![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Es ist definitiv nichts vorgefallen!29. Februar 2016 in Deutschland, 9 Lesermeinungen Im Fall des krebskranken Priesters Martin Arndt hat sich jetzt der zuständige Pfarrer des Erzbistums Berlins zu Wort gemeldet Berlin (kath.net) Kath.net dokumentiert die Stellungnahme im WORTLAUT: 1. Die unbegründete und sehr plötzliche Entpflichtung unseres Pfarrvikars Martin Arndt hat logischerweise zu Spekulationen und Gerüchten geführt, irgendetwas müsse doch vorgefallen sein, was wir nicht wissen sollen oder dürfen. - Es ist definitiv nichts vorgefallen; das wurde auch vom Erzbischof nie behauptet, sonst hätte er Pfarrvikar Martin Arndt die Ausübung des Priesterdienstes verbieten müssen Pfarrvikar Martin Arndt feiert aber weiter die Hl. Messe. 2. Der Grund des Rechtsstreites ist folgender: Der Bischof bezweifelt, ob die nach Kirchenrecht (can. 268 CIC) automatisch im September 2015 eingetretene Inkardination (Eingliederung in unser Bistum Berlin) rechtsgültig ist. In seinem Schreiben an Pfarrvikar Martin Arndt führt Erzbischof Koch zwei Gründe an: A.: Es könnte die Adresse falsch gewesen sein, an die Pfarrvikar Arndt seine Bitte um Inkardination geschrieben hat. Dieser Brief hat unbestritten den Kardinal Sterzinsky erreicht, war aber auf Wunsch seines damaligen Dienstvorgesetzten Prälat Tobias Przytarski an den Bischofsvikar für Personalia Weihbischof Matthias Heinrich gerichtet. B.: Es könnte vielleicht sein, dass die 5 Jahre (nach denen automatisch nach Kirchenrecht eine Inkardination eintritt) doch noch nicht um sind, weil irgendwo in den Akten von Pfarrvikar Martin Arndt das Wort ´Probezeit´ auftaucht und diese Probezeit könne man bei den 5 Jahren vielleicht noch nicht dazuzählen, und man wisse dann auch nicht, ab wann die 5 Jahre zählen . Es mutet ein bisschen seltsam an, dass nun in der Kleruskongregation in Rom mehrere Priester, Bischöfe und Kardinäle sich mit diesem Rechtsstreit beschäftigen müssen. Das Ganze macht eigentlich keinen Sinn, wenn man an einem Priester interessiert ist. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Berlin
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |