesem Geschichtsverfälscher und Lügenverbreiter ...

... auch durch weltliche Gerichte das Handwerk gelegt worden ist.


9
 
 JuM+ 1. Februar 2019 
 

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

"Dem damaligen Mitglied der Piusbruderschaft sei bewusst gewesen, dass seine Aussagen in Deutschland strafbar sind. Beim Interview habe er sich zudem nicht gegen eine Veröffentlichung in Deutschland gewandt."


3
 

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