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Auf der schleimigen Rutschbahn des Todes weiter nach unten

2. März 2020 in Kommentar, 8 Lesermeinungen
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Wo ist das sogenannte „ZdK“, wenn es gilt für den Schutz des Lebens, einer Kernforderung, die sich aus unserem Glauben ergibt, zu streiten. Katholische Lobby für das Leben? Fehlanzeige! - Ein Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net)
Am vergangenen Mittwoch, dem Aschermittwoch, fällte das deutsche Bundesverfassungsgericht ein Urteil, dass unsere Gesellschaft auf lange Sicht verändern wird. Der mühsam ausgehandelte §217 unseres Strafegesetzbuches verbot die geschäftsmäßige Suzidbeihilfe. Diese Regelung war für sich genommen schon völlig unzureichend, um sterbende Menschen angemessen zu schützen. Dank der Weigerung des Bundesgesundheitsministers Pentalbarbiturat freizugeben, war er jedoch faktisch ein Schutz, wenn auch ein dünner. Jetzt hat das BVerfG auch diesen viel zu geringen Schutz als angeblich verfassungswidrig kassiert.

Erstmals in seiner Geschichte spricht das höchste Gericht unseres Landes von einem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das Gericht leitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck persönlicher Autonomie her.

Ein solches Recht widerspricht allem, was in der Vergangenheit Grundsatz der deutschen Verfassungsintention war, nämlich menschliches Leben unter allen Umständen zu schützen. Man sprach früher sogar von einer Verpflichtung zu überleben. Es gab und gibt Rechtsnormen, die Selbstverletzung unter Strafe stellen. In der Rechtssystematik dürfte am vergangenen Aschermittwoch ein Novum kreiert worden sein. Die Menschenwürde hingegen ist schöpfungstheologisch untrennbar mit Leben verbunden. In einer suizidalen Handlung liegt keine Würde und sie vermag auch keine zu begründen. Hingegen ist unzweifelhaft, dass der Tod zu dem von Gott gesetzten Zeitpunkt zum Leben gehört und dessen natürliches Ende darstellt. In Verantwortung von Gott und dem Menschen hatten die Vertreter des deutschen Volkes in den drei westlichen Besatzungszonen die bis dato beste Verfassung eines deutschen Staatsgebildes erarbeitet.

Unter dem Schrecken nationalsozialistischer Gewaltherrschaft mit seiner lebensverachtenden Ideologie stellten der Schutz des Lebens und der Schutz der Würde eines jeden Menschen unverrückbare Grundsätze dieses Rechtskorpus dar. Mehr noch wurde festgeschrieben, das dies zu den Grundrechten gehört, die nie geändert werden dürfen. So lange als diese Verfassung gilt, gelten diese Grundsätze. Eine solche Rechtsnorm bedeutet nichts weniger als die Anerkenntnis eines vorstaatlichen Rechts. An dieser Anerkenntnis hat das Bundesverfassungsgericht heftig gesägt.


Erst in jüngerer Zeit setzte sich eine Tendenz in der Auslegung der Grundrechte durch, die den aus dem vorstaatlichen Recht hergeleiteten Grundsätzen des Grundgesetzes eine andere, wider das Naturrecht stehende Bedeutung zumisst. Begonnen hat es mit der Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen einen Menschen vor seiner Geburt töten zu dürfen. Der Trick, dies vor dieser ansonsten so mächtigen Verfassung, die solche Untaten nicht zulässt, zu rechtfertigen, war es, dem Menschen vor seiner Geburt das Menschsein abzusprechen. Plötzlich ein Embryo kein Mensch mehr. Dieser Akt der Entmenschlichung war ein Akt der Entrechtung und legte die Grundlage dafür, Menschen zu bestimmten Phasen ihres Lebens den unbedingten Schutz, den die Verfassung ihnen gewährt, zu unterlaufen. Engagierte Lebensrechtler weltweit haben immer auf den Zusammenhang der Tötung ungeborener Kinder mit der Tötung am Ende des Lebens in Gestalt sogenannter Euthanasie hingewiesen und davor gewarnt.

