
Urteil in Berufungsverfahren gegen Kardinal Pell fällt kommende Woche15. August 2019 in Chronik, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Im Berufungsverfahren gegen den australischen Kurienkardinal George Pell wird kommende Woche am Mittwoch das Urteil bekanntgegeben.
Sydney (kath.net) Im Berufungsverfahren gegen den australischen Kurienkardinal George Pell wird kommende Woche am Mittwoch das Urteil bekanntgegeben. Dies berichten australische Medien unter Berufung auf Gerichtsvertreter. Pell wurde im Dezember in 1. Instanz wegen angeblichem Missbrauch von zwei Chorknaben in der Kathedrale von Melbourne verurteilt. Anfang Juni fand das Verfahren in 2. Instanz statt. Einige Rechtsexperten, Journalisten und Politiker in Australien haben das Urteil kritisiert, das auf Basis nicht bewiesener Anschuldigungen sowie unter Nichtbeachtung der Entlastungszeugen Pells erging, und es als glattes Fehlurteil bezeichnet.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |