Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Der Wahlausgang schreit der Regierung ins Gesicht: ‚Es ist die Migration, Dummkopf!‘“
  2. Magdeburger Bischof Feige: „Aus ethischer Perspektive können wir eine Abtreibung ‚nicht gutheißen‘“
  3. AfD ist unter Konfessionslosen in Sachsen die stärkste Partei
  4. Erzdiözese Salzburg - Kein Platz für einen missionarischen Priester?
  5. Verharmlost die Deutsche Bischofskonferenz den radikalen Islam?
  6. Unverheiratet zusammenleben oder Heiraten?
  7. „In ganz Frankreich nehmen bestätigte Brandstiftungen an Kirchen aus antichristlichen Motiven zu“
  8. Priester rennt in brennende Kirche: „Ich wollte das Allerheiligste Sakrament evakuieren!“
  9. „Wenn das Salz seinen Geschmack verliert, ….. Die Wahrheitsfrage im Dickicht des Relativismus!“
  10. Atheistischer Filmemacher bekehrt sich bei Recherchen zum Grabtuch von Turin
  11. 'Das Volk Gottes will Hirten und nicht Funktionäre oder Staatskleriker'
  12. "JA, ich bin römisch-katholisch und liebe die 'Alte Messe'"
  13. Pater Wallner: "Unsere Freiheitskultur gibt es im Islam nicht"
  14. Papst: Ein guter Beichtvater verzeiht alles
  15. „Riesen-Skandal, dass man diese Frage, ob Bundespolizei zurückweisen darf, nicht geklärt bekommt“

Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt

28. Juni 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Juristin hatte ihrem Vater per richterlichen Beschluss Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft, als Besuche aufgrund der Covid-19-Maßnahmen verboten waren.


Gera (kath.net/jg)
Das Landgericht Gera hat eine frühere Proberichterin verurteilt. Die Frau hatte ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim ermöglicht, als während der Corona-Pandemie Besuche verboten waren. Die moralische Bewertung des Falles spiele für die Verurteilung keine Rolle, betonte der vorsitzende Richter laut einem Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.


Der Vater der Verurteilten wollte im April 2020 als Pfarrer eine 89-jährige Palliativpatientin in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Aufgrund der damals geltenden Vorschriften, welche die Covid-19-Pandemie eindämmen sollten, wies ihn das Pflegeheim ab. Er wandte sich an ein Gericht. Dort ermöglichte ihm seine Tochter mittels eines Beschlusses den Zugang.

Da sie mit dem Antragsteller eng verwandt ist, verstieß sie gegen eine geltende Verfahrensregel, die besagt, dass Richter keine Entscheidungen in Fällen von Verwandten treffen dürfen. Gegen die Proberichterin wurde ein Verfahren eingeleitet, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war. Sie wurde aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.

Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass die beiden ihr Vorgehen verabredet hatten, bevor der Vater sich an das Gericht wandte. Er habe bewusst einen Zeitpunkt gewählt, zu dem seine Tochter als Richterin im Bereitschaftsdienst war, argumentierte das Gericht.

Die ehemalige Proberichterin kann gegen das Urteil Revision einlegen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 1. Juli 2024 
 

Allgemeine Verhaltensregeln

Ein Gericht muss unabhängig sein, deshalb dürfen Richter nicht in eigener Sache oder in Sachen von Familienangehörigen entscheiden. Dabei ist es völlig egal, worum es in der Sache überhaupt geht, der Fall muss wegen "Befangenheit" an einen anderen Richter abgegeben werden.

Gegen den Grundsatz hat sie eindeutig verstoßen, das wird auch ein Berufungsgericht nicht anders sehen.

Offensichtlich waren die beiden sehr sicher, dass alle anderen Richter den Besuch - aus welchen Gründen auch immer - nicht erlaubt hätten. Andernfalls hätten sie nicht zu der verbotenen Befangenheit gegriffen.

Die Frau wird die Konsequenzen Ihres Handelns tragen müssen.

@lakota: Die Unbefangenheit des Richters ist ein extrem wichtiges Gut!

Hätte ein anderer Richter die Verfügung unterschrieben, wäre der nicht dafür belangt worden.

Um die Frage, ob die Verfügung inhaltlich gerechtfertigt war oder nicht, geht es in dem Verfahren absolut nicht.


0
 
 greti 30. Juni 2024 
 

Weder Menschlichkeit noch Gesetz

Frau Merkel sagte seinerzeit: "Das ist eine politische Entscheidung!"

Und nach dieser politischen Entscheidung hat niemand etwas bei der alten Frau zu suchen.

Korrekt: Wir sagen, wo es lang. Und ob überhaupt.


1
 
 lakota 29. Juni 2024 
 

Ja, manchen sind Gesetze, Vorschriften wichtiger

als Menschlichkeit!


2
 
 AngelView 28. Juni 2024 
 

Man sollte sie lieber wegen Menschlichkeit auszeichnen


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  2. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  3. Bundesstaat Texas verklagt Pfizer wegen falscher Angaben über Covid-Impfung
  4. Britischer Minister: Schließung der Kirchen während Covid-Pandemie war ‚skandalös’
  5. Psychotherapeut: Corona-Folgen belasten Jugendliche weiterhin
  6. Christliche Unternehmerin: Bidens Covid-Politik war ‚katastrophal’
  7. USA: Gottesdienstbesucher erreicht außergerichtlichen Vergleich nach Verhaftung wegen Maskenpflicht
  8. Spender nicht gegen Covid geimpft: US-Krankenhaus verweigert Nierentransplantation bei Neunjährigem
  9. Nach Schließung von Kirchen während Covid-Pandemie: Gouverneur muss Klägern Anwaltskosten ersetzen
  10. „#BockigesKleinkind“ - Der „Covid-Abgang“ von Manfred Lütz






Top-15

meist-gelesen

  1. Malta - Fronleichnam 2025 - Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann und P. Leo Maasburg
  2. Erzdiözese Salzburg - Kein Platz für einen missionarischen Priester?
  3. Priester rennt in brennende Kirche: „Ich wollte das Allerheiligste Sakrament evakuieren!“
  4. „Der Wahlausgang schreit der Regierung ins Gesicht: ‚Es ist die Migration, Dummkopf!‘“
  5. "JA, ich bin römisch-katholisch und liebe die 'Alte Messe'"
  6. Atheistischer Filmemacher bekehrt sich bei Recherchen zum Grabtuch von Turin
  7. Elon Musks Kampf gegen den braslianischen 'Lord Voldemort'
  8. Sie sollte abgetrieben werden und verlor einen Arm und die Hälfte der Beine
  9. Mutter Teresas „schnelle Novene“
  10. Harald Schmidt: ‚Sehnsucht nach einer großen Koalition – aus AfD und CDU’
  11. Benedikts Anker
  12. „Wenn das Salz seinen Geschmack verliert, ….. Die Wahrheitsfrage im Dickicht des Relativismus!“
  13. Verharmlost die Deutsche Bischofskonferenz den radikalen Islam?
  14. Magdeburger Bischof Feige: „Aus ethischer Perspektive können wir eine Abtreibung ‚nicht gutheißen‘“
  15. Ein Ave Maria für Donald Trump

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz