Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  3. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  6. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  7. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“
  12. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Abtreibungsbefürworter begehen Farbanschlag auf Malteserklinikum in Flensburg
  15. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!

Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

7. April 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Berlin (kath.net)
Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, nachdem unter anderem das bekannte Philipp-Neri-Institut einen Antrag eingebracht hat.

Nach der SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (Coronavirus-Eindämmungsverordnung) gilt laut dem Gericht stadtweit nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten, sondern außerdem ein Verbot vermeidbarer öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Von den in der Verordnung geregelten Ausnahmen zu diesem Verbot sind Gottesdienste laut dem Urteil nicht erfasst.

Hierdurch sehen sich die Antragsteller, die Gottesdienste in traditioneller römischer Liturgie abhalten bzw. im Fall des Antragstellers besuchen, jeweils in ihrer Religionsfreiheit verletzt.

Mit ihrem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag streben sie die Feststellung an, dass der Antragsteller künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden abhalten darf, soweit zwischen den Gläubigen Mindestabstände von 1,50 m eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  2. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  3. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  4. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  5. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  6. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  7. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  8. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  9. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  10. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt







Top-15

meist-gelesen

  1. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“
  2. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  3. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  4. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  5. Über das Dämonische
  6. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!
  7. Wissen Sie, wer die Idee zum fünffarbigen Missionsrosenkranz hatte?
  8. 'Ich habe mich geirrt'
  9. Der Mensch als Mitarbeiter Gottes - Fortschritt ist kein Gottesersatz
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Der Katholik Tolkien wird in der anglikanischen Westminster Abbey ein Denkmal erhalten
  12. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  13. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  14. Was ich als Priester von Fulton Sheen gelernt habe
  15. Papst an Klausurschwestern: „Der Herr ruft euch, seine Zeuginnen in Stille, Kontemplation zu sein“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz