Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  4. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  5. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  6. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  7. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  10. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  11. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  12. Leere der kirchlichen Lehre
  13. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  14. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  15. Maria, die Mutter des Friedens

Biden macht falsche Angaben zum Embryo-Urteil von Alabama

4. März 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der US-Präsident behauptete in einer Wahlkampf-Rede, durch das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama sei die Legalität der In-Vitro-Fertilisation in Gefahr. Auch die Einschränkungen und Verbote von Abtreibungen stellt er falsch dar.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden hat in seiner Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Alabama über eingefrorene Embryonen die Abtreibungsverbote erneut als „Gesundheitsversorgung“ charakterisiert und das Urteil falsch dargestellt.

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Alabama hat festgestellt, dass Embryonen, die in Vitro gezeugt wurden, rechtlich als „minderjährige Kinder“ zu behandeln sind. Der Gerichtshof betonte, dass der seit 2018 geltende Verfassungszusatz die Rechte ungeborener Kinder schützt, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. (Siehe Link)


Im Rahmen seiner Wahlkampagne brachte Präsident Biden das Urteil in Zusammenhang mit der Abtreibung. Erneut bezeichnete er Abtreibung als Teil der „Gesundheitsversorgung“ und behauptete, dass schwangere Frauen in medizinischen Notfällen aufgrund von Einschränkungen oder Verboten der Abtreibung von Notfallambulanzen abgewiesen würden. „Heute, im Jahr 2024 in Amerika, werden Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, hunderte von Meilen für eine Gesundheitsleistung zu reisen, während sich Ärzte vor Strafverfolgung fürchten, weil sie eine Abtreibung durchgeführt haben“, sagte der Präsident wörtlich.

Frauen in den USA haben den gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung wie vor der Aufhebung des Abtreibungsurteils „Roe v. Wade“. Die Lebensschutzgesetze, die von etlichen Bundesstaaten eingeführt worden sind, sehen sogar Ausnahmen vor, falls das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Dann sprach Biden das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama an. Wörtlich sagte er: „Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu bestimmten Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien gefährdet, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden. Die Missachtung für die Fähigkeit einer Frau, diese Entscheidung für sich zu treffen, ist empörend und nicht akzeptabel.“

Biden erweckte damit den Eindruck, als ob die künstliche Befruchtung (IVF) durch das Urteil des Gerichts in Alabama in irgendeiner Weise verboten wäre. Ein Verbot der IVF ist in dem Urteil aber nicht enthalten. Es ging vielmehr darum, dass tief gefrorene Embryonen, die unrechtmäßig zerstört wurden, wie unrechtmäßig zu Tode gekommene Ungeborene im Mutterleib zu behandeln sind.

 

Foto: Archivbild US-Präsident Biden

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  2. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  3. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  4. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  5. ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen

In-Vitro-Fertilisati

  1. „Erinnerungsschmuck für IVF-Embryonen“ – „Spezialisten für Schmuck mit Embryoneneinschluss“
  2. Lebensschützer kritisieren Förderung der künstlichen Befruchtung (IVF) durch Präsident Trump
  3. US-amerikanische Bischofskonferenz lehnt In-vitro-Befruchtung komplett ab
  4. "Ich stimme mit dieser Position nicht überein" - Präsident Biden zur Lehre der Kirche über IVF
  5. Polen: Präsident Duda stimmt Gesetz zur Förderung der künstlichen Befruchtung zu






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Kaiser Otto der Große wurde im Magdeburger Dom erneut beigesetzt
  4. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  5. Katholische Gebetsinitiative in den USA: ‚Millions of Monicas‘
  6. Zehn Jahre heilig: Feier für Mutter Teresa im Stephansdom
  7. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  8. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  9. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  10. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  11. Die Kirche mitten in der Welt
  12. Nicht mehr ernst zu nehmen
  13. Französischer Bischof Mica: Der Papst ist in der Rupnik-Frage „wirklich sehr entschlossen“
  14. Als Mutter Teresa im Wiener Stephansdom zu Gebet und Lebensschutz aufrief
  15. Kardinäle Müller und Burke empfehlen Mel Gibsons „Die Passion Christi“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz