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#corona - Kardinal Cupich lässt Nottaufen verbieten!

30. März 2020 in Chronik, 28 Lesermeinungen
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#coronakrise - Kardinal Blase Cupich, der liberale Erzbischof von Chicago, hat in seinem Bistum sogar Nottaufen verboten und verstößt damit gegen das Kirchenrecht


Chicago (kath.net)
Kardinal Blase Cupich, der liberale Erzbischof von Chicago, hat laut einem Bericht von "Lifesitenews" angesichts der Corona-Krise in seiner Diözese angeordnet, dass nicht nur alle Taufen verschoben werden, sondern dass auch Nottaufen vorher von ihm genehmigt werden müssen, was in seiner Diözese für Kopfschütteln bei nicht wenigen Katholiken sorgt und vom Kirchenrecht nicht einmal gedeckt ist. Dort ist geregelt, dass in einem Notfall jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch eine Taufe spenden darf.

Kirchenrecht - SPENDER DER TAUFE

Can. 861 — § 1. Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, unbeschadet der Vorschrift des can. 530, n. 1.

§ 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufe weise zu belehren.


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Lesermeinungen

 Thisbe 31. März 2020 

Meiner Schwester wurde gleich nach der Geburt

von einer Krankenschwester die Nottaufe gespendet. Ich glaube, das wurde nie ins Taufregister eingetragen. Ich fand bei den Papieren nur Geburts- und Totenschein. Meine Schwester starb einen Tag nach der Geburt. Ich bin froh, dass bei ihrer Geburt eine gläubige Krankenschwester anwesend war, der die Notwendigkeit der Taufe bewusst war.


3
 
 Alpenglühen 31. März 2020 

@1Pace - Kard. Cupich verlangt, daß er sogar für eine Nottaufe!

vor der Spendung erst um Erlaubnis zu fragen ist.
Bei der „normalen“ Taufe, da nimmt tatsächlich öfter eine größere Menschenmenge teil.
Die Nottaufe aber, so hab ich gelernt, ist vorgesehen, wenn ein Mensch in Todesgefahr ist. Meistens ein kleines, neugeborenes Menschenkind. Es geht dann um Minuten! Wo soll denn da die „Versammlung“ herkommen? Papa, Mama, das Baby! Vielleicht noch ne Krankenschwester/Hebamme od. ein Arzt. Mit seeehr viel Glück der KH-Pfarrer, der die Taufe spenden würde. U. ist weder Pfarrer noch evtl. Diakon erreichbar, dann „greift“ Can 861 §2. Also, mit Baby höchstens 5 Personen. Für mich ist das keine! Größenordnung, die ein Verbot in irgendeiner Weise rechtfertigen würde. Vor allem: Der Kard. ist doch nicht 24 Std/Tag erreichbar. Was ist, falls er schnell genug erreicht würde u. er sagt „nein“?
Polemik? Suchen Sie im Archiv mit „Cupich“ u. Ihnen fällt die Kinnlade runter…..


8
 
 1Pace 31. März 2020 

In dubio pro reo

Bei aller Polemik gegen den Kardinal Blase Cupich kann jedoch in der derzeitigen Situation durchaus vermutet werden, dass er nicht die Taufe als solche im Sinn hatte, sondern Versammlungen, welche mit Tauffeiern verbunden sind.


2
 
 lakota 31. März 2020 
 

@Richelius

"von der Pflicht zum Gottesdienstbesuch befreit".- Ja, das dürfen sie.
Ich bekomme da Magenkrämpfe.
Wo haben dieselben Bischöfe denn schon mal gesagt, daß wir eine "Pflicht zum Gottesdienstbesuch HABEN"?
Mir jetzt großartig Dispens zu erteilen, nachdem es ihnen die letzten 30 Jahre egal war, ob ich diese "Pflicht" erfülle, ist für mich ein Witz.


6
 
 Richelius 30. März 2020 
 

Anmerkungen

@ CARHEIN71Comment: Unfug! Nicht jeder Blödsinn ist gleich eine Häresie! Die Anordnung ist nichtig und das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Das ist alles. (OK; es gibt noch die Frage, wo der eigentlich Kirchenrecht studiert hat...)
@ Jurist: Die Bischöfe haben nicht das Gebot zur Sonntagsruhe/heiligung aufgehoben, sondern - zumindest in Österreich - von der Pflicht zum Gottesdienstbesuch befreit. Das dürfen sie aus schwerwiegenden Gründen. Eine Seuche zählt wohl dazu.


1
 
 Hilfsbuchhalter 30. März 2020 

#corona

Die Welt macht sich Sorgen über Ausbreitung einer Seuche, der unzählige Menschen zum Opfer fallen. Kardinal Cupich macht sich große Sorgen, dass in einer solchen Situation vielleicht jemand getauft werden könnte.


5
 
 Jurist 30. März 2020 
 

Wo wir schon dabei sind:

Das ist nicht der einzige Verstoß gegen das Kirchenrecht von deutschen Bischöfen.

VOR ALLEM DARF EIN BISCHOF NICHT DIE GOTTESDIENSTE VERBIETEN.

Kardinal Marx zB hat ja am 13.3. ein allgemeines Dekret erlassen, indem er die Gottesdienste bis zum 3.4. untersagt

Gem. CAN. 455 des CIC hat er dazu keine Berechtigung, weil es weder das allgemeine Recht vorschreibt noch der Apostolische Stuhl eine entsprechende Anordnung erlassen hat.

Das Sonntagsgebot ist in den 10 Geboten verankert. Das KANN ein Bischof gar nicht aufheben.

Es ist wie im "weltlichen" Recht: Ohne Rechtsgrundlage darf nicht in die Rechte der Gläubigen eingegriffen werden. Und zu diesen Rechten gehört gem. can. 213 CIC auch der Zugang zu den Sakramenten!


8
 
 1Pace 30. März 2020 

Heilsnotwendig - die Nottaufen von Mutter Teresa

Can. 849 CIC stellt fest, dass der tatsächliche Empfang der Taufe oder wenigstens das Verlangen danach zum Heil notwendig ist. Mutter Teresa von Kalkutta und ihre Schwestern haben durch die Nottaufe in „Nirmal Hriday“ (Stätte des reinen Herzens), dem früheren Tempel der Todesgöttin Kali, und in anderen Sterbehäusern Tausenden Menschen zum unmittelbaren Gang in die himmlische Herrlichkeit verholfen. Während u. a. kanadische „Wissenschaftler“ diese Taufen im Nachhinein heftig kritisierten, schrieb ein Korrespondent der Zeitung „Neues Deutschland“ (Zentralorgan der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands) am 13.09.1997 am Tag der Beerdigung von Mutter Teresa bewundernd: „Als ich von Kalkutta nach Delhi zurückreise, bleibt viel Zeit, das im »Haus der Sterbenden« Erlebte zu überdenken und auch nach dem Sinn des Wirkens des Ordens zu fragen: Ist es nicht eine Sisyphusarbeit? - »Reden hilft den Armen nicht«, lautete stets Mutter Teresas Antwort auf solche Zweifel“.


4
 
 1Pace 30. März 2020 

Vom Kardinal nicht erlaubt, aber gültig

Can. 849 CIC stellt jedenfalls fest, dass durch die Taufe die Menschen von den Sünden befreit, zu Kindern Gottes neu geschaffen, durch ein untilgbares Prägemal Christus gleichgestaltet sowie der Kirche eingegliedert werden. (Die Taufe ist also keine Namensgebung. Zu Beginn werden die Eltern gefragt, welchen Namen sie ihrem Kind gegeben haben.) Die Taufe wird durch Waschung mit wirklichem Wasser in Verbindung mit der gebotenen Form der Taufworte „… (Name), ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“, GÜLTIG gespendet. Ich habe meinen jüngsten Sohn einige Tage nach seiner Frühgeburt mit dem Kondenswasser des Inkubators getauft, in dem er künstlich beatmet wurde. Erst später wurde mir klar, dass sein Tauftag (24. Juni) das Fest Johannes des Täufers ist. Später wurde er mit einer Nummer „xxA“ in das Taufbuch der Gemeinde eingetragen, also dazwischengeschoben, weil es dort davor und danach andere Taufen gab.


5
 
 Fischlein 30. März 2020 
 

Die Information zeigt leider den Hintergrund,

was der Kardinal mit seinem Verbot meint.
Ich wurde nach der Geburt durch eine Krankenschwester notgetauft. Kann es möglich sein, dass der Kardinal solche Taufen verbieten will? Da hat wohl jemand nicht alle Tassen im Schrank.


13
 
 griasdigott 30. März 2020 

Nottaufe nur bei Lebensgefahr? monatelang warten?

Es wundert mich fast nicht. Wenn ich die letzten Jahre so zurückdenke.
Vor etwa zehn Jahren eine Pfarrsekretärin, die sich über ihre viele Arbeit beklagte nach ihrem Urlaub : mehrere Taufen, die ins Buch eingetragen werden mussten.
Verschiedene Priester, die immer darauf hinwiesen, dass eine Taufe nicht nur schön sei, sondern für sie ja Arbeit.
Bei der eigenen Enkelin Probleme, einen Priester zu finden, der sich bereit erklärt, die Taufe zu spenden. Das hat mir fast das Herz gebrochen. Ein verheirateter Diakon hat die Taufe dann gespendet.

Dank Corona kann man sich diese Arbeit nun auch sparen. Als Katechistin würde ich zur Not auch taufen, die Nottaufe.

Sicher müsste man das im Pfarrbüro melden, oder? Muss ja eingetragen werden.

In Deutschland kommt glaube ich gem. Verlautbarung noch ein Priester zur Nottaufe (das heisst wohl bei Lebensgefahr). Was aber, wenn man nicht wochen-, monate- oder jahrelang warten will? Man könnt ja auch einen Unfall haben und sterben.


12
 
 Lilia 30. März 2020 
 

@Smaragdos

Im Amazonas gibt es realiter auch viel Schlangenbrut und Natterngezücht. So sieht das "amazonische Gesicht" aus.


5
 
 Smaragdos 30. März 2020 
 

Das ist die Kirche mit amazonischem Gesicht

Die einen Bischöfe der "Kirche mit amazonischem Gesicht" rühmen sich, nie einen Indianer getauft zu haben, die anderen behindern die Nottaufe... aber Pachamama anbeten ist ok.


24
 
 CARHEIN71Comment 30. März 2020 

Formelle Häresie

Dieser Kardinal ist ipso facto kein Kardfinal, kein Bischof, kein Priester, kein Kleriker mehr. Er hat sich die Tatstrafe der Exkommunikation (c. 1364) zugezogen, da er Apostat ist. Wenn diese Person als "Kardinal" an einer Papstwahl teilnehmen sollte, wäre Sedisvakanz die Folge, da die papstwahl durch Härtiker eine Schismatische Handlung ist.


15
 
 Diadochus 30. März 2020 
 

@lesa

Ja, die Corona-Krise scheidet die Geister. Kardinal Cupich hat sich als Glaubensverräter geoutet. Die Verräter meinen, ihre Stunde sei jetzt gekommen. Der Volksglaube wird den Glauben weitertragen und weitertaufen, auch ohne Kardinal Cupich mit seinem Verbot.


18
 
 lakota 30. März 2020 
 

@lesa @Zeitzeuge

"Es ist interessant (und bezeichnend), wer wie auf die Not der Coronakrise und die damit verbundene Not der Glaubensausübung reagiert …"

Ja, das fällt auf. Die Spreu trennt sich vom Weizen!


17
 
 Zeitzeuge 30. März 2020 
 

Dogmatisches zu § 861,2, Abs. 2 CIC (Nottaufe):

Es ist "de fide", also Dogma aufgrund der allgemeinen, jahrhundertelangen
Lehrkündigung der kath. Kirche, daß die Nottaufe bei richtiger Intention von jedem
Menschen gültig gespendet werden kann.

Als Beispiel sei das Konzil von Florenz
in seinem Lehrentscheid über die Taufe von 1439 für die
Armenier zitiert:

"Der Spender dieses Sakraments ist der
Priester, dem es von Amts wegen zusteht.

Im Notfall aber kann nicht nur Priester
und Diakon, sondern auch ein Laie, eine
Frau, ja sogar ein Heide und Irrgläubiger taufen, wenn er nur die Form der Kirche einhält und das tun will, was die Kirche tut."
(DH 1315/NR 530).

Im übrigen schliesse ich mich dem

Hinweis von lesa an und verfolge

mit kritischer Aufmerksamkeit, die

innerkirchliche und die innerweltliche

Reaktion auf die Coronaseuche.

Ich wünsche gerne einen gesegneten Tag!


15
 
 Anna Lea 30. März 2020 
 

In so einem Fall müssen die Gläbigen dem

Kardinal in den Wörtern ihres ersten Papstes & Aposteln antworten und sagen, "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apostelges.5:29 )" und die Nottaufe durchführen. Wir haben einige Taufwilligen in unsere Gemeinde die sich seit mehrere Monate mit Sehnsucht & große Freude auf die Taufe am Ostern vorbereiten. Wenn einer davon jetzt an Covid-19 schwer erkranken würde, wäre es nur grausam und ungerecht ihn die Nottaufe zu verweigern.


22
 
 JBE 30. März 2020 
 

Nicht erstaunlich!

Bei Cupich wundert eigentlich nichts mehr. Seine Vorgabe ist einfach zu ignorieren,da sie sowieso ungültig ist. Solches Handeln wird er aber einmal zu verantworten haben. Es gilt sogar im weltlichen Recht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.!


18
 
 Konrad Georg 30. März 2020 
 

Jeder kann in der Not taufen

Für eine Kindstaufe kommen natürlich nur die Eltern oder Verwandte in Frage.
Ein ungetaufter Erwachsener kann auch von einem Moslem getauft werden, wenn er darum gebeten wird und dieser den Willen hat, diese recht zu vollziehen.
Außerdem sollte hier auch die Begierdetaufe mit bedacht werden.
Vor 60 Jahren war von Moslems allerdings noch nicht die Rede und seine Hemmungen sind mir bewußt. Aber beides zusammen wirkt.


7
 
 martin fohl 30. März 2020 
 

Für einen Bischof

ein denkbar schlechtes Zeugnis.Keine Ahnung von Theologie und bei der Mitmenschlichkeit scheint es auch gehörig zu hapern!


23
 
 Paul-Lukas 30. März 2020 
 

@Diasporakatholik

Die Not Taufe kann jeder Mensch spenden, sogar ein Nicht getaufter.

Finde diese Regelung auch sehr sehr komisch und merkwürdig. Vielleicht will er weiterhin die Kontrolle behalten und wissen, wer wo tauft... Aber dieser liberale Cupich war doch auch in den Schlagzeilen wg. Missbrauch , oder irre ich mich?


9
 
 borromeo 30. März 2020 

Dieses Verbot einfach ignorieren,

es ist nicht wirksam.

Für den eher seltenen Fall einer Nottaufe kann diese gemäß dem geltenden Kirchenrecht unter den dort genannten Bedingungen auch in Chicago weiterhin gespendet werden. Kardinal Cupichs Verbot bricht nicht das übergeordnete Recht.


21
 
 Lilia 30. März 2020 
 

Cupich sollte besser alle homosexuellen Handlungen verbieten!

Wer solche Kardinäle hat, braucht keine Feinde mehr!


27
 
 Diasporakatholik 30. März 2020 
 

Die NOT-Taufe kann NIEMAND verbieten!

Allerdings stellt sich mir beim Lesen des o.gen. Paragraph 2 die Frage, ob wirklich jeder MENSCH oder nur jeder [selbst getaufte] gläubige CHRIST im Notfall die Taufe spenden könnte?

Ich war bislang der Ansicht, das könne und dürfe nur ein gläubiger Christ.


10
 
 lesa 30. März 2020 

Es ist interessant (und bezeichnend), wer wie auf die Not der Coronakrise und die damit verbundene Not der Glaubensausübung reagiert ...


19
 
 Stefan Fleischer 30. März 2020 

Das kommt davon

Wenn die Gläubigen die Lehre und die Vorschriften der Kirche nicht mehr genügend kennen, kann man mit ihnen machen was man will.
"Und die Moral von der Geschicht!" Verlangen wir einfachen Gläubigen immer und überall wo es irgendwie möglich ist, dass uns der ganze Glaube und alle Vorschriften der Kirche ungeschönt und ungekürzt vermittelt werden!


21
 
 bücherwurm 30. März 2020 

Ich würde mir die Nottaufe nicht verbieten lassen, wenn ich zu einer entsprechenden Situation

gerufen werden würde. Auch nicht von einem Kardinal! Und als Theologin kenne ich das Kirchenrecht und weiß, dass in diesem Fall der Kardinal gegen das Kirchenrecht verstoßen würde und nicht ich!


33
 

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