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| England: Eilgesetz soll Klon-Verbot bringenvor Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung Oberhaus billigt Gesetz – Zustimmung des Unterhauses noch ausstehend London (kath.net/pte) Das Gesetz wurde beschlossen, nachdem der Oberste Gerichtshof bekannt gegeben hat, dass unter der derzeitigen Gesetzgebung die Regierung keine Kontrolle über die Verwendung von geklonten Embryonen habe. Diese Gesetzeslücke betreffe auch die Forschung mit derartigen Embryonen. Nur jene, die durch künstliche Befruchtung produziert werden, seien gesetzlich gedeckt. Die Regierung von Premierminister Tony Blair habe sich gegen reproduktives Klonen entschieden, da dieses Verfahren unsicher und ethisch bedenklich sei, erklärte Vize-Gesundheitsminister Philip Hunt. Stimmt das Unterhaus dem Gesetzesvorschlag zu, verbietet dies allerdings nicht das menschliche Klonen, sondern lediglich die Implantation geklonter Embryonen. Für die Wissenschaft bedeutet dies, dass nach wie vor, das Klonen von Embryonen zur Stammzellenforschung erlaubt ist. Stammzellen gelten als die "Meisterzellen" in Embryonen. Mediziner hoffen mit den Stammzellen Hunderte von Erkrankungen heilen zu können. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGentechnik
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