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| ![]() Kanada: Keine Förderung für Ferialjobs bei Kirchen, Lebensschützern30. Jänner 2018 in Chronik, 5 Lesermeinungen Arbeitgeber, die eine staatliche Förderung für Sommerjobs haben wollen, müssen sich zum Recht auf Abtreibung bekennen. Ottawa (kath.net/jg) Arbeitgeber, die in den Genuss der Förderung des Summer Jobs programme kommen wollen, müssen ein Attest unterzeichnen, in dem sie die Anerkennung individueller Menschenrechte in Kanada bestätigen, einschließlich der Canadian Charter of Rights and Freedoms. Dazu zählen auch reproduktive Rechte und das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Rasse, nationale oder ethnische Herkunft, mentale oder körperliche Behinderung, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Das Attest betont ausdrücklich, dass zu den reproduktiven Rechten auch das Recht auf Abtreibung zählt. Kirchliche Arbeitgeber, Lebensschutzorganisationen und alle, denen der Lebensschutz ein Anliegen ist, sind daher in Zukunft von der Förderung ausgeschlossen. Die katholische kanadische Bischofskonferenz hat die Entscheidung der Regierung verurteilt. Sie beschränke die Religions- und Gewissensfreiheit, schreiben die Bischöfe in einer Stellungnahme. Sommerlager werden nicht stattfinden können, viele Non-Profit Organisationen werden ihre Angebote reduzieren müssen. Diese und andere Folgen würden nicht nur die religiösen Gemeinschaften sondern die ganze Gesellschaft Kanadas betreffen, warnen die Bischöfe. Non-Profit Organisationen, Kleinunternehmen und öffentliche Arbeitgeber können um Förderungen im Rahmen des Summer Jobs programme ansuchen, wenn sie Ferialjobs für Schüler und Studenten im Alter von 15 bis 30 Jahren vergeben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDiskriminierung von
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