Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  4. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  7. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  8. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  11. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  12. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  13. „Das Ende von Maria 2.0“
  14. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  15. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“

USA: Oberster Gerichtshof lässt Beschränkungen bei Gottesdiensten in Kraft

31. Juli 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Nevada dürfen höchsten 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Spielkasinos hingegen dürfen Gäste einlassen, bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind. Bei großen Kasinos können das mehrere tausend Menschen sein.


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA wird eine Bestimmung des Bundesstaates Nevada in Kraft lassen, welche religiöse Versammlungen auf 50 Personen beschränkt, Spielkasinos aber erlaubt, Personen einzulassen bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind.

 

Für die Kasinos bedeutet die Regelung, dass sie je nach Größe auch mehrere tausend Besucher aufnehmen dürfen. Die Calvary Chapel Dayton Valley, eine evangelikale Gemeinde in Dayton Valley, hat gegen die Bestimmung geklagt und ungerechtfertigte Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften ins Treffen geführt, weil die Beschränkung auf 50 Personen unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt. Die Calvary Chapel möchte 90 Personen an ihren Gottesdiensten teilnehmen lassen. Das entspricht 50 Prozent ihres Fassungsvermögens.


 

Der Bundesstaat Nevada argumentierte, die Diskriminierung sei aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft zulässig. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Ansicht mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richtern an.

 

Samuel Alito stellte in seiner vom Urteil abweichenden Rechtsmeinung fest, dass die Verfassung der USA die freie Ausübung der Religion nicht aber des Glücksspiels garantiere.

 

Brett Kavanaugh, der die Bestimmung ebenfalls abgelehnt hatte, betonte in seiner Stellungnahme, dass der Bundesstaat Nevada die Diskriminierung religiöser Gemeinschaften nicht ausreichend begründet hatte. Die Behörden hätten nicht zeigen können, warum bei Restaurants, Bars, Kasinos und Fitnessstudios weniger streng auf die öffentliche Gesundheit zu achten sei als bei Gottesdiensten. Wirtschaftliche Gründe seien ebenfalls nicht stichhaltig. Kein Präzedenzfall deute darauf hin, dass ein Bundesstaat eine Religion diskriminieren dürfe, weil die Religionsgemeinschaft keinen Profit erwirtschafte.

 

Auch Neil Gorsuch strich in seiner Stellungnahme heraus, dass beim Schutz der Gesundheit bei Kasinos ein anderer Standard vorgegeben werde als bei Gottesdiensten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  2. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  3. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  4. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  5. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  6. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  7. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest

USA

  1. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  2. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  3. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  4. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  5. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  6. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  7. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  3. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  4. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  5. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  6. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  7. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  8. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  9. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  10. Französische Bischöfe: Papst Leo hat das Herz der Franzosen berührt
  11. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  12. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  13. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  14. Papst Leo erstaunt über hohe Zahl von Erwachsenentaufen in Frankreich
  15. Warum der Todestag des Franz von Assisi nicht sein Gedenktag ist

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz