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| ![]() Bistum St. Gallen erstattet Anzeige wegen sexuellen Übergriffen28. August 2019 in Schweiz, 5 Lesermeinungen Heute 78-jähriger Ruhestandsgeistlicher hatte einen heute 46-Jährigen missbraucht Missbrauchsopfer war zum Zeitpunkt der ersten Taten erst 13 Jahre alt gewesen St. Gallen (kath.net) Bischof Markus Büchel hat Strafanzeige gegen den pensionierten Priester AV erstattet. Gegen den 78-Jährigen liegt der Vorwurf eines heute 46-jährigen Mannes über sexuelle Übergriffe gegen den damals Minderjährigen vor. Das Missbrauchsopfer war zum Zeitpunkt der ersten Taten erst 13 Jahre alt gewesen. Der Priester hat die damaligen sexuellen Übergriffe zugegeben, er bereut sein Handeln zutiefst. Das erläutert das Bistum St. Gallen in einer Presseaussendung.Es haben sich bisher keine weiteren Opfer gemeldet. Die Tat wurde angezeigt, obwohl sie verjährt ist und nach Schweizer Rechtsprechung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Außerdem hat der Bischof die Tat auch in Rom angezeigt, da sie auch nach kirchlichem Recht eine Straftat darstellt. Dem Bistum lagen nach eigener Auskunft bis zur Meldung des Opfers keine Anhaltspunkte über Fehlverhalten des Ruhestandspriesters vor. Der Priester half noch regelmäßig in der Region Goldach aus, was ihm sofort untersagt wurde. Das Fachgremium des Bistums leitet die Betreuung und Begleitung des Opfers. Bischof Büchel hat in den vergangenen Wochen persönlich mit dem Missbrauchsopfer gesprochen. Bischof Büchel ist tief betroffen über den Missbrauch durch einen seiner Diözesanpriester. Als Vertreter der Kirche hat er das Opfer um Verzeihung gebeten. Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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