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| ![]() Australische Pfarrerin: Abtreibung kann moralisch gut sein17. August 2019 in Prolife, 14 Lesermeinungen Moralisch falsch sei es, Frauen zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft zu zwingen, schreibt Margaret Mayman. Sydney (kath.net/LifeNews/jg) Es sei moralisch falsch, eine Frau zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft zu zwingen, fährt sie wörtlich fort. Frauen seien in der Lage, eine richtige Entscheidung zu treffen. Der Respekt vor der moralischen Handlungsfähigkeit der Frauen sei eine Voraussetzung für das Florieren einer Gesellschaft. Dies sollte das Ziel jeder Religion sein, schreibt Mayman, die am United Theological College in North Parramatta Ethik unterrichtet. Das Parlament des australischen Bundesstaates New South Wales, in dessen Hauptstadt Sydney Maymans Pfarrgemeinde liegt, diskutiert die Aufhebung des aus dem Jahr 1900 stammenden Abtreibungsverbots. Mayman sieht darin eine Regelung aus einer Zeit, in welcher der weibliche Körper und die weibliche Sexualität von patriarchalischen Kräften kontrolliert waren, die der Regierung, der Medizin, der Religion und dem Familienleben inhärent waren. Die Verurteilung der Abtreibung aus christlicher Perspektive sei Teil der Verurteilung von Sexualität die nicht der Fortpflanzung diene. Sie sei auch im Zusammenhang mit der Bestrafung von Frauen für Sex außerhalb der Ehe zu sehen, schreibt sie. Die Uniting Church of Australia entstand 1977 aus dem Zusammenschluss der Congregationalist Union in Australia, der Methodist Church of Australasia und der Presbyterian Church of Australia. Mit etwa 240.000 Mitgliedern ist sie die drittgrößte christliche Glaubensgemeinschaft in Australien. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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