Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  2. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  3. Der Tod der Theologie in Deutschland
  4. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  5. Kirche im Verfall
  6. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  7. Kritik an Kanzler Merz nach Ramadan-Grüßen
  8. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  9. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  10. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  11. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  12. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  13. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  14. „Warum bin ich noch in der Kirche?“, fragte der Theologe Joseph Ratzinger bereits 1970
  15. Römische Orientierung statt deutsch-synodale Desorientierung

USA: Oberster Gerichtshof lässt Beschränkungen bei Gottesdiensten in Kraft

31. Juli 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Nevada dürfen höchsten 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Spielkasinos hingegen dürfen Gäste einlassen, bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind. Bei großen Kasinos können das mehrere tausend Menschen sein.


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA wird eine Bestimmung des Bundesstaates Nevada in Kraft lassen, welche religiöse Versammlungen auf 50 Personen beschränkt, Spielkasinos aber erlaubt, Personen einzulassen bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind.

 

Für die Kasinos bedeutet die Regelung, dass sie je nach Größe auch mehrere tausend Besucher aufnehmen dürfen. Die Calvary Chapel Dayton Valley, eine evangelikale Gemeinde in Dayton Valley, hat gegen die Bestimmung geklagt und ungerechtfertigte Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften ins Treffen geführt, weil die Beschränkung auf 50 Personen unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt. Die Calvary Chapel möchte 90 Personen an ihren Gottesdiensten teilnehmen lassen. Das entspricht 50 Prozent ihres Fassungsvermögens.


 

Der Bundesstaat Nevada argumentierte, die Diskriminierung sei aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft zulässig. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Ansicht mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richtern an.

 

Samuel Alito stellte in seiner vom Urteil abweichenden Rechtsmeinung fest, dass die Verfassung der USA die freie Ausübung der Religion nicht aber des Glücksspiels garantiere.

 

Brett Kavanaugh, der die Bestimmung ebenfalls abgelehnt hatte, betonte in seiner Stellungnahme, dass der Bundesstaat Nevada die Diskriminierung religiöser Gemeinschaften nicht ausreichend begründet hatte. Die Behörden hätten nicht zeigen können, warum bei Restaurants, Bars, Kasinos und Fitnessstudios weniger streng auf die öffentliche Gesundheit zu achten sei als bei Gottesdiensten. Wirtschaftliche Gründe seien ebenfalls nicht stichhaltig. Kein Präzedenzfall deute darauf hin, dass ein Bundesstaat eine Religion diskriminieren dürfe, weil die Religionsgemeinschaft keinen Profit erwirtschafte.

 

Auch Neil Gorsuch strich in seiner Stellungnahme heraus, dass beim Schutz der Gesundheit bei Kasinos ein anderer Standard vorgegeben werde als bei Gottesdiensten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  2. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  3. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  6. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  7. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie

USA

  1. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  2. US-Gesundheitsministerium setzt sich für medizinisches Personal ein, das Abtreibungen ablehnt
  3. Kalifornien: 90 Millionen US-Dollar für Planned Parenthood
  4. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  5. Papst Leo XIV. ernennt Lebensschützer zum neuen Erzbischof von Denver
  6. „Recht auf Gebet“: Trump-Administration erlässt neue Richtlinien für US-Schulen
  7. Lebensschützer über Trump: Gemischte Bilanz nach dem ersten Jahr der zweiten Amtszeit







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  4. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  5. Der Tod der Theologie in Deutschland
  6. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  7. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  8. Kirche im Verfall
  9. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  10. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  11. „In unendlicher Liebe durch das Leben geführt“
  12. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  13. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  14. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  15. 'Reiner Bullshit': Macron sorgt mit Attacke auf Meinungsfreiheit für Entsetzen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz