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CDL: Studie zur Suizidbeihilfe ist deutliches Signal an den Gesetzgeber28. November 2022 in Prolife, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Christdemokraten für das Leben: "Wunsch nach Selbsttötung ist in einer überwiegenden Zahl von Fällen nicht Ausdruck eines absoluten Sterbewunsches, sondern ein Hilferuf – nicht der Wunsch nicht, sondern so nicht mehr leben zu wollen"
Kassel (kath.net/Christdemokraten für das Leben) In dieser Woche hat das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) in Kassel eine Studie der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) vorgestellt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Zustimmung der Bundesbürger zum assistierten Suizid geringer ist als bisher behauptet. Hierzu nimmt für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) deren Pressesprecherin, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, wie folgt Stellung:
„Während frühere Jahrhunderte als Ausdruck auch ihrer christlichen Prägung durch eine generelle Ablehnung und Verurteilung des Suizids gekennzeichnet waren, hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Kehrtwende vollzogen. Das'„selbstbestimmte Sterben' gilt inzwischen bei vielen als nicht mehr in Frage zu stellendes Dogma, ja als unabdingbare Forderung der menschlichen Autonomie, wie es die grundrechtliche Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes nahezulegen scheint. Dabei ist in der Suizidforschung seit langem bekannt, dass ein solches Verständnis von Autonomie in Frage zu stellen ist. Der Wunsch nach Selbsttötung ist in einer überwiegenden Zahl von Fällen nicht Ausdruck eines absoluten Sterbewunsches, sondern ein Hilferuf – nicht der Wunsch nicht, sondern so nicht mehr leben zu wollen. Dabei ist die Art und Weise, wie jemand in einer schwerwiegenden Notsituation reagiert und die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen, individuell höchst unterschiedlich, und genau hier kommt die Autonomie, die individuelle Freiheit, ins Spiel.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.02.2020 ein Recht auf Suizidassistenz aus der allgemeinen Handlungsfreiheit abgeleitet hat, liegen derzeit im Bundestag drei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe vor. Vor diesem Hintergrund ist die soeben erschienene Studie aus Sicht der CDL von großer Bedeutung, spiegelt sie doch in ihrem Ergebnis die allgemeine Erfahrung aus der Praxis der Palliativmedizin wider, wonach der Wunsch von Patienten nach dem assistierten Suizid abnimmt, wenn sie Alternativen sehen.
Das Ergebnis einer repräsentativen Befragung aus dem Jahr 2015 legte bereits nahe, dass der Grad der Zustimmung in Abhängigkeit von der konkret gestellten Frage variiert. Zu diesem Ergebnis kommt nun auch die vorliegende Studie der DASP. Wird für einen terminal erkrankten Patienten allein die Frage nach der Gabe eines todbringenden Mittels gestellt, ist die Zustimmungsrate mit 69,9 Prozent sehr hoch. Sobald aber Alternativen zur Sterbehilfe angeboten werden, wie die Einleitung einer palliativmedizinischen Behandlung mit Schmerztherapie, kehrt sich das Ergebnis signifikant um und nur noch weniger als ein Drittel der Befragten wählt die Sterbehilfe. 50,8 Prozent entscheiden sich für die palliativmedizinische Behandlung. Von einer Befürwortung des assistierten Suizids durch eine überwiegende Mehrheit kann, anders als eine im vorigen Jahr durchgeführte Befragung des britischen Marktforschungs- und Datenanalyseunternehmens YouGov behauptet, also gerade nicht ausgegangen werden.
Die CDL begrüßt die Veröffentlichung der DASP-Studie kurz vor der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, denn die Studie ist aus Sicht der CDL ein klares Signal an den Gesetzgeber. So sind Angebote der palliativmedizinischen und hospizlichen Begleitung in schwerster und terminaler Erkrankung von entscheidender Bedeutung und leisten einen Beitrag zur Suizidprävention. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht sicherzustellen, dass am Ende nicht die „einfache“ Lösung angeboten wird, die den Leidenden eliminiert, statt seine Leiden zu lindern. Es muss vielmehr der ungehinderte und niederschwellige Zugang zur fachkundiger und mitfühlender Zuwendung und Hilfe sichergestellt sein, die sich des Kranken und Leidenden annimmt und ihn aus der gefühlten Ausweglosigkeit führt. Sterbehilfe und assistierter Suizid dürfen nicht zur „normalen“ medizinischen Behandlungsoption werden.“
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Lesermeinungen | kant3 29. November 2022 | | | Freiheit zum Suizid!? Gott hat den Mensch frei geschafffen, auch frei zu moralisch falschem Handeln, zur Sünde. Deshalb gibt es auch eine Freiheit zum Suizid. Diese Freiheit zum Bösen ist ein schwieriges Thema, auf das ich aber hier nicht weiter eingehen muß, da es in der politischen Diskussion gar nicht um diese - nennen wir sie - existienzielle Freiheit geht.
