Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Maria - Causa Salutis
  3. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  4. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  5. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  6. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  7. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  8. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  9. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  10. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  11. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  12. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  13. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan
  14. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  15. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"

Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt

28. Juni 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Juristin hatte ihrem Vater per richterlichen Beschluss Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft, als Besuche aufgrund der Covid-19-Maßnahmen verboten waren.


Gera (kath.net/jg)
Das Landgericht Gera hat eine frühere Proberichterin verurteilt. Die Frau hatte ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim ermöglicht, als während der Corona-Pandemie Besuche verboten waren. Die moralische Bewertung des Falles spiele für die Verurteilung keine Rolle, betonte der vorsitzende Richter laut einem Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.


Der Vater der Verurteilten wollte im April 2020 als Pfarrer eine 89-jährige Palliativpatientin in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Aufgrund der damals geltenden Vorschriften, welche die Covid-19-Pandemie eindämmen sollten, wies ihn das Pflegeheim ab. Er wandte sich an ein Gericht. Dort ermöglichte ihm seine Tochter mittels eines Beschlusses den Zugang.

Da sie mit dem Antragsteller eng verwandt ist, verstieß sie gegen eine geltende Verfahrensregel, die besagt, dass Richter keine Entscheidungen in Fällen von Verwandten treffen dürfen. Gegen die Proberichterin wurde ein Verfahren eingeleitet, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war. Sie wurde aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.

Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass die beiden ihr Vorgehen verabredet hatten, bevor der Vater sich an das Gericht wandte. Er habe bewusst einen Zeitpunkt gewählt, zu dem seine Tochter als Richterin im Bereitschaftsdienst war, argumentierte das Gericht.

Die ehemalige Proberichterin kann gegen das Urteil Revision einlegen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 1. Juli 2024 
 

Allgemeine Verhaltensregeln

Ein Gericht muss unabhängig sein, deshalb dürfen Richter nicht in eigener Sache oder in Sachen von Familienangehörigen entscheiden. Dabei ist es völlig egal, worum es in der Sache überhaupt geht, der Fall muss wegen "Befangenheit" an einen anderen Richter abgegeben werden.

Gegen den Grundsatz hat sie eindeutig verstoßen, das wird auch ein Berufungsgericht nicht anders sehen.

Offensichtlich waren die beiden sehr sicher, dass alle anderen Richter den Besuch - aus welchen Gründen auch immer - nicht erlaubt hätten. Andernfalls hätten sie nicht zu der verbotenen Befangenheit gegriffen.

Die Frau wird die Konsequenzen Ihres Handelns tragen müssen.

@lakota: Die Unbefangenheit des Richters ist ein extrem wichtiges Gut!

Hätte ein anderer Richter die Verfügung unterschrieben, wäre der nicht dafür belangt worden.

Um die Frage, ob die Verfügung inhaltlich gerechtfertigt war oder nicht, geht es in dem Verfahren absolut nicht.


0
 
 greti 30. Juni 2024 
 

Weder Menschlichkeit noch Gesetz

Frau Merkel sagte seinerzeit: "Das ist eine politische Entscheidung!"

Und nach dieser politischen Entscheidung hat niemand etwas bei der alten Frau zu suchen.

Korrekt: Wir sagen, wo es lang. Und ob überhaupt.


1
 
 lakota 29. Juni 2024 
 

Ja, manchen sind Gesetze, Vorschriften wichtiger

als Menschlichkeit!


2
 
 AngelView 28. Juni 2024 
 

Man sollte sie lieber wegen Menschlichkeit auszeichnen


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  2. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  3. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  4. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  5. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  6. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  7. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  8. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  9. Bundesstaat Texas verklagt Pfizer wegen falscher Angaben über Covid-Impfung
  10. Britischer Minister: Schließung der Kirchen während Covid-Pandemie war ‚skandalös’






Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  4. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  5. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  6. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  7. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  8. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  9. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  10. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  11. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  12. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  13. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  14. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  15. Maria - Causa Salutis

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz