![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() USA: Oberster Gerichtshof lässt Beschränkungen bei Gottesdiensten in Kraft31. Juli 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen In Nevada dürfen höchsten 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Spielkasinos hingegen dürfen Gäste einlassen, bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind. Bei großen Kasinos können das mehrere tausend Menschen sein. Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg) Der Oberste Gerichtshof der USA wird eine Bestimmung des Bundesstaates Nevada in Kraft lassen, welche religiöse Versammlungen auf 50 Personen beschränkt, Spielkasinos aber erlaubt, Personen einzulassen bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind.
Für die Kasinos bedeutet die Regelung, dass sie je nach Größe auch mehrere tausend Besucher aufnehmen dürfen. Die Calvary Chapel Dayton Valley, eine evangelikale Gemeinde in Dayton Valley, hat gegen die Bestimmung geklagt und ungerechtfertigte Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften ins Treffen geführt, weil die Beschränkung auf 50 Personen unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt. Die Calvary Chapel möchte 90 Personen an ihren Gottesdiensten teilnehmen lassen. Das entspricht 50 Prozent ihres Fassungsvermögens.
Der Bundesstaat Nevada argumentierte, die Diskriminierung sei aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft zulässig. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Ansicht mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richtern an.
Samuel Alito stellte in seiner vom Urteil abweichenden Rechtsmeinung fest, dass die Verfassung der USA die freie Ausübung der Religion nicht aber des Glücksspiels garantiere.
Brett Kavanaugh, der die Bestimmung ebenfalls abgelehnt hatte, betonte in seiner Stellungnahme, dass der Bundesstaat Nevada die Diskriminierung religiöser Gemeinschaften nicht ausreichend begründet hatte. Die Behörden hätten nicht zeigen können, warum bei Restaurants, Bars, Kasinos und Fitnessstudios weniger streng auf die öffentliche Gesundheit zu achten sei als bei Gottesdiensten. Wirtschaftliche Gründe seien ebenfalls nicht stichhaltig. Kein Präzedenzfall deute darauf hin, dass ein Bundesstaat eine Religion diskriminieren dürfe, weil die Religionsgemeinschaft keinen Profit erwirtschafte.
Auch Neil Gorsuch strich in seiner Stellungnahme heraus, dass beim Schutz der Gesundheit bei Kasinos ein anderer Standard vorgegeben werde als bei Gottesdiensten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuCoronavirus
USA
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |