Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Timmerevers will ‚neues Denken‘ der Kirche beim Gender-Thema
  2. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  3. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  4. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  5. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  6. Synodalismus ist die Folge eines theologischen Irrtums
  7. Pfarrer protestiert gegen Abtreibungs-Aktivismus des BDKJ München
  8. Missbrauchsvorwürfe: Abt von westschweizer Kloster tritt zurück
  9. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  10. Der Traum vom gemeinsamen Ostern – Chancen und Probleme
  11. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  12. Erneuert Euer ‘JA zu Gott und seinem heiligen Volk’
  13. Wenn die ganze Schönheit und Chance der Weltkirche in einer einzigen Pfarrgemeinde präsent wird
  14. Minus in der Papstkasse trotz gestiegener Spenden
  15. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“

Michael Hesemann gewinnt Prozess gegen Facebook

16. September 2019 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Landgericht Düsseldorf: Löschung des Beitrags und die Sperrung des Klägers waren unberechtigt


Düsseldorf (kath.net) Der Düsseldorfer Kirchenhistoriker Michael Hesemann war am 19. März 2018 von Facebook für 30 Tage gesperrt worden. Grund war dieser Beitrag: „Der Islam spielt in der 1.700-jährigen Geschichte des christlichen Abendlandes immer nur eine Rolle: Die des Damoklesschwertes, das über uns hing, der Bedrohung durch die Barbarei, gegen die es sich zu vereinigen und derer es sich zu erwehren galt. Insofern ist nicht der Islam ein Teil der deutschen Geschichte, sondern der Abwehrkampf gegen den Islam!“ Jetzt entschied die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichtes (Urteil 12 O 121/18 vom 11.9.2019), dass diese Sperrung zu Unrecht erfolgt war.

Hesemann hatte nach der Sperrung den Regensburger Medienanwalt Dr. Christian Stahl von der Kanzlei REPGOW beauftragt, gegen diesen offensichtlichen Verstoß gegen die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit juristisch vorzugehen. Der Prozess zog sich über anderthalb Jahre hin; mal konnten die deutschen Anwälte des in Irland gemeldeten Konzerns die deutsche Anklageschrift nicht lesen und forderten eine Übersetzung an, mal sahen sie sich außerstande, zum Verhandlungstermin anzureisen. Ein anderes Mal erklärten sie die Klage für gegenstandslos, weil die Sperrfrist längst abgelaufen und der beanstandete Beitrag nachträglich wiederhergestellt worden war – womit Facebook von sich aus zugab, dass die Sperrung unbegründet erfolgt war. Dass Hesemann trotzdem gesperrt worden war, begründete Facebook mit seinen Geschäftsbedingungen, nach denen „Hassbotschaften, d.h. Inhalte, die Personen aufgrund der folgenden Eigenschaften direkt angreifen … (u.a.) Religiöse Zugehörigkeit“ nicht zulässig seien. Hesemann erwiderte, dass es in seinem Kommentar um die Bewertung einer geschichtlichen Situation gegangen sei, nämlich darum, wie man in der Vergangenheit in Mitteleuropa den Islam empfand. Da eindeutig von der „Geschichte“ die Rede war, das gewählte Präteritum die Situation auch grammatikalisch in der Vergangenheit verortete und keine einzige lebende Person angesprochen sei, habe er auch nicht gegen die Facebook-Gemeinschaftsstandards verstoßen. Sein Beitrag habe historische Tatsachen angesprochen und sei daher keine „Hassbotschaft“, sondern eine inhaltlich völlig korrekte Feststellung zur Rezeption des Islams in der Vergangenheit.


Diesem Vortrag gab das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 11. September 2019 recht: „Die Äußerung des Klägers mit der bloß räumlichen Nähe von ‚Damoklesschwert‘, ‚Islam‘ und ‚Barbarei‘ stellt keine zu löschende Hassbotschaft nach der Definition in den Gemeinschaftstandards der Beklagten dar. Die Äußerung ist von einem unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittsleser (mit ein wenig historischem Hintergrundwissen) ohne weiteres in dem vom Kläger dargelegten Sinne zu verstehen. Der Kläger setzt sich damit auseinander, dass Teil der europäischen Geschichte der Abwehrkampf gegen den Islam in Gestalt der Kreuzzüge und der Türkenkriege ist und der Islam dabei stets als Gefahr angesehen worden ist und als Drohbild diente. (…) Da die Löschung des Beitrags und die Sperrung des Klägers nach dem Vorgesagten unberechtigt waren, hat der Kläger Anspruch auf Freistellung von den Kosten des Rechtsanwalts…“

Nicht stattgegeben wurde dem Antrag des Klägers, mehr über die Hintergründe der Sperrung zu erfahren. Fest steht, dass sie auf der Grundlage des von der Merkel-Regierung erlassenen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von 2017 erfolgte. Nicht zu erklären braucht Facebook, ob ein „beauftragtes Unternehmen“ beteiligt war oder wer den Missgriff in die Zensurkiste letztendlich zu verantworten hat.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Meinungsfreiheit

  1. USA: Keine Visa für Verantwortliche von Internet-Zensur
  2. US-Außenministerium warnt Australien vor Zensur amerikanischer Plattformen
  3. US-Vizepräsident Vance: ‚Europa läuft Gefahr, zivilisatorischen Selbstmord zu begehen‘
  4. ‚Zensur hat die Nazis nicht aufgehalten, sie hat ihnen geholfen‘
  5. Deutsche Grüne - Angriff auf die Meinungsfreiheit im Wahljahr 2025
  6. Kamala Harris’ angespanntes Verhältnis zur Redefreiheit
  7. Redefreiheit: US-Professor erhält nach Vergleich 2,4 Millionen Dollar zugesprochen
  8. Facebook und Instagram zensieren Hashtag #XX
  9. Gesetz gegen ‚Hassrede’ in Irland könnte weltweite Internetzensur zur Folge haben
  10. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit






Top-15

meist-gelesen

  1. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  4. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  5. Synodalismus ist die Folge eines theologischen Irrtums
  6. Pfarrer protestiert gegen Abtreibungs-Aktivismus des BDKJ München
  7. Bischof Timmerevers will ‚neues Denken‘ der Kirche beim Gender-Thema
  8. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  9. Wenn die ganze Schönheit und Chance der Weltkirche in einer einzigen Pfarrgemeinde präsent wird
  10. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  11. 'Christus ist heute auf der Erde, lebendig auf tausend Altären'
  12. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  13. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“
  14. Rote Karte mit Maria von Guadalupe
  15. Nach Anschlag mit 200 toten Christen in Nigeria: ZDF gibt Klimawandel die Schuld

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz