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SBK 'zeigt Verständnis' für Absage des Marsch fürs Läbe, aber…

8. September 2017 in Schweiz, 6 Lesermeinungen
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Schweizer Bischofskonferenz zur Absage des Marsch fürs Läbe 2017 durch die zuständigen Behörden


Obwalden (kath.net/SBK) Am Ende der Vollversammlung der Schweizer Bischofskonfernz in Obwalden stellte die SBK zur Absage des Marsch fürs Läbe 2017 in einer Presseaussendung wörtlich fest: „Die SBK zeigt Verständnis für den Entscheid des Obwaldner Regierungsrates, der das Gesetz respektiert und den hohen Stellenwert der Ruhetage unterstreicht. Sie stellt aber auch fest, dass die Gegner des Marsches diesem Thema grosse Bedeutung schenken, gerade weil der Schutz des ungeborenen Lebens in der Gesellschaft kaum Gehör findet. Die SBK wird dem OK des Marsches eine schriftliche Botschaft zukommen lassen.“


In der Presseaussendung wurde zuvor erläutert: „Die SBK hat sich mit einer Delegation des Regierungsrates des Kantons Obwalden über das Verbot ausgetauscht, welches für den am Eidg. Dank-, Buss- und Bettag im Flüeli-Ranft vorgesehenen Marsch fürs Läbe gesprochen wurde. Der Regierungsrat hat den Beschluss damit begründet, dass der Eidg. Dank-, Buss- und Bettag einer der im Ruhetagsgesetz festgehaltenen fünf hohen Feiertage sei. An diesen Tagen sei grundsätzlich keine Demonstration gestattet. An einem anderen Tag wäre der Anlass bewilligt worden. Eine religiöse Feier wäre zwar denkbar gewesen, doch sei aufgrund des letztjährigen Anlasses mit heftigen Gegendemonstrationen zu rechnen gewesen.“

kath.net hatte sich nach der Absage des "Marsch fürs Läbe 2017" mit einer Presseanfrage an die Schweizer Bischofskonferenz gewandt.


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Lesermeinungen

 Esperanza 9. September 2017 

Neue Erkenntnis - hoher Feiertag

"Der Regierungsrat hat den Beschluss damit begründet, dass der Eidg. Dank-, Buss- und Bettag einer der im Ruhetagsgesetz festgehaltenen fünf hohen Feiertage sei".

Hoher Feiertag ... wer weiss und lebt das schon in der CH. Leider sehe ich von der Regierung selten jemand öffentlich am Beten zu an diesem hohen Feiertag. Doch vielleicht ist es eine "neue" Erkenntnis der Regierung, dass es sich hier um einen "hohen" Feiertag handelt.

"An einem anderen Tag wäre der Anlass bewilligt worden"... ja dann nichts wie los und einen andern Tag für 2018 jetzt schon buchen. Die Durchführung ist garantiert. Schliesslich lügt die Regierung doch nicht.


2
 
 Henry_Cavendish 8. September 2017 
 

Ich denke es geht nicht um einen Kotau, sondern

um banales Staats- und Verwaltungsrecht. Hätte man die Veranstaltung zugelassen, dass wäre in der Folge das Demonstrationsverbot an diesen Feiertagen nicht mehr haltbar gewesen.

"Marsch fürs Läbe"/ "Marsch für das Leben" ist primär eine politische Äußerung und zielt auf den Gesetzgeber/ politische Mehrheiten ab. (Endet der Marsch in Berlin nicht am Reichstagsgebäude?) Dann kann man der gegenteiligen Auffassung aber nicht zeitgleich die Demonstration verbieten; schon gar nicht mit dem Verweis, dass an Feiertagen nicht demonstriert werden darf (Gleichheitsgrundsatz). Und man kann es zukünftig auch nicht mehr für andere Demonstrationen an diesen Tagen untersagen, denn wenn für und wider von Abtreibungs- oder Sterbehilfegesetzen demonstriert werden kann, dann auch für höhere Mindestlöhne, gegen Bauvorhaben, für Nichtraucherschutz, etc. .
Wer für A demonstrieren will, muss auch mit der Demo für B,C,D,... leben.


1
 
 Chris2 8. September 2017 
 

Schon wieder diese Begründung

"Eine religiöse Feier wäre zwar denkbar gewesen, doch sei aufgrund des letztjährigen Anlasses mit heftigen Gegendemonstrationen zu rechnen gewesen.“ Also doch der Kotau vor dem Druck der Straße, vor aggressiven Linken, die aus einem ruhigen Gebetszug erst eine hochpolitische Angelegenheit machen. Wieso nur habe ich bei (in D häufig "auf schrille Pfeifennähe" herandürfenden) linken Störern und solchen Absagen immer ein ungutes Gefühl? Und fühle dabei die Demokratie zumindest ein klein wenig zittern?


6
 
 Ebuber 8. September 2017 
 

Schade

dass die Bischöfe der Schweiz den Lebensmarsch nicht aktiv unterstützen. Ja, es ist nicht gut, wenn durch die Finanzen Kirche und Staat zu sehr verbandelt sind.


8
 
 Liberaler 8. September 2017 
 

Staatskirchenrecht verdunkelt kirchliche Verkündigung

Das Votum der Bischöfe wird verständlich, wenn man den Zusammenhang zum Staatskirchenrecht sieht. Das viele Geld der katholischen Kirche in der Schweiz nimmt den Bischöfen ihren Mut (Ausnahmen bestätigen die Regel).


9
 
 SpatzInDerHand 8. September 2017 

Sehr ärgerlich, diese Wischiwaschi-Reaktion!


13
 

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