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Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

7. April 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Berlin (kath.net)
Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, nachdem unter anderem das bekannte Philipp-Neri-Institut einen Antrag eingebracht hat.

Nach der SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (Coronavirus-Eindämmungsverordnung) gilt laut dem Gericht stadtweit nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten, sondern außerdem ein Verbot vermeidbarer öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Von den in der Verordnung geregelten Ausnahmen zu diesem Verbot sind Gottesdienste laut dem Urteil nicht erfasst.

Hierdurch sehen sich die Antragsteller, die Gottesdienste in traditioneller römischer Liturgie abhalten bzw. im Fall des Antragstellers besuchen, jeweils in ihrer Religionsfreiheit verletzt.

Mit ihrem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag streben sie die Feststellung an, dass der Antragsteller künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden abhalten darf, soweit zwischen den Gläubigen Mindestabstände von 1,50 m eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



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Lesermeinungen

 Diasporakatholik 9. April 2020 
 

Leider kein TV-Gründonnerstags-Abendgottesdienst

Gerade riefen Schwägerin (85) und Schwager (88) an und fragten uns, ob irgendwo im Fernsehen ein Gründonberstagsabend-Gottesdienst übertragen wird.

Leider ist uns solches auch nicht bekannt - Internetgottesdienste werden zwar angeboten aber die können sie als alte Menschen nicht empfangen, weil sie sich damit nicht auskennen und auch nicht die entsprechenden Geräte besitzen.

Ich will es nicht, denn am Laptop gefällt es mir nicht, den Gottesdienst mit zu verfolgen.

Wir werden wohl die verschiedenen einschlägigen Bibelstellen laut lesen und anschl. Kreuzweg beten aus dem Alten Gotteslob-Gebetbuch, denn der aus dem NGL gefällt uns nicht.

Hier, am heute fehlenden Gründonnerstags-Messübertragungsangebot via TV zeigt sich schon einmal ganz konkret, wo die Kirche gerade für alte und betagte Christen hinsichtlich Gottesdienstangebots via TV nachbessern könnte und sollte!


1
 
 Diasporakatholik 8. April 2020 
 

@Stefan Fleischer 2

Seit 4 Jahren ist ihr dies wg. fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung nun nicht mehr möglich - sie hält eine normal dauernde hl. Messe nicht mehr durch und feiert seitdem die Sonntags-Gottesdienste vor dem Fernseher mit, abwechselnd im ZDF und aus Bibel.tv, das wir seit einigen Jahren per Kabel empfangen können.

Die senden 14tägig von domradio Köln übernommen den Gottesdienst am Sonntag aus dem Kölner Dom.

Zudem auch an manchen Feiertagen wie Fronleichnam und z.B. Karfreitag nachmittag und natürlich auch werktags um 8.00Uhr. Auch für diese Möglichkeit der Gottesdienstteilnahme ist meine Frau sehr dankbar, zumal ich mit Erlaubnis unserer sehr verständnisvollen Priester unserer Pfarrei meiner lb. Frau die hl. Kommunion aus der Kirche mit nach Hause bringen darf.

Bisher konnten wir noch 2mal im Monat an einer hl. Messe in 2 Pflegeheimen teilnehmen, da diese kürzer ist und krankengerecht möglich ist - derzeit geht da allerdings nicht.


3
 
 Diasporakatholik 8. April 2020 
 

@Stefan Fleischer 1

Danke, sehr geehrter Herr Stefan Fleischer, für Ihren freundlichen Zuspruch aus eigenem Erleben.

Meine lb. Frau kriegte vor 9 Jahren die Diagnose "Parkinson", eine allmählich fortschreitende und bis dato unheilbare neurodegenerative Erkrankung.

2012 musste sie erstmals nach einer komplizierten Fußoperation ca. 1/2 Jahr in der Wohnung verbleiben und konnte nur an den abwechselnd kathol. und ev. Sonntagsgottesdiensten des ZDF teilnehmen. Ein afrikan. angehender und schon zum Diakon geweihter in unserer Pfarrei tätiger Priesteramtskandidat brachte ihr aber regelmäßig die hl. Kommunion und hielt in unserer Wohnung sehr bewegende Wortgottesdienste. Wir waren beide sehr dankbar für diese Zeit der Überbrückung, bis auch meine Frau wieder mit zur Kirche kommen konnte.


3
 
 Stefan Fleischer 8. April 2020 

@ Diasporakatholik

Genauso ist es! Ich weiss es. Ich hatte meinen Schatz während sechs Jahren in einem Heim für Demenzbetroffene. Für die seelische Gesundheit der Alten und Kranken, welche nicht mehr zur Kirche kommen können, müsste noch einiges mehr getan werden.
Ich will mich aber nicht beklagen. Im Grunde genommen habe ich selber diesbezüglich auch viel zu wenig getan. Das wird mir gerade in der heutigen Situation so richtig bewusst.
«Was ihr den geringsten meiner Brüder NICHT getan habt, …» Ob wir alle heute bei all unserem Aktivismus für eine bessere Welt und Kirche, nicht sehr oft, und gerade hier, diesen Satz vergessen? Und wie steht es in Bezug auf jene «Geringsten», welche Gottes Barmherzigkeit am meisten bedürfen?
Der Herr helfe uns, dass unsere guten Vorsätze für «nachher» nicht leere Worte bleiben.


4
 
 Diasporakatholik 8. April 2020 
 

Gottesdienste sind doch auch in Berlin nicht verboten,

Sie können nur nicht mit öffentlicher Beteiligung stattfinden.

Auch in Berlin gibt es nachweislich per moderne Medien übertragene heilige Messen, an denen gläubige Katholiken vor den Empfangsgeräten teilnehmen können.

Das was hier von einigen lautstark als quasi "unzumutbar" beklagt und kommentiert wird, müssen zahlreiche alte und chronisch kranke Christen jahraus jahrein bis zu ihrem Lebensende hinnehmen.

Nämlich ausschließlich über Medien an Gottesdiensten teilnehmen zu können.

Also bitte doch mal "die Kirche im Dorf zu lassen", denn der Shut down ist für uns Gesunde schließlich zeitlich begrenzt und geht vorüber, Alte und Kranke dagegen müssen weiter damit leben.

Nutzen wir vielmehr die jetzt gesammelten Erfahrungen, um diesen Menschen künftig noch besseren Zugang zur Teilnahme an hl. Messen und an den Sakramenten zu ermöglichen.


5
 
 Fragezeichen?! 8. April 2020 
 

Ein sehr lobenswerter Versuch,

vielen Dank dafür! Die Einlegung von Berufung würde ich sehr begrüßen, denn hier wird für mich klar gegen das Grundrecht der freien Religionsausübung verstoßen. Man bedenke: viele Werktagsmessen haben oft nicht mehr als 5-30 Teilnehmer, aber selbst im Kölner Dom, 100m vom Altarraum entfernt, ist heute nicht einmal ein einziger Messbesucher erlaubt. Das ist mit Logik für mich nicht mehr nach vollziehbar, denn bei diesen Vorgaben müsste man auch alle Parlamente und Talk-Shows, etc. sofort absagen. Daher meine Empfehlung an die Kläger: nicht auf 1,5m Abstand zu beharren, sondern hier noch deutlich großzügiger vorgehen, zB nur jede 3.-4. Kirchenbank besetzen, ggf. vorher Fieber messen, wer will Mundschutz, Kommunionausteilung durch Plexiglasscheibe, usw.. Es gibt Kräfte in unserer Gesellschaft, die das Heilige Messopfer am liebsten für immer beseitigen wollen (Freimaurer). Aber auch viele Priester leiden unter dem Vollverbot aktuell sehr und würden gerne den Herrn zu den Menschen bringen.


4
 
 Steve Acker 8. April 2020 
 

Auch wenn die Klage abgewiesen wurde

es ist gut und wichtig, dass hier Widerstand geleistet wurde.


4
 
 Henry_Cavendish 7. April 2020 
 

Zugestanden,

dies ist ein Forum primär von/für Katholiken und somit wird die Frage "Einschränkung der Religionsfreiheit" hier primär mit Blick auf den katholischen Glauben gesehen.

Aber nüchtern betrachtet kommt auch dieser Blick nicht umhin, dass die Gerichte (und auch die Regierung) an Gesetze (und an die Rechtstradition) gebunden sind. Gesetze ändern können nur die Parlamente, also die gewählten Repräsentanten.

Und dann wird es zur Wortklauberei: Natürlich ist für Katholiken nur eine christliche Messe "Gottesdienst" und alles andere "Götzendienst". Somit wird die Religionsfreiheit auch nur katholisch/ christlich interpretiert; nämlich aus feudaler Tradition als "Staat im Staat" ein Mehr an Freiheiten und Mitbestimmung zu haben.

Wie wäre es bspw., wenn Christen für ihre Messen zwischen Karfreitag und Ostern Lockerungen bekämen, dafür aber auch permanent die "Stillen Tage" gesetzlich abgeschafft würden? (Warum müssen alle in den lockdown gehen, nur weil die Katholiken trauern wollen?)


2
 
 CARHEIN71Comment 7. April 2020 

Materielles und Formelles Recht

Die Deutsche Justiz ist politisch abhängig wie in keinem anderen Land der Welt, die Exekutive, die von der Legislative wiederum eingesetzt wird, setzt die Richter ein. Und wenn wir bei der Legislative schon sind, dort herrschen die Blockparteien der BRD-DDR
Und dann soll daraus Gerechtigkeit werden? Unter Adenauer hätte es solches nie gegeben, im Gegenteil: Adenauer wäre an der Spitze der Bußprozession gegangen!


4
 
 proelio 7. April 2020 
 

Bevor die Hl. Messen wieder stattfinden...

...geht es zu allererst wieder bei der Ersatzreligion Fußball weiter. Wollen wir wetten?


3
 
 Stefan Fleischer 7. April 2020 

@ Ad Verbum Tuum

Ganz meiner Meinung.
Auf die Gefahr in mich zu wiederholen möchte ich noch anfügen: Wir haben den brandgefährlichen Virus des moralisch-therapeutischen viel zu später erkannt, wenn überhaupt. Ja, wir sympathisieren zum Teil immer noch mit ihm. Ein Gott, dem es nicht so wichtig ist, ob wir uns um ihn kümmern oder nicht, der uns hilft, wenn wir es wollen, aber uns sonst tun und lassen lässt, was sich gut anfühlt. (Glaubenssatz 4 des MTD) ist doch so angenehm und bequem. Wir müssen ihn nur noch etwas christlich drapieren, dann können wir so weitermachen wie bisher und überwerfen uns dabei erst noch nicht mit dem Mainstream.


8
 
 SalvatoreMio 7. April 2020 
 

"Berlin - ein modernes Babel"?

Babel? Es geht von Dänemark bis an die Alpen, von Polen bis zu den Niederlanden -
und weit darüber hinaus.


6
 
 Ad Verbum Tuum 7. April 2020 

@Philippus02

... eine besondere Verwirrung Berlins festzustellen, geht ausnahmsweise fehl - wo sieht es denn anders aus in D?
Ich denke das Hauptübel, an dem die Kirche zu einem großen Teil durch ihr Mainstream-konformes Verhalten der letzten Jahrzehnte selbst schuld ist, ist, dass der Großteil der Gesellschaft, und so auch die Gerichte, mit Religion nichts mehr anzufangen weiß.
Es ist reduziert auf ein irgendwie rückständiges & kauziges individuelles Hobby. So eine Art Voodoo-Light für Europäer.
Die existentielle, das ganze menschliche Sein umfassende Dimension des Glaubens und sein kulturprägende Kraft kennt man in westlichen Gefilden fast nur noch von den Moslems.
Wie Frau Kelle sinngemäß schrieb: Die Kirche braucht's nicht in der Krise.
(... uns sonst schon gar nnicht).


12
 
 prim_ass 7. April 2020 
 

nächste Instanz

Hoffe, dass sie die nächste Instanz anrufen...


11
 
 Philippus02 7. April 2020 

Was ist „von“ Berlin anderes zu erwarten?

Note „Sehr gut“ von mir für die Antragsteller vom Philipp-Neri-Institut. Auch wenn ihr Antrag vor dem irdischen, von Glaubensgegnern dominierten, Gericht beinahe aussichtslos und letztlich vergebens war - sie haben zumindest den ernsthaften Versuch unternommen.
Berlin, ein modernes Babel...


25
 

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