Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der alte und künftige römische Ritus
  2. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  7. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  8. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  9. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  10. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  11. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  12. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  13. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  14. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  15. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'

Biden macht falsche Angaben zum Embryo-Urteil von Alabama

4. März 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der US-Präsident behauptete in einer Wahlkampf-Rede, durch das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama sei die Legalität der In-Vitro-Fertilisation in Gefahr. Auch die Einschränkungen und Verbote von Abtreibungen stellt er falsch dar.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden hat in seiner Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Alabama über eingefrorene Embryonen die Abtreibungsverbote erneut als „Gesundheitsversorgung“ charakterisiert und das Urteil falsch dargestellt.

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Alabama hat festgestellt, dass Embryonen, die in Vitro gezeugt wurden, rechtlich als „minderjährige Kinder“ zu behandeln sind. Der Gerichtshof betonte, dass der seit 2018 geltende Verfassungszusatz die Rechte ungeborener Kinder schützt, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. (Siehe Link)


Im Rahmen seiner Wahlkampagne brachte Präsident Biden das Urteil in Zusammenhang mit der Abtreibung. Erneut bezeichnete er Abtreibung als Teil der „Gesundheitsversorgung“ und behauptete, dass schwangere Frauen in medizinischen Notfällen aufgrund von Einschränkungen oder Verboten der Abtreibung von Notfallambulanzen abgewiesen würden. „Heute, im Jahr 2024 in Amerika, werden Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, hunderte von Meilen für eine Gesundheitsleistung zu reisen, während sich Ärzte vor Strafverfolgung fürchten, weil sie eine Abtreibung durchgeführt haben“, sagte der Präsident wörtlich.

Frauen in den USA haben den gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung wie vor der Aufhebung des Abtreibungsurteils „Roe v. Wade“. Die Lebensschutzgesetze, die von etlichen Bundesstaaten eingeführt worden sind, sehen sogar Ausnahmen vor, falls das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Dann sprach Biden das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama an. Wörtlich sagte er: „Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu bestimmten Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien gefährdet, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden. Die Missachtung für die Fähigkeit einer Frau, diese Entscheidung für sich zu treffen, ist empörend und nicht akzeptabel.“

Biden erweckte damit den Eindruck, als ob die künstliche Befruchtung (IVF) durch das Urteil des Gerichts in Alabama in irgendeiner Weise verboten wäre. Ein Verbot der IVF ist in dem Urteil aber nicht enthalten. Es ging vielmehr darum, dass tief gefrorene Embryonen, die unrechtmäßig zerstört wurden, wie unrechtmäßig zu Tode gekommene Ungeborene im Mutterleib zu behandeln sind.

 

Foto: Archivbild US-Präsident Biden

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 5. März 2024 
 

@girsberg74

Erstmal kommt es auf die Parteigänger der Republikaner an, ob sie Nikki Haley zur Kandidatin machen oder Donald Trump in eine absehbare Niederlage wählen.

Letztendlich geht es bei den Vorwahlen darum, ob Haley oder Biden Präsident wird.

Biden hätte gegen Haley keine Chance und würde vermutlich auch von der Kandidatur zurücktreten.


0
 
 elmar69 5. März 2024 
 

Hat nicht ganz Unrecht

Bei der In-Vitro-Fertilisation werden oft mehr Embryonen erzeugt, als dann tatsächlich eingepflanzt werden. Der Umgang mit den übrigen ist vor dem Hintergrund des Urteils rechtlich problematisch.


0
 
 girsberg74 4. März 2024 
 

Zu Biden muss man eigentlich nichts mehr sagen,

es bleibt nur zu hoffen, dass die amerikanischen Wähler in hinreichender Zahl zwischen Schein und Sein unterscheiden können / werden.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Nach Wahlsieg von Trump: Konservative Frauen wollen mehr Kinder
  2. Medien-Fake-News - Abtreibungsverbot ist nicht schuld am Tod einer jungen schwangeren Frau in Texas
  3. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  4. Wie kam Joe Biden 2020 auf mehr als 81 Millionen Wählerstimmen?
  5. Wirtschaft, Grenzsicherheit, Kriminalität waren Wählern wichtiger als radikale Abtreibungspolitik

Abtreibung

  1. Medien-Fake-News - Abtreibungsverbot ist nicht schuld am Tod einer jungen schwangeren Frau in Texas
  2. ‚The Satanic Temple’ eröffnet ‚Abtreibungsklinik’ in Virginia
  3. Kamala Harris: Keine Ausnahmen für Christen bei Abtreibung
  4. ‚Danke an die Regierung Biden/Harris. Mein Mann wird heute zum alleinerziehenden Vater’
  5. UK: Mann wegen stiller Gebete vor Abtreibungsklinik verurteilt

In-Vitro-Fertilisati

  1. US-amerikanische Bischofskonferenz lehnt In-vitro-Befruchtung komplett ab
  2. "Ich stimme mit dieser Position nicht überein" - Präsident Biden zur Lehre der Kirche über IVF
  3. Polen: Präsident Duda stimmt Gesetz zur Förderung der künstlichen Befruchtung zu
  4. Ethikerin: Künstliche Befruchtung für Mütter keineswegs harmlos
  5. 40 Jahre IVF: Mehr Kontrolle bei Fortpflanzungsmedizin gefordert







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. „Das Wunder der Welle“
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  9. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  10. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  11. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  12. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  13. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  14. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  15. Wird mich das Tattoo heiliger machen?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz