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US-Bischofskonferenz klagt gegen Abtreibungs-Verordnung der Regierung Biden

8. Juni 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
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Der ‚Pregnant Workers Fairness Act’ soll schwangere Frauen am Arbeitsplatz schützen. Die Regierungsverordnung stelle den Text des Gesetzes auf den Kopf, schreibt der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die katholische Bischofskonferenz der USA klagt gegen eine Verordnung der Regierungskommission für Chancengleichheit in der Beschäftigung, welche Arbeitgeber dazu verpflichtet, „angemessene Vorkehrungen“ für Abtreibungen ihrer Mitarbeiterinnen zu treffen.

Im Dezember 2022 beschloss der US-Kongress den Pregnant Workers Fairness Act. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen, wenn eine Arbeitnehmerin „schwanger ist, entbunden hat oder damit zusammenhängende medizinische Beschwerden auftreten.“ Dadurch soll es schwangeren Frauen möglich sein im Arbeitsprozess zu bleiben, ohne ihre Gesundheit oder die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes zu gefährden.


Die Regierungskommission für Chancengleichheit in der Beschäftigung hat eine Verordnung erlassen, welche das Gesetz so interpretiert, dass unter „medizinische Beschwerden“ auch die Beendigung der Schwangerschaft durch Abtreibung fällt. Das bedeutet, dass praktisch alle Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen für Abtreibungen ihrer Mitarbeiterinnen treffen müssen, auch wenn sie beispielsweise aus religiösen Gründen Abtreibungen ablehnen. Das trifft zum Beispiel auf katholische Arbeitgeber oder die katholische Kirche zu.

Erzbischof Timothy Broglio, der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz der USA hat im Wall Street Journal einen Artikel veröffentlicht, in welchem er die Position der Bischöfe darstellt und erklärt, warum sie Klage gegen die Verordnung eingebracht haben.

Das Gesetz sei für die Frauen, für die Familien und für die Arbeitnehmerinnen und von beiden Parteien unterstützt worden. Der Gesetzestext sieht vor, dass Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen für Mitarbeiterinnen für die verschiedenen Bedürfnisse treffen sollen, die bei diesen während der Schwangerschaft und Geburt auftreten. Die Verordnung verdrehe das Gesetz „bis zur Unkenntlichkeit“ und stelle „den Text auf den Kopf“ um Abtreibungen zu fördern, schreibt Erzbischof Broglio.

Der Einsatz der US-Bischofskonferenz für die Würde des Menschen müsse die Verteidigung der Ungeborenen einschließen und Frauen während der Schwangerschaft unterstützen. In der Verordnung der Regierungskommission werde die Abtreibung der Schwangerschaft und Geburt gleichgestellt. Arbeitgeber wären beispielsweise dazu verpflichtet, einer Mitarbeiterin bezahlten Urlaub zu geben, damit diese eine Abtreibung durchführen lassen kann. Sollten sie sich für den Lebensschutz einsetzen, könnten sie rechtlich belangt werden. Wenn die Verordnung bestehen bleibe, würden die US-Bischofskonferenz und katholische Einrichtungen dafür bestraft werden, dass sie sich für die Würde jeder Person einsetzen, schreibt Erzbischof Broglio.

Die Bundesstaaten Mississippi und Louisiana haben ebenfalls Klage gegen die Verordnung eingebracht.

 


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