Alle Warnungen sind vom Winde der Realpolitik verweht worden. Der Agenda des Todes wurde Schritt für Schritt immer weiter nachgegeben. Das Perfide ist, dies unter dem Deckmantel eines frei erfundenen Humanismus zu tun. Ein Humanismus ist dies, der ein unbedingt selbstbestimmtes Leben von Anfang bis Ende predigt. Die Absurdität einer solche Idee wird schon am Beginn des Lebens deutlich. Kein Mensch kommt selbstbestimmt in diese Welt. Und schon am Beginn des Lebens zeigt sich dessen Unverfügbarkeit. Der Mensch als geschaffenes Wesen verdankt sich einem gebenden Akt seines Schöpfers, der ihn unter aktiver Mithilfe von Vater und Mutter ins Leben ruft. Nicht umsonst spricht die Kirche davon, dass die Eltern am Schöpfungshandeln Gottes mitwirken.

In gleicher Weise ist auch das Ende niemals selbstbestimmt. Kein gesunder Mensch käme auf die Idee aus freiem Willen seinem Leben ein Ende zu setzen. Lebensmüdigkeit im Sinne einer akuten Suizidalität ist immer ein krankhaftes Phänomen. Es vergeht, beseitigt man die Ursache. Nimmt man einem schwerstkranken Menschen den Schmerz, so obsiegt der Überlebenswille.

Palliativmediziner wissen das und haben heute die Möglichkeit jedem Patienten das Leiden am Ende des Lebens zu erleichtern, damit der Mensch an der Hand eines Menschen sterben kann und nicht durch die Hand eines Menschen sterben muss.

Ist ein depressiver Mensch Willens, sein Leben zu beenden, dann reicht es die Depression erfolgreich zu bekämpfen, damit er weiterleben will. Jeder Todeswunsch hat eine Ursache. Beseitigt man diese, vergeht der Todeswunsch zu Gunsten des Lebenswillens. Sowohl Palliativmedizin als auch Suizidforschung haben diesen Zusammenhang in der Vergangenheit mehr als deutlich genug gezeigt.

Gleichfalls hat sich deutlich gezeigt, dass gerade ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Form von Sterbehilfe auch nach der Methode des assistieren Suizid dazu führt, dass Menschen am Ende ihres Lebens genötigt werden, doch endlich von diesem Recht gebrauch zu machen. Aus dem Recht wird eine Pflicht. Aus der vorgeblichen Freiheit wird ein Zwang. Der Humanismus zeigt am Ende immer die fiese Fratze des Utilitarismus. Auch dieser Zusammenhang wurde von Medizinethikern hinreichend gut belegt. Die Entwicklung in Belgien, in Holland oder in Kanada zeigt, wohin der Weg geht. Inzwischen dürfen Kinder, geistig Behinderte und körperlich kerngesunde depressive getötet werden. Selbst bei großzügigster Auslegung des Freiheitsbegriffes kann hier wohl kaum von einem selbstbestimmten Tod ausgegangen werden.

Der Weg, der beschritten wurde, ist der Weg der Unkultur des Todes. Ein zurück bedürfte einer gesellschaftlichen Anstrengung von ungeheuren Ausmaßen. Es bedürfte einer unbedingten Zusammenarbeit aller Kräfte, die für den Schutz des menschlichen Lebens eintreten. Dazu gehört auch und in besonderer Weise die Kirche. Die butterweichen Statements der Hirten geben in Deutschland wenig Anlass zur Hoffnung. Die, deren Kernaufgabe die Verkündigung der Wahrheit ist, fallen als Partner aus. Wo bleibt der Aufruf der Hirten an die Laien, sich in Politik und Gesellschaft unbedingt auch unter persönlichen Opfern für den Schutz des Lebens am Anfang und am Ende einzusetzen. Wo ist der Einfluss von DBK und katholischem Büro, wo ist die angeblich so starke Laienvertretung, das sogenannte „ZdK“, wenn es gilt für den Schutz des Lebens, einer Kernforderung, die sich aus unserem Glauben ergibt, zu streiten. Katholische Lobby für das Leben? Fehlanzeige!

Sie alle ergehen sich in diplomatischen Noten und gehen zur Tagesordnung über. Es ist „synodaler Weg“ zu gehen, da hat man für sowas keine Zeit. Eine gesellschaftlich so irrelevant gewordene Kirche bei der eitlen Nabelschau zu beobachten, während die Gesellschaft christliche Lehren vollends vergisst, tut weh. Machen wir uns nichts vor, die klerikalen wie auch die laikalen Funktionäre sind nur noch miteinander und mit sich selbst beschäftigt. Ein Totalausfall!

Wir sind derweil auf der schleimigen Rutschbahn der Unkultur des Todes ein Stück weiter nach unten gerutscht. Wir werden erleben, wie der Wert von Leben faktisch als „nichtwert zu leben“ bewertet werden wird.


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