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| ![]() "Die Spätabtreibung ist ein Unwerturteil über behinderte Kinder!"18. Februar 2019 in Prolife, 7 Lesermeinungen "Die gesetzliche Möglichkeit, behinderte Kindern bis zum Einsetzen der Geburtswehen abtreiben zu können, ist ein Unwerturteil über alle Menschen mit Behinderung!" Gastbeitrag von Nationalrätin Gudrun Kugler Wien (kath.net) Die gesetzliche Möglichkeit, behinderte Kindern bis zum Einsetzen der Geburtswehen abtreiben zu können, ist ein Unwerturteil über alle Menschen mit Behinderung! Sie bringt Eltern von einem behinderten Kind in Rechtfertigungszwang. Die Tötung eines sieben oder acht Monate alten ausgewachsenen Kindes, bei der das schlagende Herz des Kindes mittels Injektion gestoppt wird, ist auch für das durchführende Personal eine große Belastung. Die Hebamme und Trauerbegleiterin Renate Mitterhuber sagte: Es ist heilsamer für Eltern, ihr Kind in den Tod begleiten zu dürfen und darüber zu trauern, als es vorgeburtlich zu töten. Viele Krankenhäuser haben sich interne Restriktionen auferlegt, weil das Gesetz zu schwammig und zu weitgehend ist. Das muss repariert werden! Der ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber spricht von Rasterfahndung und wünscht sich die Abschaffung der eugenischen Indikation. Daraufhin nannte ihn die SPÖ einen Vorarlberger Bauernbuben: Vorarlberger, Bauern und junge Menschen sind in den Augen der SPÖ zurückgeblieben und einfach zu blöd für diese Welt. Das Gegenteil ist der Fall: Solche SPÖ-Stimmen sind ewiggestrig! Moderner ist da schon der frühere SPÖ-Behindertenanwalt Buchinger: 100 Down-Syndrom-Kinder sollten pro Jahr in Österreich geboren werden. Tatsächlich sind es aber nur 5 bis 10! Österreich befindet sich diesbezüglich im Mittelalter behinderte Kinder können bis zur natürlichen Geburt getötet werden. Das ist menschenrechts- und konventionswidrig. Schätzungen zufolge werden in Österreich 90% aller Kinder mit Downsyndrom abgetrieben. Und das, obwohl die Verfassung sehr klar ist: Artikel 7 BVG 1 sagt: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Ebenso lesen wir in der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 5 Absatz 1: Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben. Damit in Österreich jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Behinderung, gleichermaßen willkommen ist, hat Österreich großen Handlungsbedarf! Nationalrätin Dr. Gudrun Kugler stellt sich als ÖVP-Menschenrechts-Bereichssprecherin vor Foto (c) Gudrun Kugler Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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