Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Zürcher Stadtrat will Demonstration «Marsch fürs Läbe 2021» erneut verhindern2. Oktober 2020 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Sicherheitsrisiko: gewaltbereite Gegendemonstranten - Stadtregierungen in Zürich, Bern und Winterthur haben in den letzten Jahren Freiräume ermöglicht, in welchen sich radikale und gewaltbereite Kreise organisieren und ausbreiten konnten. Zürich (kath.net/Marsch fürs Läbe) An seiner heutigen Medienkonferenz hat der Zürcher Stadtrat seine Gründe dargelegt, warum dem Marsch fürs Läbe vom 18. September 2021 ein Bekenntnismarsch durch die Strassen Zürichs verboten werden müsse. Der Schutz der Demonstrierenden, der Polizeiangehörigen und unbeteiligter Dritter könne kaum mehr gewährleistet werden. Die Kundgebung sei darum als stehende Veranstaltung auf dem Turbinenplatz abzuhalten. Erneut wurden die Risiken für die Veranstaltung als zu hoch bzw. nicht verhältnismässig eingestuft, obschon die Polizei die Teilnehmenden der Märsche in Zürich von 2010 bis 2015 und 2019 immer bestens geschützt hatte. Dass die Polizei diesen Schutz nicht mehr bieten könne, hatte bereits das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Vorfeld des Marsches 2019 nicht akzeptiert. Der Zürcher Stadtrat musste nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts einen Marsch erlauben. Dieser wurde dann zwar auf einer verkürzten Route geführt. Es kam aber zu keinen Tätlichkeiten gegenüber den Marschteilnehmern. Das Organisationkommitte Marsch fürs Läbe bedauert ausserordentlich, dass eine friedliche Kundgebung für das Lebensrecht ungeborener Kinder jedes Jahr einen Polizeieinsatz mit mehreren hundert Polizeiangehörigen erforderlich macht. Auch haben die Veranstalter Hochachtung für die Arbeit der Polizeiangehörigen, welche Kundgebung und Marsch unter Einsatz ihrer Gesundheit vor linksextremen Angriffen schützen. Massive Kritik äussert der Marsch fürs Läbe an den politischen Führungsgremien der Polizeikräfte in den Städten Zürich, Bern und Winterthur. Die Stadtregierungen haben in den letzten Jahren Freiräume ermöglicht, in welchen sich radikale und gewaltbereite Kreise organisieren und ausbreiten konnten. Immer häufiger schränken nun gewaltbereite Gruppen Veranstaltungen und Meinungen, welche nicht ihrem Denken entsprechen, ein oder verhindern diese gar. Dem Marsch fürs Läbe bleibt nun wiederholt nur der weitere Rechtsweg, um gegen dieses erneute Verbot der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit anzugehen. Somit wird der nächste Schritt des Marsches – wie bereits im 2019 – über das Statthalteramt führen und dann ggf., falls nötig, wieder über das Zürcher Verwaltungsgericht. Weitere kath.net-Artikel über den Schweizer "Marsch fürs Läbe", siehe Link. Archivfoto (c) Marsch fürs Läbe Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |