Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Klerikalismus im Bistum Passau
  2. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  3. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  4. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  5. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  6. Der verkleidete Menschenfreund
  7. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  8. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  9. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  10. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  11. Gott will, dass wir treu sind!“
  12. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  13. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  14. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  15. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?

Die Sonderregelung für die Absolution von der Sünde der Abtreibung

2. September 2015 in Aktuelles, 22 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eine Verfahrensänderung, die die Schwere der Sünde der Abtreibung und das mit ihr verbundene Drama für den Menschen betont. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Am 1. September wurde das Schreiben von Papst Franziskus zum bevorstehenden Heiligen Jahr der Barmherzigkeit veröffentlicht, mit dem der Papst sich zu einigen konkreten Verfahren für das Jubeljahr zur Praxis der Buße und für das Erlangen des vollständigen Ablasses (auch für Verstorbene) äußert. Eines dieser Verfahren betrifft die Beichte der schweren Sünde der Abtreibung.

Irreführende Medienberichte führten dazu, dass das Wort des Papstes sogar als „Aufweichung“ der Haltung der katholischen Kirche zum Drama der Abtreibung verstanden wurde. Dass dem nicht der Fall ist, hätte klar sein sollen. Eine gewisse Ignoranz, die vor allem im katholischen Bereich unverstehbar ist und bezeugt, dass elementares Katechismuswissen anscheinend nicht mehr vorausgesetzt werden kann, führt zu diesen seltsamen Blumen.

Worin besteht also der wahre Inhalt des Erlasses von Papst Franziskus?

Zunächst muss die Bestimmung des Papstes aufmerksam gelesen werden. Franziskus stellt als gravierendes Problem unserer Zeit die veränderte Beziehung zum Leben heraus und beklagt den Verlust der persönlich und gesellschaftlich geschuldeten Sensibilität gegenüber der Annahme eines neuen Leben: „Das Drama der Abtreibung wird von manchen mit einem oberflächlichen Bewusstsein erlebt, so dass sie sich über das schwerwiegende Übel, das ein solcher Akt mit sich bringt, fast nicht im Klaren sind“.


Dann wendet der Papst seinen pastoralen Blick auf die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen haben: „Ich weiß um den Druck, der sie zu dieser Entscheidung geführt hat. Ich weiß, dass dies eine existentielle und moralische Tragödie ist. Ich bin sehr vielen Frauen begegnet, die in ihrem Herzen die Narben dieser leidvollen und schmerzhaften Entscheidung trugen. Was geschehen ist, ist zutiefst ungerecht. Und doch: Nur wenn man es in seiner Wahrheit versteht, ist es möglich, die Hoffnung nicht zu verlieren“.

Franziskus unterstreicht: keinem Menschen, der etwas aufrichtig bereut, kann das Sakrament der Versöhnung versagt werden, „um Versöhnung mit dem Vater zu erlangen.“ Aus diesem Grund ändert der Papst ein kirchenrechtliches Verfahren, das heißt: er weitet etwas bereits Bestehendes aus, nichts anderes.

Laut can. 1398 CIC zieht sich jemand, der eine Abtreibung vornimmt, mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Diese Strafe trifft als Tatstrafe außer der Mutter, die die Abtreibung veranlasst, auch alle Mittäter, „wenn ohne ihr Handeln die Straftat nicht begangen worden wäre“ (can. 1329 § 2 CIC). Wer mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt ist, steht somit nicht mehr in der Gemeinschaft der Kirche und kann daher auch keine Sakramente empfangen.

Bevor dies wieder möglich ist, muss die Exkommunikation aufgehoben werden. Aus diesem Grund kann im „Normalfall“ die Absolution nach can. 1355 § 2 CIC der Ortsordinarius und von diesem beauftragte Priester, in der sakramentalen Beichte jeder Bischof, nach can. 1357 § 1 CIC jeder andere Beichtvater im Dringlichkeitsfall nachlassen.

Papst Franziskus hat nun diesen „Dringlichkeitsfall“ grundsätzlich festgestellt und auf alle ausgeweitet, die die schwere Sünde der Abtreibung beichten wollen. So verfügt der Papst, dass jeder Priester, nicht nur die vom Bischof beauftragten, die Absolution für das schwere Vergehen der Abtreibung erteilen kann, dies unter der Voraussetzung, dass der Pönitent wirklich wieder in der Gemeinschaft der Kirche leben will. In Deutschland existiert diese Praxis bereits, so dass sich für Deutschland verfahrensmäßig nichts ändern wird.

Fazit: der Papst vereinfacht ein Verfahren für Menschen in tragischen Situationen, die nicht behindert werden sollen, ihre Reue voll zum Ausdruck zu bringen, um wieder in der Gemeinschaft der Kirche und versöhnt mit Gott zu leben. Es bleibt abzuwarten, ob diese „Sonderregelung für das Heilige Jahr“ dann bestehen bleiben wird. Da die Abtreibung für Franziskus eine Katastrophe für die Menschheit ist, ist anzunehmen, dass die besondere pastorale Fürsorge inhaltlich ausgeweitet werden wird, wie bereits in der jetzigen Verfügung angedeutet wird:

„Die Priester mögen sich auf diese große Aufgabe vorbereiten und Worte der echten Annahme mit einer Reflexion zu verbinden wissen, die hilft, die begangene Sünde zu begreifen. Ebenso sollen sie auf einen Weg echter Umkehr verweisen, um die wahrhaftige und großherzige Vergebung des Vaters verstehen zu können, der durch seine Gegenwart alles erneuert“.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Franziskus Papst

  1. Genesung in kleinen Schritten: Papst geht es etwas besser
  2. Vatikan kündigt nach fünf Wochen ersten Auftritt des Papstes an
  3. Papst will Aschermittwochs-Bußprozession selbst leiten
  4. Vom Argentinier zum Römer: Franziskus über seinen Start als Papst
  5. Fußballbegeisterter Papst mit zwei linken Füßen
  6. Papst will keine Ordensfrauen mit "Essiggesicht"
  7. Papst besucht an Allerseelen Gräber ungeborener Kinder
  8. Dilexit nos
  9. Belgien: Nach Papstaussagen zu Abtreibung und Frauen wollen sich nun 520 Personen ‚enttaufen’ lassen
  10. ‚Trans-’ und ‚Intersex-Katholiken’: Papst soll Verbot von ‚Geschlechtsänderung’ aufheben






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Klerikalismus im Bistum Passau
  4. Der verkleidete Menschenfreund
  5. Eis für Papst Franziskus - "Kleine Sünden" im Krankenstand
  6. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  7. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  8. Waren Zisterzienser die Inspiration für die Modeschöpferin Coco Chanel?
  9. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  10. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“
  11. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  12. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  13. Gott will, dass wir treu sind!“
  14. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  15. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz