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| ![]() Beichtgeheimnis – „Das Fatale beim Missbrauch: nicht Täter, sondern die Opfer fühlen sich schuldig“4. November 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Äbtissin Reemts OSB: Falls künftig Gesetze erlassen würden, „dass jeder, der im Beichtstuhl oder in geistlichen Gesprächen Kenntnis von Übergriffen erhält, das melden muss, wird diese Vorschrift nur den Tätern nützen“. Mariendonk (kath.net/pl) „Die momentane Debatte über das Beichtgeheimnis scheint mir am eigentlichen Problem vorbeizugehen, denn das Fatale beim Missbrauch ist, dass nicht die Täter, sondern die Opfer sich schuldig fühlen und aus Scham oft lange nicht wagen, über das Geschehene zu sprechen. Genau damit rechnen die Täter.“ Das erläutert die Äbtisssin der Benediktinerinnen-Abtei Mariendonk, Christiana Reemts, auf ihrem Blog auf der Homepage des Klosters. Falls künftig Gesetze erlassen würden, „dass jeder, der im Beichtstuhl oder in geistlichen Gesprächen Kenntnis von Übergriffen erhält, das melden muss, wird diese Vorschrift nur den Tätern nützen“. Denn damit würde „den Opfern wird wieder einmal genau das verwehrt, was sie am dringendsten brauchen: Menschen, die ihnen zuhören, ohne sofort etwas im äußeren Bereich zu unternehmen“. Sie führt weiter aus, dass der Weg von einem Erstgespräch bis zur wirklichen Loslösung vom Täter“ für ein Missbrauchsopfer „oft sehr weit“ sei, doch genau dieser würde mit einer gesetzlichen Aufweichung des Beichtgeheimnisses erschwert. Christiana Reemts OSB (siehe Link) ist seit 2005 die Äbtissin der bei Aachen liegenden Abtei Mariendonk. Sie hat unter anderem Arbeiten zu den Kirchenvätern. Mariendonker Ordensfrauen arbeiten seit 1990 an den „Fontes christiani“, einer zweisprachigen Ausgabe der Kirchenväter, mit, außerdem bei der Edition der Vetus Latina und dem Novum Testamentum Patristicum. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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