In der politischen Diskussion geht es die Freiheit vor dem Gesetz, d.h. um die Frage, ob man den Suizid und die Suizid-Beihilfe verbieten sollte. Und das lehne ich – wie schon gesagt – ab, denn die gesetzliche Freiheit sollte man nur dann einschränken, wenn durch das Handeln andere Menschen betroffen sind, genauer geschädigt werden. Das ist aber beim Suizid nicht oder nur indirekt der Fall. Deshalb scheint es mir nicht notwendig, den Suizid und damit die Suizid-Beihilfe zu verbieten.
Aber daraus folgt – mein Punkt 2 (s. vorheriger Beitrag) – nicht das Recht auf Suizid und Suizid-Beihilfe. Das ist ein folgenschwerer Irrtum! | 0
| | | Karlmaria 28. November 2022 | | | Bei Gott gibt es keine gesetzliche Freiheit zum Suizid Das ist wieder mal so ein Punkt wo das was der Gesetzgeber macht und das wie es Gott sieht sehr unterschiedlich ist. So wie bei der Abtreibung und der Pille. Gott gibt das Leben und Gott hat den Menschen geboten das Leben zu bewahren. Wenn es jetzt so wichtig geworden ist die Schöpfung zu bewahren dann ist das Bewahren des Leben natürlich noch viel wichtiger. Etwas ganz wichtiges das jeder für diese Zeit in die wir gerade eintreten lernen muss ist dass es bei Gott immer einen Weg gibt wie sich alles zum Guten wenden kann. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt der drei Göttlichen Tugenden: Glaube Hoffnung Liebe. Der Glaube dass es immer eine gewisse Hoffnung gibt dass Gott einen Weg kennt der zu unserem Heil führt. Und wenn jemand diesen Weg nicht gleich sieht dann ist das vielleicht auch nicht schlimm und völlig normal. Einfach weiter leben und dann wird es mit der Zeit schon klar werden wie Gott helfen will! | 1
| | | kant3 28. November 2022 | | | Suizid-Beihilfe, keine Sterbe-Hilfe und nie von einem Arzt! (2) Es gibt aber 5 Positionen, für die Lebensschutz-Politiker unbedingt eintreten sollten:
1. terminol.: Suzid-Beihilfe ist keine Sterbe-Hilfe.
2. ethisch: Wenn man auch die gesetzlich Freiheit zum Suizid und damit auch zur Suizid-Beihilfe anerkennt, gibt es doch kein Recht auf Suizid-Beihilfe.
3. gesetzl.A: Suizid-Beihilfe darf nur assistieren, die Suizid muß durch den Suizid-Willigen sellbst ausgeführt werden. (gilt schon!)
4. gesetzl. B: Private Suzizid-Beihilfe muß die Freiheit des Getöteten nachweisen können, vereinsmäßige und geschäftliche Suizid-Beihilfe darf nur bei Vorlage eine Bescheinigung (z.B. vom Hausarzt: Verordnung / Rezept) über die Freiheit des Suizid-Willigen geleistet werden.
5. gesetzl. C: Suizid-Beihilfe sollte niemals von einem Arzt geleistet werden, sondern wenn nicht privat immer nur von einem extra dafür ausgebildeten Fachmann, dem „Suzid-Assistenten“.
Diese Punkte sind m.Er. zielführender, als Vermutungen über die "wahren" Motive von Suizid-Willigen anzustellen! | 0
| | | kant3 28. November 2022 | | | Suizid-Beihilfe, keine Sterbe-Hilfe und nie von einem Arzt! (1) So sehr ich mich über Politiker freue, die sich für den Lebenschutz einsetzen, halte ich aus der Statistik gezogenen Schlüsse für falsch. Auch wenn bei geschickter Fragestellung nur noch 1/3 den Suizid wählen, wäre es nicht richtig, diesem Drittel die Verwirklichung ihres freien Wunsches zu verbieten. Auch die beliebte Unterscheidung zwischen privater, vereinsmäßiger und geschäftlicher Sterbehilfe hat nach meiner Einschätzung aus dem gleichen Grund rechtlich und moralisch keinen echten Mehrwert, denn es ist gleichgültig, ob sich ein Suzid-Williger (vom freien 1/3 natürlich) von einem Verwandten oder Freund, von Leuten aus seinem Suizid-Verein oder von einm vom ihm bezahlten Fachmann bei seinem Suizid helfen läßt. Wichtig ist nur, dass er es aus freien Stück wünscht. ...
(Fortsetzung folgt!) | 0
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