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Gottesdienste in Bayern ab 4. Mai erlaubt!

24. April 2020 in Deutschland, 29 Lesermeinungen
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Erzbistum Köln: Gottesdienste in NRW ab 1. Mai erlaubt! Das gab bereits am Donnerstag die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bekannt!


Köln (kath.net/pm) Ab dem 1. Mai können unter bestimmten Auflagen wieder öffentliche religiöse Feiern unter Beteiligung von Gläubigen im Erzbistum Köln und in gesamt Nordrhein-Westfalen stattfinden. Das gab die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge am Donnerstagnachmittag bekannt.

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki zeigt sich erleichtert: „Ich freue mich sehr, dass wir ab dem 1. Mai wieder gemeinsam Gottesdienst feiern können, denn ich weiß, wie viele Menschen die Gottesdienste in den letzten Wochen schmerzhaft vermisst haben.“ Das müsse weiterhin umsichtig und unter gewissenhafter Einhaltung aller Vorgaben geschehen, um die Pandemie, so gut es geht, einzudämmen. „Wir werden damit sehr verantwortungsbewusst umgehen, aber es ist eine gute Nachricht für alle, die sich in dieser schwierigen Zeit nach Sinn, Orientierung und Gemeinschaft sehnen“, so Kardinal Woelki.


Daher haben die Gemeinden Vorgaben erhalten, welche Vorkehrungen sie treffen müssen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu mindern. So muss zwischen den Gottesdienstbesuchern ein Mindestabstand von zwei Metern nach allen Seiten eingehalten werden, die Besucherzahl wird entsprechend begrenzt. Auch auf die Einhaltung der geltenden hygienischen Vorsichtmaßnahmen wird strengstens geachtet. Wann weitere kirchliche Feiern wie Erstkommunionfeiern, Trauungen und Firmungen wieder stattfinden können, befindet sich derzeit noch in Klärung und wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt verboten, sondern es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen.

Bayern: Gottesdienste ab 4. Mai unter Auflagen erlaubt

Auch in Bayern sind Gottesdienste ab dem 4. Mai unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Dies teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann am Freitag mit


Liebe Deutschen Bischöfe! Bitte gebt uns unsere Heilige Messe zurück! from kath.net on Vimeo.




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