Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  2. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  3. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  6. Besser keine Laienpredigt
  7. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  8. Ehemaliger Bischof verteidigt Papst Leo XIV. gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Pachamama
  9. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  10. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  11. „Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln“
  12. IOC klärt: Künftig nehmen keine Transfrauen mehr an Frauenwettbewerben bei Olympischen Spielen teil!
  13. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  14. Israel verwehrt Patriarch Zugang zur Grabeskirche – Scharfer internationaler Protest
  15. Demokratischer Politiker aus Texas behauptet, die Bibel unterstützt Abtreibung

USA: Oberster Gerichtshof lässt Beschränkungen bei Gottesdiensten in Kraft

31. Juli 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Nevada dürfen höchsten 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Spielkasinos hingegen dürfen Gäste einlassen, bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind. Bei großen Kasinos können das mehrere tausend Menschen sein.


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA wird eine Bestimmung des Bundesstaates Nevada in Kraft lassen, welche religiöse Versammlungen auf 50 Personen beschränkt, Spielkasinos aber erlaubt, Personen einzulassen bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind.

 

Für die Kasinos bedeutet die Regelung, dass sie je nach Größe auch mehrere tausend Besucher aufnehmen dürfen. Die Calvary Chapel Dayton Valley, eine evangelikale Gemeinde in Dayton Valley, hat gegen die Bestimmung geklagt und ungerechtfertigte Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften ins Treffen geführt, weil die Beschränkung auf 50 Personen unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt. Die Calvary Chapel möchte 90 Personen an ihren Gottesdiensten teilnehmen lassen. Das entspricht 50 Prozent ihres Fassungsvermögens.


 

Der Bundesstaat Nevada argumentierte, die Diskriminierung sei aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft zulässig. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Ansicht mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richtern an.

 

Samuel Alito stellte in seiner vom Urteil abweichenden Rechtsmeinung fest, dass die Verfassung der USA die freie Ausübung der Religion nicht aber des Glücksspiels garantiere.

 

Brett Kavanaugh, der die Bestimmung ebenfalls abgelehnt hatte, betonte in seiner Stellungnahme, dass der Bundesstaat Nevada die Diskriminierung religiöser Gemeinschaften nicht ausreichend begründet hatte. Die Behörden hätten nicht zeigen können, warum bei Restaurants, Bars, Kasinos und Fitnessstudios weniger streng auf die öffentliche Gesundheit zu achten sei als bei Gottesdiensten. Wirtschaftliche Gründe seien ebenfalls nicht stichhaltig. Kein Präzedenzfall deute darauf hin, dass ein Bundesstaat eine Religion diskriminieren dürfe, weil die Religionsgemeinschaft keinen Profit erwirtschafte.

 

Auch Neil Gorsuch strich in seiner Stellungnahme heraus, dass beim Schutz der Gesundheit bei Kasinos ein anderer Standard vorgegeben werde als bei Gottesdiensten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  2. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  3. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  6. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  7. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie

USA

  1. US-Vizepräsident Vance kündigt Buch über seinen persönlichen Rückweg zum katholischen Glauben an
  2. „Da tut sich was“ – USA: Bemerkenswerter Anstieg von Konversionen in die röm.-kath. Kirche
  3. Nach Kritik an Erzbischof Cupich: Rechtsprofessor von katholischem Gremium abberufen
  4. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  5. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  6. US-Erzdiözese Portland ruft dieses Jahr zu noch größeren eucharistischen Prozessionen auf
  7. USA: Mörder eines Pastors fordert Todesstrafe für sich selbst






Top-15

meist-gelesen

  1. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  6. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  7. Besser keine Laienpredigt
  8. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  9. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  10. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  11. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  12. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  13. Blutiger Palmsonntag in Nigeria: Dschihadisten massakrieren über 40 Christen in Jos
  14. Vom Todesurteil zur Hoffnung: 'Irans geistliche Ketten werden brechen'
  15. Israel verwehrt Patriarch Zugang zur Grabeskirche – Scharfer internationaler Protest

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz