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Lombardi: Kurienreform brachte besseres Vorgehen

17. April 2010 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Vatikansprecher: Der jüngst veröffentlichte Brief von Kardinal Hoyos beweise, dass es wichtig gewesen sei, die Missbrauchsfälle der Glaubenskongregation zu überantworten. Das genaue Vorgehen der Glaubenskongregation jetzt online.


Vatikan (kath.net) P. Federico Lombardi SJ, Direktor des vatikanischen Pressesaales, hat zu dem jüngst bekannt gewordenen Brief des Kardinals Dario Castrillon Hoyos an einen französischen Bischof Stellung genommen. Hoyos, damals noch Präfekt der Kongregation für den Klerus, schrieb 2001 an Bischof Pierre Pican, dass der Bischof gut daran getan habe, einen pädophilen Priester nicht selbst angezeigt zu haben. Lambardi sagt nun dazu, dass dieses Beispiel zeige, wie wichtig es gewesen sei, die Fälle sexuellen Missbrauchs durch eine Kurienreform der Glaubenskongregation zu überantworten. Das meldet die CNA.

Wörtlich sagte P. Lombardi am Freitag: "Dieses Dokument (der Brief von Kardinal Hoyos, Anm. d. Red.) ist ein Beweis dafür, wie angebracht die einheitliche zentrale Übertragung der Behandlung der Fälle sexueller Mißbräuche Minderjähriger durch Mitglieder des Klerus in die Kompetenz der römischen Kongregation für die Glaubenslehre war, um dadurch eine rigorose und kohärente Überwachung der Fälle zu garantieren, wie es tatsächlich durch die vom Papst im Jahr 2001 approbierten Dokumente festgelegt wurde."


Der Brief von Kardinal Hoyos wurde von dem katholischen Laienmagazin Golias online veröffentlicht. Der betreffende Priester, René Bissey, wurde 1998 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch Bischof Pican bekam eine dreimonatige Gefängnisstrafe wegen des Vorenthaltens von Informationen. Hoyos bestärkte in seinem Brief von 2001 den Bischof in seinem Vorgehen: Ein Bischof habe ein väterlich-sakramentales Verhältnis zu seinen Priestern. Es könne staatlicherseits auch niemand gezwungen werden, einen Verwandten anzuzeigen.

Genau rechtzeitig sei daher die Änderung in der Kurie im Jahr 2001 vorgenommen worden, Missbrauchsfälle in der Glaubenskongregation zu behandeln. Dies habe ein „rigoroses und kohärentes Vorgehen“ garantiert. Vor 2001 wurden Missbrauchsfälle durch Kleriker an die Kleruskongregation weitergeleitet, wo sich Verantwortliche nicht einig waren, ob diese Fälle auch nach dem zivilen Recht oder nur nach dem Kirchenrecht verhandelt werden sollten.

Die Änderung der Zuständigkeit geschah durch das Motu Proprio “Sacramentorum sanctitatis tutela” von Johannes Paul II. Kardinal Joseph Ratzinger, damals Präfekt der Glaubenskongregation, wandte die im Motu Proprio angeführten Richtlinien an, wie der US-amerikanische Kirchenrechtler Gerald Murray herausgearbeitet hat.

Murray fasste diese Richtlinien, nach der die Glaubenskongregation seit 2001 bei Missbrauchsfällen vorgeht, in einer Verständnishilfe zusammen: „Diese Verständnishilfe wird allen Menschen helfen zu sehen, dass der Heilige Stuhl in Zusammenarbeit mit den Ortsbischöfen ernsthaft daran arbeitet, kriminelle Priester ihres Amtes zu entheben, und dass die zivilen Autoritäten informiert werden müssen, sobald eine Anschuldigung, die auch nur auf einen wahren Sachverhalt hindeutet, beim Ortsbischof einlangt.“

Der Vatikan hat diese Verständnishilfe („Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs“) auf seiner Website veröffentlicht. Auf der Startseite www.vatican.va gibt es seit Mitte April die Rubrik „Focus Missbrauch von Minderjährigen – Stellungnahme der Kirche“, wo alle relevanten Dokumente zu finden sind.


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Lesermeinungen

 alexius 19. April 2010 

Meine Analyse dazu im Blogbuch

VATIKAN DISTANZIERT SICH KLAR VON KARDINAL HOYOS UND ERKLÄRT GRAVIORA DELICTA

7ax.de/0w3e


2
 
  18. April 2010 
 

Lieber Kathole

Herzlichen Dank für diesen sehr wertvollen Kommentar in dieser Angelegenheit. Ich stimme Ihnen hundertprozentig zu. Bedauerlich, dass die Kirche gezwungen wird, allgemein praktizierte und anerkannte und gut begründbare rechtsstaatliche Vorgaben für ihren Bereich aufzugeben.


0
 
 Kathole 17. April 2010 
 

Erstaunlicher Weitblick von Kardinal Ratzinger, heute Benedikt XVI.

Wenn man sich diesen Vorgang anschaut, kann man über den Weitblick und Mut des damaligen Kardinals Ratzinger nur staunen. Die, sicher aus tiefer Überzeugung, von Kardinal Hoyos vorgebrachte Argumentation entbehrt nämlich nicht einer gewissen Plausibilität. Er verweist auf eine Rechtsfigur, die es so wohl in sehr vielen Rechtsstaaten gibt, nämlich daß engste Verwandte nicht einander anzeigen und gegeneinader aussagen müssen. Zumindest was vergangene Delikte anbelangt, dürfte das auch der aktuelle Stand der staatlichen Gesetzgebung in D sein. Die Analogie vom Verwandtschaftsverhältnis eines Vaters zu seinem Sohn zur geistlichen Vaterschaft eines Bischofs gegenüber seinen Priestern ist tiefgründig und sicher ehrlich gedacht gewesen.

Erstaunlich ist nun, daß Kardinal Ratzinger in seinem Weitblick, nach Übernahme der Verantwortung seiner Behörde für die Fälle sexuellen Mißbrauchs an Minderjährigen, diese -durchaus nachvollziehbare- Argumentation beiseite schob und dem Schutz der potentiellen weiteren Opfer, der Transparenz und der Reinigung des Klerus von Elementen, die der Kirche zur Schande gereichen, den absoluten Vorrang gegeben hat.

Es soll nicht verhehlt werden, daß seit der rigorosen Umsetzung der Leitlinien durch die US-amerikanische Bischofskonferenz vielen unschuldigen Priestern großes Unrecht angetan wird. Sie werden sofort nach erfolgter Anschuldigung, vor jeder weiteren Prüfung, aus dem Amt genommen, wohnen quasi in Quarantäne außerhalb der Pfarrei und dürfen die Hl. Messe höchstens noch privat zelebrieren, werden bei den staatlichen Behörden gemeldet und sind damit für den Rest ihres Lebens gebrandmarkt. 4% der Priester werden in den USA angezeigt, aber nur bei deutlich unter 1% bestätigt sich auch der Verdacht bzw. die Anschuldigung. In den USA sind es insbesondere die lukrativen Aussachten auf Schadenersatz, die windige Anwälte und gierige falsche Opfer anlocken uind dazu verleiten, falsche Anschuldigungen zu machen und zu probieren, ob sie damit durchkommen.

Die allermeisten beschuldigten Priester erweisen sich schließlich als unschuldig und zahlen persönlich einen sehr, sehr hohen Preis für die absolute Priorisierung der Transparenz und des Opferschutzes. Sie zahlen mit der lebenslangen Vernichtung ihres guten Rufes und ihrer Glaubwürdigkeit als Priester. Deren Opfer kann von uns allen nicht hoch genug anerkannt werden, die wir für die Priorität des Opferschutzes und der Transparenz eintreten. Wir fordern nur, ohne daß es uns etwas kostet, sie aber zahlen dafür, praktisch mit ihrem Leben.


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