
87-jährige Lebensschützerin wegen Sitzstreik in Abtreibungsklinik verurteilt.8. April 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Eva Edl hat als junges Mädchen ein kommunistisches Konzentrationslager im damaligen Jugoslawien überlebt. Ihr droht bis zu einem Jahr Haft.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Am 2. April wurden vier Lebensschützer wegen eines friedlichen Sitzstreiks in einer Abtreibungsklinik in Mount Juliet im US-Bundesstaat Tennessee verurteilt. Eine der vier Verurteilten ist die 87-jährige Eva Edl, die als junges Mädchen ein kommunistisches Konzentrationslager im damaligen Jugoslawien überlebt hat und sich seit vielen Jahren für Menschenrechte für alle – auch die Ungeborenen – einsetzt. 
Der Sitzstreik fand bereits 2021 statt. Die lokale Polizei ließ die Lebensschützer damals gehen, nachdem sie Anzeigen wegen geringfügiger Vergehen erstattet hatte. Das Justizministerium entschied aber, die vier wegen Verstößen gegen den FACE Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) anzuklagen. Der FACE Act soll den freien Zugang zu Abtreibungskliniken sicherstellen. Verstöße dagegen sind mit hohen Geld- und Haftstrafen belegt.
Die Anklage lautete auf „Verschwörung“ der Lebensschützer, um zu verhindern, dass die Klinik Leistungen im Zusammenhang mit Abtreibung erbringen und dass Patientinnen diese Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Lebensschützer hätten „physische Barrieren“ errichtet, um Mitarbeiter der Klinik und Patientinnen zu stören und diese einzuschüchtern.
Eva Edl droht bis zu einem Jahr Gefängnis. Das Strafausmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Die Höchststrafe für Verstöße gegen den FACE Act sind 11 Jahre Gefängnis und Geldstrafen bis zu 350.000 US-Dollar.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | Fischlein 9. April 2024 | | | | Die Wahrheit, das Zeugnis dafür sind nicht willkommen.
Traurig, aber desto mehr sind solche Zeugen nötig. |  0
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |