Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  2. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  3. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  4. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  5. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  6. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  7. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  8. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  9. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  10. Viel Lärm um nichts?
  11. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  12. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  13. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  14. Finanzströme des Islam-Terrors: Hisbollah-Netzwerke bis nach Österreich aktiv
  15. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht

Tipi: „Kuffar“ juristisch als Beleidigungsform unter Strafe stellen

29. März 2018 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wiesbadener Landtagsabgeordneter: Für die radikalen Islamisten zählen unter die „Kuffar“ („Ungläubige“) nicht nur alle Nicht-Muslime, sondern auch Menschen muslimischen Glaubens, die sich nicht vollständig an der Scharia orientieren.


Wiesbaden (kath.net/pm) „Gerade bei den Salafisten, Dschihadisten und radikalislamistischen Fundamentalisten gehört das Wort „Kuffar“ („Ungläubige“) zu einem häufig benutzten Begriff. Für die radikalen Islamisten zählen darunter nicht nur alle Nicht-Muslime, sondern auch Menschen muslimischen Glaubens, die sich nicht vollständig an der Scharia orientieren. Deshalb ist für mich diese Bezeichnung ein Angriff auf das religiöse Empfinden eines Menschen. Jemanden als „Kuffar“ oder „Kafir“, also als „Ungläubigen“ abzustempeln, nur, weil er für sich den Glauben anders definiert oder einen anderen Glauben hat, ist diffamierend und beleidigend. Deshalb sollte die Benutzung dieser Bezeichnung juristisch bestraft werden“, fordert der hessische Landtagsabgeordnete Ismail Tipi.


Laut dem CDU-Politiker stellt die Beleidigung durch dieses Wort nach §185 StGB eine Straftat dar und gehört zu den sogenannten Ehrenverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet. Jemanden zu beleidigen, heißt aber auch ihn zu diskreditieren und diskriminieren. Jemanden als „Kuffar“ zu bezeichnen, ist daher nicht nur eine Beleidigung der betroffenen Person, sondern gilt auch für ganze Volksgruppen oder Religionsgemeinschaften. Die Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Für Tipi geht es vor allem um gegenseitige Achtung und Respekt, auch unter den Religionsgemeinschaften. „In Deutschland hat jeder das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auch das Recht, keiner Religion anzugehören. Jeder kann sein Leben so gestalten, wie er das für richtig hält, solange er dabei nicht gegen Gesetze verstößt. Man kann Menschen mit verschiedenen Glaubensrichtungen als „Andersgläubige“ bezeichnen, aber nicht als „Ungläubige“. Das ist auch eine Missachtung der anderen Religion. Damit beleidigt man nicht nur den Menschen, sondern stellt indirekt auch die Existenz der anderen Religion in Frage und stellt damit seinen Glauben und seine Religion über alles andere“, so Tipi weiter.

„Die Beleidigung stellt den Grundtatbestand der Ehrdelikte dar. Dazu gehören Handlungen, welche die Ehre eines anderen verletzen, wie herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten. Die Bezeichnung ‚Kuffar‘ gehört für mich in diese Kategorie. Deswegen muss diese Beleidigung gegen einen Einzelnen oder eine ganze Glaubensgemeinschaft ein juristisches Nachspiel haben. Es ist unterste Schublade, wenn Salafisten oder Radikalislamisten alle Menschen, die nicht so denken oder leben wie sie, als ‚Kuffar‘ bezeichnen. Ich fordere daher die zuständigen Ministerien und die Strafbehörden auf, diesen Tatbestand juristisch zu ahnden und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese pauschale Beleidigungsform endlich unter Strafe gestellt wird“, so Tipi abschließend.

Der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Catherine 29. März 2018 
 

Kosmetische Korrekturen

durch das Strafrecht werden die Ausbreitung der gegen alle anderen Kulturen gerichteten Islam-Ideologie niemals verhindern. Davon können die Menschen in den eroberten Gebieten erzählen, egal ob Hindus, Buddhisten, Juden oder Christen. Der Islam ist eine Ideologie wie Nationalsozialismus, Kommunismus, Maoismus etc.

Auch "säkulare" Muslime möchten den Islam erhalten und unsere Kultur abschaffen.

Die Bücher von Fachleuten, solche wie Tilman Nagel, Hans-Peter Raddatz und Bat Ye'or sind informierend und durch Quellen belegt.


6
 
 Senfkorn7 29. März 2018 
 

Ob nun die Islamisten den Begriff Kuffar verwenden

oder die Liberalen bzw Relativisten : "Konservativer" oder "Christlicher Fundamentalist"

Die Abwertung des Anderen und die totalitäre Gesinnung ist die Gleiche in beiden Gruppen.


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. "Derselbe Polarstern"
  3. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  4. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  5. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  6. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  7. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  8. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  9. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  10. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  11. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  12. USA: Schülerin bemalt in Großprojekt ihre katholische Schule mit lebensgroßen Heiligenfiguren
  13. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  14. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  15. Viel Lärm um nichts?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz