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| ![]() Friedhofsüberfälle bei Grabpflege oder beim Beten15. Mai 2017 in Deutschland, 3 Lesermeinungen Rheinische Post: In Nordrhein-Westfalen kommt es derzeit vermehrt zu Raubüberfällen auf Friedhöfen. Düsseldorf (kath.net) In Nordrhein-Westfalen kommt es derzeit vermehrt zu Raubüberfällen auf Friedhöfen. Nach Polizeiangaben greifen die Täter zu, wenn ihre Opfer am Grab beten oder wenn sie das Grab pflegen. Das berichtete die Rheinische Post, der Focus greift dies auf. Nach Angabe von Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamtes, sind die meisten der Täter, die bisher ermittelt werden konnten, 21 Jahre als oder jünger. Etwa der Zweite aus dieser Tätergruppe hat eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft. Da der Friedhof in der Kriminalitätsstatistik nicht gesondert als Tatort aufgeführt werde, könne man nicht sagen, ob die Raubüberfälle auf Friedhöfen zugenommen hätten. Allerdings gebe es sonst beim Taschenraub einen stark rückläufigen Trend, so Scheulen. Ein Polizeisprecher aus Bottrop erläuterte nach Angaben der Rheinischen Post, dass Friedhöfe für die Täter ein prädestinierter Ort für einen Überfall seien, da es dort fast nie Zeugen gebe. Die Täter können ihre Opfer, die zudem meistens alleine unterwegs sind, also in Ruhe ausgucken und dann ausrauben. Die Polizei rät daher, dass man keine Handtaschen oder Wertgegenstände auf den Friedhof mitnehmen solle, auch solle man die Umgebung im Auge behalten und sich möglichst nur in der Nähe anderer Menschen aufhalten. In Bottropp wurde vor einer Woche eine 86-Jährige schwer verletzt. Ein Polizeisprecher erläuterte, dass der Täter die ältere Dame von hinten umgerissen und ihre Handtasche gestohlen habe. Dieser Tatverdächtige konnte gefasst werden. Senioren schildern, dass sie inzwischen ungern allein auf den Friedhof gehen würden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKriminalität
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