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Bistum St. Gallen erstattet Anzeige wegen sexuellen Übergriffen28. August 2019 in Schweiz, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Heute 78-jähriger Ruhestandsgeistlicher hatte einen heute 46-Jährigen missbraucht Missbrauchsopfer war zum Zeitpunkt der ersten Taten erst 13 Jahre alt gewesen
St. Gallen (kath.net) Bischof Markus Büchel hat Strafanzeige gegen den pensionierten Priester AV erstattet. Gegen den 78-Jährigen liegt der Vorwurf eines heute 46-jährigen Mannes über sexuelle Übergriffe gegen den damals Minderjährigen vor. Das Missbrauchsopfer war zum Zeitpunkt der ersten Taten erst 13 Jahre alt gewesen. Der Priester hat die damaligen sexuellen Übergriffe zugegeben, er bereut sein Handeln zutiefst. Das erläutert das Bistum St. Gallen in einer Presseaussendung.Es haben sich bisher keine weiteren Opfer gemeldet. Die Tat wurde angezeigt, obwohl sie verjährt ist und nach Schweizer Rechtsprechung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Außerdem hat der Bischof die Tat auch in Rom angezeigt, da sie auch nach kirchlichem Recht eine Straftat darstellt. Dem Bistum lagen nach eigener Auskunft bis zur Meldung des Opfers keine Anhaltspunkte über Fehlverhalten des Ruhestandspriesters vor. Der Priester half noch regelmäßig in der Region Goldach aus, was ihm sofort untersagt wurde. 
Das Fachgremium des Bistums leitet die Betreuung und Begleitung des Opfers. Bischof Büchel hat in den vergangenen Wochen persönlich mit dem Missbrauchsopfer gesprochen. Bischof Büchel ist tief betroffen über den Missbrauch durch einen seiner Diözesanpriester. Als Vertreter der Kirche hat er das Opfer um Verzeihung gebeten. Foto: Symbolbild
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Lesermeinungen| | winthir 29. August 2019 | |  | in der Schweiz ist es wohl sogar noch "schärfer" gefasst - Art. 187 chStGB (sexuelle Handlungen mit Kindern) spricht sogar von "Kindern unter 16 Jahren." |  2
| | | | | winthir 28. August 2019 | |  | ich kann nur über die strafrechtliche Situation in Deutschland sprechen. ich zitiere:
"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." |  2
| | | | | SpatzInDerHand 28. August 2019 | |  | @Stephaninus: auch wer einen 13-Jährigen missbraucht, missbraucht de facto einen jungen Mann und kein Baby oder Kleinkind! Natürlich ist Ephebophilie nicht einfach krankhafter Kindesmissbrauch, sondern eine Untervariante der Homophilie, zumindest in meiner laienhaften Einschätzung. Auch Wikipedia definiert:
"Die Ephebophilie (gr. έφηβος éphebos „Jüngling, junger Mann“ und -philie) bezeichnet die homosexuelle Neigung (Sexualpräferenz) zu pubertären und postpubertären Jungen." |  3
| | | | | Chris2 28. August 2019 | | | | Meist ca. 80% Buben @Stephaninus Praktisch alle Mißbrauchsskandale in der Kirche betrafen zu etwa 80% Buben. Auch zu Deutschland erinnere ich mich an diese Zahl, finde aber nur die 6x%, die anhand der Personalakten errechnet wurde. Jedenfalls eine ganz klare Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass die Zahlen gesamtgesellschaftlich ziemlich genau umgekehrt sind. |  3
| | | | | Stephaninus 28. August 2019 | | | | Gemäss Medien fand der Missbrauch zwischen 1987-96 statt. Das heisst, der Missbrauchte war längst ein junger Mann. Gerade das Bistum St.Gallen hat sich vor noch nicht zu langer Zeit dagegen gewehrt, Missbrauch habe was mit Homosexualität im Klerus zu tun. |  3
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