K-TV wehrt sich gegen Vorwürfe von Martin Lohmann30. Mai 2016 in Deutschland, 18 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Katholischer Fernsehsender hat gegen den Publizisten Unterlassungserklärung erwirkt und stellt fest: Die eingenommenen Spendengelder werden satzungsgemäß eingesetzt. Die Trennung von Herrn Lohmann hatte ausschließlich wirtschaftliche Gründe.
Dornbirn (kath.net) Der katholische Fernsehsender hat sich am Wochenende in einer kath.net vorliegenden Erklärung gegen die vor einigen Tagen getätigte Vorwürfe des Publizisten Martin Lohmann zur Wehr gesetzt. Lohmann hatte vor einigen Tagen unter Berufung auf seinen Anwalt die Behauptung verbreitet, dass K-TV von den jährlichen 3 Millionen Spenden nur 1,5 Millionen Euro benötigen würde und bis heute unklar sei, wie die andere Hälfte verwendet werde. Lohmann hatte später diese Behauptung zurückgenommen und inzwischen eine Unterlassungserklärung gegenüber K-TV abgegeben, dass er diese Behauptung nicht mehr tätigen werde. K-TV hat am Wochenende in einer Erklärung festgestellt, dass die von Lohmann und seinem Anwalt veröffentlichte Zahlen falsch seien und klargestellt, dass die eingenommenen Spendengelder satzungsgemäß eingesetzt werden. Laut Klaus Michael Alenfelder, dem Anwalt von Martin Lohmann, hat Lohmann allerdings diesen Vorwurf nicht selber erhoben, sondern nur seinen Anwalt zitiert. Laut seinem Anwalt handle es sich daher nicht um eine Behauptung, sondern "um ein Zitieren meiner versehentlich unzutreffenden Erklärung".
K-TV weist dann auch den Vorwurf des Mobbings oder Diskriminierung, den Lohmann erhoben hat, zurück. Auch die Behauptung des Publizisten, dass er gerne die öffentliche Auseinandersetzung vermieden hätte, wird von K-TV kritisiert. "Die Rechtsstreitigkeit ist von Herrn Lohmann in die Öffentlichkeit getragen worden, die KNA hat diese Meldung dann verbreitet - unter anderem auf Kathnet. Die Kephas Stiftung hat sich hierzu bis heute nicht geäußert." Der katholische Fernsehsender vertrat in der Erklärung weiters die Auffassung, dass es von Lohmann nicht einen Versuch der gütlichen Einigung gegeben habe. "Herr Lohmann hat als Entschädigung einen Betrag von zuerst 164.000 gefordert und dann 90.000 einzuklagen versucht. Die Trennung von Herrn Lohmann hatte ausschließlich wirtschaftliche Gründe. Die Kündigung erfolgte auf Basis einer entsprechenden unternehmerischen Entscheidung als betriebsbedingte Kündigung", stellte der Fernsehsender abschließend fest.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
|