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Urteil: Prophet Mohammed darf nicht 'pädophil' genannt werden

26. Oktober 2018 in Chronik, 27 Lesermeinungen
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag ein entsprechendes Ersturteil des Wiener Straflandesgerichts bestätigt


Wien (kath.net)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag ein entsprechendes Ersturteil des Wiener Straflandesgerichts bestätigt, in dem geurteilt wird, dass Mohammed, der Prophet des Islam, nicht "pädophil" genannt werden kann. Dies berichtet die "Krone". Eine Wienerin hatte 2009 in einem Vortrag zum Thema "Grundlagen des Islam" gesagt: „Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? (...) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“ Die Frau wurde zuerst zu einer Geldstrafe von 480 Euro und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. 2011 wurde dies vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens wurde vom OGH 2013 abgewiesen. Die strittigen Aussagen werden vom EGMR als „bloße Werturteile“ eingestuft und würden eine „ernsthafte Debatte“ über das Thema verhindern.



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