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Der Mensch ist nicht zur 'Kümmerexistenz' berufen

18. Jänner 2010 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Bischof Hanke bei Eröffnung des Seligsprechungsverfahrens für Jakob Rem im Ingolstädter Münster: Es ist die Bestimmung des Menschen, das wahre Glück in Gott zu finden und damit heil zu werden


Ingolstadt (kath.net/pde)
Mit der Vereidigung der Mitglieder des Bischöflichen Sondergerichtshofes und einer Historikerkommission hat die erste Phase des Seligsprechungsprozesses für den Jesuitenpater Jakob Rem begonnen. Bei einer Pontifikalvesper im Ingolstädter Münster Zur Schönen Unseren Lieben Frau legten auch der Bischof von Eichstätt Gregor Maria Hanke, der den Gerichtshof und die Historikerkommission einberufen hat, sowie der Generalpostulator der Jesuiten Pater Anton Witwer, Rom, und der Vizepostulator Pfarrer Stephan Koster, Ammerfeld, den Eid ab. Die am Prozess Beteiligten gelobten, ihren Auftrag in diesem Verfahren gewissenhaft zu erfüllen und sich streng an die geforderte Geheimhaltungspflicht zu halten. Die Pontifikalvesper im Münster feierte auch der Bischof der Diözese Feldkirch, Elmar Fischer, mit. Pater Jakob Rem wurde 1546 in Bregenz geboren, das zu der österreichischen Diözese gehört.
In dem nun beginnenden diözesanen Prozess - der ersten Stufe auf dem Weg zur Seligsprechung Pater Rems – werden Fakten und Unterlagen über den 1618 gestorbenen Ingolstädter Jesuiten gesammelt. Den Abschluss des Verfahrens stellt der Vizepostulator fest und gibt die Ergebnisse an den Generalpostulator der Jesuiten weiter, der dann gegebenenfalls das weitere Verfahren an der vatikanischen Heiligsprechungs-Kongregation betreibt. Diese fällt die Entscheidung, ob Pater Jakob Rem der „heroische Tugendgrad“ zugesprochen werden kann. Für die Seligsprechung allerdings muss auch noch ein Wunder nachgewiesen werden.


Zum delegierten Richter und damit Vorsitzenden des Sondergerichtshofs ernannte Bischof Hanke den Offizial des Bistums Eichstätt, Domkapitular Monsignore Stefan Killermann. Vizeoffizial Alexander Pytlik ist Kirchenanwalt (Promotor Iustitiae), der mögliche Gegenargumente sammelt und über die Einhaltung der Normen wacht. Zur Notarin wurde die Leiterin der Gerichtskanzlei des Offizialates der Diözese, Brigitte Schneider, ernannt.

Der Historikerkommission gehören an: Prof. Dr. Ernst Reiter, emeritierter Ordinarius für Kirchengeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Dr. Ludwig Brandl, Referent im Generalvikariat des Bistums Eichstätt, Rita Haub, Leiterin des Referats Geschichte und Medien der Deutschen Provinz der Jesuiten in München, Leo Hintermayr, Referent für diözesangeschichtliche Aufgaben des Bistums Eichstätt, sowie der Eichstätter Diözesanarchivar Dr. Bruno Lengenfelder.

Bischof Hanke eröffnete in seiner Ansprache den diözesanen Teil des Seligsprechungsprozesses für Jakob Rem mit den Worten: „Die Landkarte des Wirkens Gottes in unserem Bistum soll durch diesen großen Marienverehrer und Erzieher der Jugend einen weiteren Leuchtpunkt aufnehmen und uns für unseren Weg der Nachfolge Mut machen.“

Es sei die Bestimmung des Menschen, das wahre Glück in Gott zu finden und damit heil zu werden. Denn der Mensch sei nicht zur „Kümmerexistenz“ berufen: „Er ist berufen zur Fülle des Lebens“. Das – so der Bischof von Eichstätt - gelinge allein in der Nähe Gottes und erfordere vom Menschen, dass er aussteigt aus Bereichen und Verhaltensweisen, die nicht im Einklang stehen mit Gottes Heiligkeit: „Der Weg zur Heiligkeit verlangt leichtes Marschgepäck.“

Foto: (c) Bistum Eichstätt


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