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Polen: Präsident Duda stimmt Gesetz zur Förderung der künstlichen Befruchtung zu

27. Dezember 2023 in Familie, 3 Lesermeinungen
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Erzbischof Gadecki, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, hatte Duda zuvor gebeten, das Gesetz nicht zu unterschreiben oder es dem Verfassungsgericht vorzulegen.


Warschau (kath.net/jg)
Der polnische Präsident Andrzej Duda von der konservativen PiS hat ein Gesetz über die Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen unterzeichnet, berichtet die österreichische Zeitung Der Standard.

Die neue Mitte-links-Koalition hatte das Gesetz im Parlament verabschiedet. Um in Kraft treten zu können benötigte es die Billigung des Präsidenten.

Duda widersetzte sich mit seiner Unterschrift einem Appell der katholischen Kirche. Erzbischof Stanislaw Gadecki, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, hatte den Präsidenten ersucht, das Gesetz nicht zu unterschreiben oder es dem Verfassungsgericht vorzulegen.


Der Erzbischof verwies in einem Brief an den Präsidenten darauf, dass in der Regel nicht alle künstlich erzeugten Embryonen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt würden. Die übrig gebliebenen Embryonen würden zerstört oder eingefroren. Ein Teil der eingesetzten Embryonen würde nach „eugenischen Selektionskriterien“ zerstört, kritisierte Gadecki. Wörtlich schrieb er: „Wir haben es also im Rahmen von Methoden, die vorgeblich dem Leben dienen sollen, mit einer absichtlichen selektiven Abtreibung zu tun.“

Unfruchtbarkeit sei eine schwere Prüfung, fuhr Gadecki fort. An Stelle von künstlichen Befruchtungen sollte die Behandlung von Unfruchtbarkeit gefördert werden, schlug er vor. Die Beseitigung der Ursachen von Unfruchtbarkeit würde eine viel bessere Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes ermöglichen als künstliche Befruchtung. Kinder, die mit Hilfe künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, seien ebenso mit Liebe und Respekt zu behandeln, wie natürlich gezeugte, betonte der Erzbischof.

Die neue Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk begrüßte die Billigung des Gesetzes durch Präsident Duda. Seiner Regierungskoalition hätte im Unterhaus die notwendige Drei-Fünftel-Mehrheit gefehlt, mit der sie ein Veto des Präsidenten überstimmen hätte können.

Auf Grundlage des neuen Gesetzes werden zeugungsunfähigen Paaren ab Juni 2024 die Kosten für künstliche Befruchtungen erstattet. Neben den Abgeordneten der Regierungskoalition stimmten auch 23 Vertreter der oppositionellen PiS für das Gesetz, berichtet Der Standard.

 


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